Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau

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Begriffsklärung
Dieser Artikel beschreibt die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau als Verwaltungseinrichtung. Über das Gebäude informiert der Artikel Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (Gebäude).
Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-JO ist sachlich und örtlich zuständig für den Pongau.

Bezirkshauptmannschaft

Die Bezirkshauptmannschaft war urspünglich in Werfen angesiedelt (von 1850 bis 1867) und kam erst 1867 nach St. Johann.

Bezirkshauptmann

Bezirkshauptmann für den Pongau ist Harald Wimmer. Er trat am 1. Mai 2009 die Nachfolge von Hofrat Dr. Guntram Maier an, der Ende 2008 in den Ruhestand gegangen war.

Die Liste der ehemaligen Bezirkshauptmänner umfasst folgende Namen:

Adresse

Hauptstraße 1
5600 St. Johann im Pongau
Telefon: +43 5 7599 - 62
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags (Dienstag–Donnerstag) nach telefonischer Vereinbarung

Weblinks

Quelle

  • Land Salzburg
Salzburger Bezirkshauptmannschaften