Amt der Salzburger Landesregierung
Das Amt der Salzburger Landesregierung stellt sicher, dass das Land Salzburg die ihm zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für seine Bürger erfüllen kann.
Allgemeines
Rechtsgrundlagen
Die Landesverfassung (Artikel 42 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999[1]) sieht vor, dass die Geschäfte des Landeshauptmannes und der Landesregierung durch das Amt der Landesregierung besorgt werden. Nach dem Bundesverfassungsgesetz vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925 in der geltenden Fassung[2], hat der Landeshauptmann, mit Zustimmung der Landesregierung und der Bundesregierung, für das Amt der Landesregierung eine Geschäftseinteilung und eine Geschäftsordnung zu erlassen. In der Geschäftseinteilung ist die Aufteilung der Geschäfte auf Abteilungen usw. zu regeln. Die Geschäftsordnung regelt das Nähere über den Geschäftsgang im Amt der Landesregierung, insbesondere auch inwieweit der Landeshauptmann, die Landesregierung oder einzelne Mitglieder derselben ihre Befugnisse an Beamte des Amtes der Landesregierung delegieren können. Das genannte Bundesverfassungsgesetz bestimmt auch, dass die Abteilungen des Amtes der Landesregierung die ihnen nach der Geschäftseinteilung zukommenden Geschäfte unter der Leitung des Landeshauptmannes und der Landesregierung oder einzelner Mitglieder derselben besorgen (und zwar,
- soweit es sich um Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes handelt, unter der Leitung der Landesregierung oder einzelner Mitglieder derselben, nach den näheren Bestimmungen der Landesverfassung,
- soweit es sich um solche der mittelbaren Bundesverwaltung handelt, unter der Leitung des Landeshauptmannes).
Geschäftsordnung
Nach der Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung[3] steht der Landeshauptmann dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den Landesamtsdirektor vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem Landtag und seinen Ausschüssen vertreten.
Der Landesamtsdirektor hat bei der Bestellung der Abteilungsleiter ein Vorschlagsrecht.
Geschäftseinteilung
Abteilungen
Abteilungsgliederung und Abteilungszuständigkeiten richten sich nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, einer Verordnung des Landeshauptmannes.
Es bestehen folgende Abteilungen (Stand vom 1. Jänner 2019):
- Landesamtsdirektion
- Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
- Abteilung 2 – Kultur, Bildung und Gesellschaft
- Abteilung 3 – Soziales
- Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie
- Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
- Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr
- Abteilung 7 – Wasser
- Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung
- Abteilung 9 – Gesundheit und Sport
- Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Detailgliederung
Die Abteilungen untergliedern sich nach der Geschäftseinteilung (Stand vom 1. Jänner 2019) wiederum wie folgt:
- Landesamtsdirektion
- Referat 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors
- Referat 0/02 – Landesbuchhaltung
- Fachgruppe 0/1 – Präsidium
- EU-Bürgerservice und EuropeDirect Informationszentrum Salzburg
- Referat 0/11 – Repräsentation und Außenbeziehungen
- Referat 0/12 – Beschaffung, Amtsraummanagement und Sonderaufgaben
- Referat 0/13 – Landes-Europabüro Salzburg/ Verbindungsbüro zur EU Brüssel
- Referat 0/14 – Landes-Medienzentrum
- Referat 0/15 – Sicherheit und Katastrophenschutz
- Fachgruppe 0/2 – Informatik und Interne Dienste
- Referat 0/21 – Kundendienst
- Referat 0/22 – Infrastruktur
- Referat 0/23 – Softwareentwicklung
- Referat 0/24 – Landesstatistik und Verwaltungscontrolling
- Fachgruppe 0/3 – Verfassungsdienst und Wahlen
- Referat 0/31 – Legislativ- und Verfassungsdienst
- Referat 0/32 – Wahlen und Staatsbürgerschaft
- Referat 0/33 – Landesarchiv
- Fachgruppe 0/4 – Personal
- Stabsstelle HR-Systeme und Abrechnungskoordination
- Referat 0/41 – Personalstrategie und allgemeines Personalwesen
- Referat 0/42 – Einzelpersonalangelegenheiten
- Referat 0/43 – Personalgewinnung, Lehrlingswesen und Bedienstetenschutz
- Referat 0/44 – Personalabrechnung
- Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
- Referat 1/01 – Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik
- Referat 1/02 – Wirtschafts- und Forschungsförderung
- Referat 1/03 – Gemeindeaufsicht
- Referat 1/04 – Tourismus und Gemeindefinanzierung
- Referat 1/05 – Gemeindepersonal und Tourismusrecht
- Abteilung 2 – Kultur, Bildung und Gesellschaft
- Referat 2/01 – Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien
- Referat 2/02 – Bildungsplanung und zentrale Koordination
- Referat 2/03 – Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
- Referat 2/04 – Wissenschaft, Erwachsenenbildung, öffentliche Bibliotheken
- Referat 2/05 – Frauen, Diversität, Chancengleichheit
- Referat 2/06 – Jugend, Generationen, Integration
- Referat 2/07 – Kunstförderung und Kulturbetriebe
- Abteilung 3 – Soziales
- Referat 3/01 – Pflege und Betreuung
- Referat 3/02 – Kinder- und Jugendhilfe
- Referat 3/03 – Soziale Absicherung und Eingliederung
- Referat 3/04 – Psychosozialer Dienst
- Referat 3/05 – Behinderung und Inklusion
- Referat 3/06 – Zentrale Dienste, Planung und Controlling
- Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie
- Referat 4/01 – Agrarrecht, Arbeitsinspektion, Jagd und Fischerei
- Referat 4/02 – Landesforstdirektion
- Referat 4/03 – Landesveterinärdirektion
- Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung
- Referat 4/05 – Technische Bodenneuordnung
- Referat 4/06 – Ländliche Verkehrsinfrastruktur
- Referat 4/07 – Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
- Referat 4/08 – Ländliche Entwicklung und Bildung
- Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
- Stabsstelle Gewerbeangelegenheiten
- Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- Stabsstelle Sachverständigenkoordination und allgemeine fachliche Angelegenheiten des Sachverständigendienstes
- Referat 5/01 – Abfallwirtschaft und Umweltrecht
- Referat 5/02 – Immissionsschutz
- Referat 5/03 – Chemie und Umwelttechnik
- Referat 5/04 – Betriebsanlagen
- Referat 5/05 – Naturschutzrecht und Förderungswesen
- Referat 5/06 – Naturschutzgrundlagen und Sachverständigendienst
- Referat 5/07 – Nationalparkverwaltung Hohe Tauern
- Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr
- Stabsstelle Salzburg Digitalfunk BOS Austria
- Referat 6/01 – Zentrale Dienste, Rechnungswesen und Controlling
- Referat 6/02 – Landesgeologischer Dienst
- Referat 6/03 – Landeshochbau
- Referat 6/04 – Altstadterhaltung und Hochbautechnik
- Referat 6/05 –Technisches Gewerbewesen
- Referat 6/06 – Straßenbau und Verkehrsplanung
- Referat 6/07 – Brückenbau
- Referat 6/08 – Landesstraßenverwaltung
- Referat 6/09 – Verkehrsrecht und KFZ-Prüfstelle
- Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen
- Referat 6/11 – Maschinenbau und Elektrizitätswesen
- Abteilung 7 – Wasser
- Referat 7/01 – Wasser- und Energierecht
- Referat 7/02 – Schutzwasserwirtschaft
- Referat 7/03 – Allgemeine Wasserwirtschaft
- Referat 7/04 – Hydrographischer Dienst
- Referat 7/05 – Gewässerschutz
- Referat 7/06 – Geodateninfrastruktur
- Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung
- Zentrale Rechnungsstelle (Berichtswesen für die Abteilungsleitung; Finanzstatistik)
- Referat 8/01 – Allgemeine Finanzangelegenheiten
- Referat 8/02 – Budgetangelegenheiten
- Referat 8/03 – Zivilrechtsangelegenheiten und Landesliegenschaften
- Referat 8/04 – Beteiligungen
- Abteilung 9 – Gesundheit und Sport
- Referat 9/01 – Gesundheitsrecht und Gesundheitsplanung
- Referat 9/02 – Landessanitätsdirektion
- Referat 9/03 – Lebensmittelaufsicht und Verbraucherschutz
- Referat 9/04 – Landessportbüro
- Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
- Stabsstelle Gemeindeservice - Zweitwohnen und Appartements
- Referat 10/01 – Wohnbau, Finanzangelegenheiten, Controlling
- Referat 10/02 – Wohnbauförderung
- Referat 10/03 – Rechtsangelegenheiten Planen, Bauen, Wohnen
- Referat 10/04 – Raumplanung
Geschichte
Verfassungsreform 1925
Das Amt der Salzburger Landesregierung wurde im Jahr 1925 gegründet. Dies war Teil der Verfassungsreform von 1925.[4]
Zwischenkriegszeit und Kriegszeit
Das Amt der Salzburger Landesregierung ist seit Anbeginn in "Abteilungen" gegliedert.
Im Jahr 1925 waren dies außer der Landesamtsdirektion sieben Abteilungen, von denen die Abt. V "Landesbauamt", die Abt. VI (später: Abt. III) "Landesfinanzamt" und die Abt. VII "Landesbuchhaltung" hießen, die Abt. II als Sozialabteilung und die Abt. IV als Landwirtschaftsabteilung charakterisiert werden können.
Eine Abteilung besonderer Art ist die Landesamtsdirektion, da sie dem Landesamtsdirektor unmittelbar untersteht. Sie bleibt daher seit jeher bei der Abteilungsnummerierung unberücksichtigt.
In der Ständestaatszeit (1934–1938) und noch bis 1939 hieß das Amt der Salzburger Landesregierung "Landeshauptmannschaft", dann bis 1945 Reichsstatthalterei, dann kurze Zeit wieder "Landeshauptmannschaft".
Zweite Republik
Von 1945 bis 2014
Im Jahr 1945 wurde der Betrieb mit folgenden Abteilungen wieder aufgenommen:[5]
- Landesamtsdirektion (Landesamtsdirektor: HR Dr. Karl Stemberger)
- Abteilung 1: Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, legislative und Verfassungsangelegenheiten (Leiter: ORR Dr. Karl Ledochowski)
- Abteilung 2: Schul- und Gemeindeaufsicht (Leiter: ORR Dr. Rudolf Hanifle)
- Abteilung 3: Verwaltungsangelegenheiten für Sanitätswesen, allgemeine Fürsorge und Landesjugendamt (Leiter: ORR Dr. Anton Schober)
- Abteilung 4: Landwirtschaft und Forstwesen (Leiter: ORR Dr. Alexander Schüller)
- Abteilung 5: Handel, Gewerbe und Industrie, Ernährung (Leiter: Herbert Gross)
- Abteilung 6: Bauwesen (Hoch- und Straßenbau) (Prov. Leiter: BauR Ing. Heinrich Gallenbacher)
- Abteilung 7: Arbeiterrecht, Arbeiterfürsorge (Leiter: ORR Dr. Ludwig Wozak)
- Abteilung 8: Landesfinanzen, Liegenschaftsverwaltung (Leiter: ORR Dr. Adalbert Müller)
Im Jahr 1974 wurde zwischen die Abteilungen und die Referate verschiedentlich die Ebene der Unterabteilungen eingezogen. Bis zum Jahr 1981 waren die Abteilungen schlicht mit römischen Ziffern bezeichnet. Nun wurden die Abteilungsnummern von römischen auf arabische Ziffern umgestellt. Die Landesamtsdirektion erhielt die implizite Abteilungsnummer "0", was aber nur bei ihren Untergliederungen sichtbar wird (mit Nummern "0/01", "0/1" u. dgl.). Erstmals wurden auch "sprechende" Abteilungsbezeichnungen in der Geschäftseinteilung festgelegt.
1989 erreichte die Abteilungszahl den Höchststand, indem nun neben der Landesamtsdirektion, der Personalabteilung und der Präsidialabteilung die Abteilungen 1 bis 16 vorhanden waren. 1993 wurden aus den Unterabteilungen "Fachabteilungen" und wurde den Referaten die Mikro-Organisationseinheit "Fachreferent(in)" zur Seite gestellt.
Anfang 2007 wurde die bisherige Abteilung 14 – die Landesbuchhaltung – zu einem Referat herabgestuft (die Nummer 14 wurde nun an die Personalabteilung vergeben), 2011 folgte die Einverleibung der Präsidialabteilung und die Zusammenlegung von Gewerbe- und Umweltabteilung, sodass neben der Landesamtsdirektion nur mehr 14 Abteilungen bestanden.
Die Strukturreform 2014
- Hauptartikel Strukturreform 2014
Mit der im Herbst 2014 neu gefassten ab Anfang 2015 geltenden Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung wurde eine sogenannte "Strukturreform" verwirklicht. Deren Hauptmerkmale waren
- die Verringerung der Zahl der Abteilungen (von 14 auf 11) und der Referate (von 80 auf 77),
- der fast vollständige Entfall der Gliederungszwischenebene "Fachabteilung" und
- der Entfall der (untersten) Ebene der 19 "Fachreferate" bei gleichzeitiger Schaffung von 6 (referatsgleichen) "Stabsstellen".
Durch Zusammenlegung oder Ausgliederung entstanden folgende Abteilungen:
- Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden mit ca. 50 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 1: Wirtschaft, Forschung und Tourismus und Abteilung 11: Gemeinden;
- Abteilung 2 - Kultur, Bildung und Gesellschaft mit ca. 130 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 2: Bildung und Abteilung 12: Kultur, Gesellschaft, Generationen;
- Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe mit ca. 90 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 5: Umweltschutz und Gewerbe und Abteilung 13: Naturschutz;
- Abteilung 10 – Wohnen und Raumplanung mit ca. 80 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 10: Wohnungswesen und Abteilung 7: Raumplanung;
- Abteilung 7 – Wasser mit ca. 80 Mitarbeitern durch Ausgliederung aus der Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie.
Änderungen seit 2015
Eine größere Änderung erfolgte mit 1. Oktober 2017. Sie betraf hauptsächlich die Landesamtsdirektion und die Personalabteilung: Der Legislativ- und Verfassungsdienst, bisher eine Fachgruppe, wurde als Referat mit dem Referat für Wahlen und Staatsbürgerschaft und dem Landesarchiv in einer Fachgruppe zusammengefasst, anders gewendet: die bestehende Fachgruppe wurde um zwei Referate erweitert. Vor allem aber wurde die Abteilung 11 – Personal als Fachgruppe 0/4 – Personal in die Landesamtsdirektion eingegliedert.
Mit 1. Jänner 2019 kam es zu weiteren Änderungen, die die Landesamtsdirektion sowie die Abteilungen 2 (wegen der Schaffung der Bildungsdirektion für Salzburg), 3, 5, 6, 8 und 10 betrafen.
Standorte (Amtsgebäude)
- Das Amt der Salzburger Landesregierung ist auf mehr als 20 Standorte bzw. Amtsgebäude des Landes Salzburg verteilt:
- in der Altstadt:
- Chiemseehof (Landesamtsdirektion)
- Amtsgebäude Kaigasse 37 (Landesamtsdirektion)
- Amtsgebäude Franziskanergasse 5
- Amtsgebäude Gstättengasse 10
- Amtsgebäude Kaigasse 2 und Kaigasse 2a
- Amtsgebäude Kaigasse 14–16
- Amtsgebäude Mozartplatz 8–10
- Amtsgebäude Nonnbergstiege 2
- Amtsgebäude Pfeifergasse 7
- Amtsgebäude Sebastian-Stief-Gasse 2
- Amtsgebäude Waagplatz 1a
- nahe dem Salzburger Hauptbahnhof:
- Amtsgebäude Fanny-von-Lehnert-Straße 1 "BZB − Bürgerzentrum am Bahnhof" (ehemals Porschehof)
- Südtiroler Platz 11
- im Stadtteil Salzburg Süd:
- Amtsgebäude Alpenstraße 96
- Amtsgebäude Alpenstraße 155
- Friedensstraße 11
- Amtsgebäude Michael-Pacher-Straße 27 = Konrad-Laib-Straße 1
- Amtsgebäude Michael-Pacher-Straße 28
- Amtsgebäude Michael-Pacher-Straße 36
- Amtsgebäude Michael-Pacher-Straße 40
- Amtsgebäude Ulrich-Schreier-Straße 18
- im Stadtteil Maxglan:
- Amtsgebäude Karolingerstraße 34
Rechtsgrundlagen
- Artikel 42 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 (L-VG)
- Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien (im RIS)
- Geschäftsordnung für das Amt der Salzburger Landesregierung in der geltenden Fassung (im RIS)
- Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, geltende Fassung (im Rechtsinformationssystem des Bundes)
- Frühere Geschäftseinteilungen:
- Kundmachung des Landeshauptmannes in Salzburg vom 31. Dezember 1925, betreffend die Verlautbarung der Geschäftseinteilung und der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung in Salzburg, LGBl. Nr. 20/1926, Beilage A
- Verordnung des Landeshauptmannes in Salzburg mit Zustimmung der Landesregierung und der Bundesregierung vom 31. Mai 1927 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung in Salzburg, LGBl. Nr. 45/1927
- Verordnung des Landeshauptmannes in Salzburg mit Zustimmung der Landesregierung und der Bundesregierung vom 30. August 1929 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung in Salzburg, LGBl. Nr. 95/1929
- Verordnung des Landeshauptmannes in Salzburg mit Zustimmung der Landesregierung und der Bundesregierung vom 4. August 1932, über die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung in Salzburg, LGBl. Nr. 73/1932
- [...]
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. April 1953 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 23/1953, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 68/1954, LGBl Nr 14/1956, LGBl Nr 21/1957, LGBl Nr 52/1958 und LGBl Nr 59/1959
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 4. November 1959, womit für das Amt der Salzburger Landesregierung eine neue Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung erlassen werden, LGBl Nr 126/1959 (Anlage 2).
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. Dezember 1964, mit der eine Geschäftsordnung und die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung erlassen werden, LGBl Nr 111/1964 (Anlage 2), in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 71/1970 und LGBl Nr 15/1972
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, mit der eine Geschäftsordnung und die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung erlassen werden, LGBl Nr 106/1974 (Anlage 2)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 27. April 1981, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung die Geschäftseinteilung neu erlassen wird, LGBl Nr 44/1981, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 39/1984, LGBl Nr 93/1985, LGBl Nr 99/1985 und LGBl Nr 104/1986
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 3. Mai 1989, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, LGBl Nr 55/1989, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 82/1991 und LGBl Nr 73/1992
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, LGBl Nr 86/1993, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 151/1993 (DFB), LGBl Nr 31/1995, LGBl Nr 63/1995 (DFB), LGBl Nr 111/1995, LGBl Nr 103/1996, LGBl Nr 65/1997, LGBl Nr 88/1997, LGBl Nr 99/1997 (DFB), LGBl Nr 116/1999, LGBl Nr 90/2002, LGBl Nr 72/2003, LGBl Nr 99/2003, LGBl Nr 42/2004, LGBl Nr 96/2004 (DFB), LGBl Nr 116/2006, LGBl Nr 117/2006, LGBl Nr 104/2007, LGBl Nr 69/2009, LGBl Nr 46/2010, LGBl Nr 2/2011, LGBl Nr 46/2012, LGBl Nr 19/2013, LGBl Nr 85/2013
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 1. Oktober 2014, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird (GE-AmtdLR), LGBl Nr 81/2014, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 89/2014, LGBl Nr 4/2017, LGBl Nr 87/2017 und LGBl Nr 96/2018
Quellen
- Amt der Salzburger Landesregierung – Struktur der Dienststellen
- Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, geltende Fassung (im Rechtsinformationssystem des Bundes)
Einzelnachweise
- ↑ Landes-Verfassungsgesetz 1999 (L-VG)
- ↑ Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien im RIS
- ↑ Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung (GeOA), LGBl Nr 89/2014, in der geltenden Fassung
- ↑ Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925; Bundesverfassungsgesetz vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925.
- ↑ Österreichische Behörden nach dem Stande vom 10. Oktober 1945 > Land Salzburg