Politische Gliederung des Bundeslandes Salzburg
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Politische Gliederung ist die verfassungsrechtliche Organisation von Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk.
Rechtsgrundlage
Im Bundesland Salzburg ist die politische Gliederung historisch gewachsen und formell durch die Salzburger Landesverfassung und die österreichische Bundesverfassung normiert.
Politische Gliederung
Das Land Salzburg gliedert sich in sechs politische Bezirke:
- Bezirk 'Landeshauptstadt Salzburg' (Stadt mit eigenem Statut), allgemein Stadt Salzburg genannt,
- Bezirk 'Salzburg-Umgebung', allgemein Flachgau genannt,
- Bezirk 'Hallein', allgemein Tennengau genannt,
- Bezirk 'St. Johann im Pongau', allgemein Pongau genannt,
- Bezirk 'Zell am See', allgemein Pinzgau genannt, und
- Bezirk 'Tamsweg', allgemein Lungau genannt.
Gemeinden
Das Land Salzburg und seine Bezirke gliedern sich in 119 Gemeinden. Davon sind 84 Gemeinden. 24 Gemeinden mit mehr als 1 000 Einwohnern sind Märkte bzw. Marktgemeinden. Zehn Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohnern sind Städte bzw. Stadtgemeinden. Eine Gemeinde ist Stadt mit eigenem Statut oder Statutarstadt.