Politische Gliederung des Bundeslandes Salzburg

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Politische Gliederung ist die verfassungsrechtliche Organisation von Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk.

Rechtsgrundlage

Im Bundesland Salzburg ist die politische Gliederung historisch gewachsen und formell durch die Salzburger Landesverfassung und die österreichische Bundesverfassung normiert.

Politische Gliederung

Das Land Salzburg gliedert sich in sechs politische Bezirke:

Gemeinden

Das Land Salzburg und seine Bezirke gliedern sich in 119 Gemeinden. Davon sind 84 Gemeinden. 24 Gemeinden mit mehr als 1 000 Einwohnern sind Märkte bzw. Marktgemeinden. Zehn Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohnern sind Städte bzw. Stadtgemeinden. Eine Gemeinde ist Stadt mit eigenem Statut oder Statutarstadt.

Quelle