Stadt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
→Stadtverfassung und -Politik: die Auszeichnungen der Stadtgemeinde Salzburg hier wegkopiert, da es einen Übersichtsartikel gibt und somit dieser Artikel hier optisch ein wenig kürzer wird |
|||
| Zeile 570: | Zeile 570: | ||
* [[Polleninformationsdienst im Land Salzburg]] | * [[Polleninformationsdienst im Land Salzburg]] | ||
== Stadtverfassung und - | == Stadtverfassung und -politik == | ||
Die Stadtverfassung ist in einem [[Salzburger Landesrecht|Landesgesetz]] geregelt, dem | Die Stadtverfassung ist in einem [[Salzburger Landesrecht|Landesgesetz]] geregelt, dem "Salzburger Stadtrecht 1966". Dieses ist das "Statut" der Stadt. Es regelt vor allem, welches die Organe der Stadt Salzburg sind und wie sich die Zuständigkeiten unter diesen verteilen. | ||
Die wichtigsten Organe der Stadt sind der Gemeinderat, der Stadtsenat und der Bürgermeister. | Die wichtigsten Organe der Stadt sind der Gemeinderat, der [[Stadtsenat]] und der Bürgermeister. Hilfsorgan der Stadt ist der [[Magistrat Salzburg|Magistrat]]. | ||
Hilfsorgan der Stadt ist der [[Magistrat Salzburg|Magistrat]]. | |||
=== Gemeinderat === | === Gemeinderat === | ||
| Zeile 592: | Zeile 590: | ||
Der [[Stadtsenat]] ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten, sowie für weitere Aufgaben, die ihm der Gemeinderat aufgrund des Salzburger Stadtrechts von [[1966]] überträgt. Dazu zählen alle grundsätzlichen Angelegenheiten der [[Städteentwicklung|Stadtentwicklung]] und Stadtplanung, aber auch Ehrungen, Auszeichnungen und Ehrengräber. | Der [[Stadtsenat]] ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten, sowie für weitere Aufgaben, die ihm der Gemeinderat aufgrund des Salzburger Stadtrechts von [[1966]] überträgt. Dazu zählen alle grundsätzlichen Angelegenheiten der [[Städteentwicklung|Stadtentwicklung]] und Stadtplanung, aber auch Ehrungen, Auszeichnungen und Ehrengräber. | ||
Der Stadtsenat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, einschließlich des Bürgermeisters und der | Der Stadtsenat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, einschließlich des Bürgermeisters und der zwei Bürgermeister-Stellvertreter. Die Fraktionszugehörigkeit entspricht der Sitzverteilung im [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat]] ([[Proporz]]). | ||
=== Bürgermeister === | === Bürgermeister === | ||
: ''Hauptartikel [[Bürgermeister der Stadt Salzburg]] | : ''Hauptartikel [[Bürgermeister der Stadt Salzburg]] | ||
: ''Hauptartikel [[Stadtrat]] | : ''Hauptartikel [[Stadtrat]] | ||
An der Spitze des Gemeinderates steht der in einer Persönlichkeitswahl gewählte [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]]. Er leitet und beaufsichtigt die Führung der Geschäfte der Stadt und vertritt diese nach außen. Der Bürgermeister wird in seiner Amtsführung nach Maßgabe des Salzburger Stadtrechts durch zwei Bürgermeister-Stellvertreter und zwei | An der Spitze des Gemeinderates steht der in einer Persönlichkeitswahl gewählte [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]]. Er leitet und beaufsichtigt die Führung der Geschäfte der Stadt und vertritt diese nach außen. Der Bürgermeister wird in seiner Amtsführung nach Maßgabe des Salzburger Stadtrechts durch zwei Bürgermeister-Stellvertreter und zwei Stadträten unterstützt und vertreten. Gemeinsam mit zwei Bürgermeister-Stellvertretern und zwei Stadträten, die den einzelnen Parteien nach ihrem Wahlergebnis zustehen, bildet er das Stadtratskollegium. | ||
=== Haushaltsbudget === | === Haushaltsbudget === | ||
| Zeile 604: | Zeile 602: | ||
=== Auszeichnungen der Stadtgemeinde Salzburg === | === Auszeichnungen der Stadtgemeinde Salzburg === | ||
Siehe [[Auszeichnungen der Stadtgemeinde Salzburg]] | |||
=== Wappen === | === Wappen === | ||