Amt der Salzburger Landesregierung

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amt der Salzburger Landesregierung stellt sicher, dass das Land Salzburg die ihm zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für seine Bürger erfüllen kann.

Allgemeines

Rechtsgrundlagen

Die Landesverfassung (Artikel 42 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999[1]) sieht vor, dass die Geschäfte des Landeshauptmannes und der Landesregierung durch das Amt der Landesregierung besorgt werden. Nach dem Bundesverfassungsgesetz vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925 in der geltenden Fassung[2], hat der Landeshauptmann, mit Zustimmung der Landesregierung und der Bundesregierung, für das Amt der Landesregierung eine Geschäftseinteilung und eine Geschäftsordnung zu erlassen. In der Geschäftseinteilung ist die Aufteilung der Geschäfte auf Abteilungen usw. zu regeln. Die Geschäftsordnung regelt das Nähere über den Geschäftsgang im Amt der Landesregierung, insbesondere auch inwieweit der Landeshauptmann, die Landesregierung oder einzelne Mitglieder derselben ihre Befugnisse an Beamte des Amtes der Landesregierung delegieren können. Das genannte Bundesverfassungsgesetz bestimmt auch, dass die Abteilungen des Amtes der Landesregierung die ihnen nach der Geschäftseinteilung zukommenden Geschäfte unter der Leitung des Landeshauptmannes und der Landesregierung oder einzelner Mitglieder derselben besorgen (und zwar,

  • soweit es sich um Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes handelt, unter der Leitung der Landesregierung oder einzelner Mitglieder derselben, nach den näheren Bestimmungen der Landesverfassung,
  • soweit es sich um solche der mittelbaren Bundesverwaltung handelt, unter der Leitung des Landeshauptmannes).

Geschäftsordnung

Nach der Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung[3] steht der Landeshauptmann dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den Landesamtsdirektor vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem Landtag und seinen Ausschüssen vertreten.

Der Landesamtsdirektor hat bei der Bestellung der Abteilungsleiter ein Vorschlagsrecht.

Geschäftseinteilung

Abteilungen

Abteilungsgliederung und Abteilungszuständigkeiten richten sich nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, einer Verordnung des Landeshauptmannes.

Es bestehen folgende Abteilungen (Stand vom 1. Jänner 2019):

Detailgliederung

Die Abteilungen untergliedern sich nach der Geschäftseinteilung (Stand vom 1. Jänner 2019) wiederum wie folgt:

Geschichte

Verfassungsreform 1925

Das Amt der Salzburger Landesregierung wurde im Jahr 1925 gegründet. Dies war Teil der Verfassungsreform von 1925.[4]

Zwischenkriegszeit und Kriegszeit

Das Amt der Salzburger Landesregierung ist seit Anbeginn in "Abteilungen" gegliedert.

Im Jahr 1925 waren dies außer der Landesamtsdirektion sieben Abteilungen, von denen die Abt. V "Landesbauamt", die Abt. VI (später: Abt. III) "Landesfinanzamt" und die Abt. VII "Landesbuchhaltung" hießen, die Abt. II als Sozialabteilung und die Abt. IV als Landwirtschaftsabteilung charakterisiert werden können.

Eine Abteilung besonderer Art ist die Landesamtsdirektion, da sie dem Landesamtsdirektor unmittelbar untersteht. Sie bleibt daher seit jeher bei der Abteilungsnummerierung unberücksichtigt.

In der Ständestaatszeit (19341938) und noch bis 1939 hieß das Amt der Salzburger Landesregierung "Landeshauptmannschaft", dann bis 1945 Reichsstatthalterei, dann kurze Zeit wieder "Landeshauptmannschaft".

Zweite Republik

Von 1945 bis 2014

Im Jahr 1945 wurde der Betrieb mit folgenden Abteilungen wieder aufgenommen:[5]

  • Landesamtsdirektion (Landesamtsdirektor: HR Dr. Karl Stemberger)
  • Abteilung 1: Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, legislative und Verfassungsangelegenheiten (Leiter: ORR Dr. Karl Ledochowski)
  • Abteilung 2: Schul- und Gemeindeaufsicht (Leiter: ORR Dr. Rudolf Hanifle)
  • Abteilung 3: Verwaltungsangelegenheiten für Sanitätswesen, allgemeine Fürsorge und Landesjugendamt (Leiter: ORR Dr. Anton Schober)
  • Abteilung 4: Landwirtschaft und Forstwesen (Leiter: ORR Dr. Alexander Schüller)
  • Abteilung 5: Handel, Gewerbe und Industrie, Ernährung (Leiter: Herbert Gross)
  • Abteilung 6: Bauwesen (Hoch- und Straßenbau) (Prov. Leiter: BauR Ing. Heinrich Gallenbacher)
  • Abteilung 7: Arbeiterrecht, Arbeiterfürsorge (Leiter: ORR Dr. Ludwig Wozak)
  • Abteilung 8: Landesfinanzen, Liegenschaftsverwaltung (Leiter: ORR Dr. Adalbert Müller)

Im Jahr 1974 wurde zwischen die Abteilungen und die Referate verschiedentlich die Ebene der Unterabteilungen eingezogen. Bis zum Jahr 1981 waren die Abteilungen schlicht mit römischen Ziffern bezeichnet. Nun wurden die Abteilungsnummern von römischen auf arabische Ziffern umgestellt. Die Landesamtsdirektion erhielt die implizite Abteilungsnummer "0", was aber nur bei ihren Untergliederungen sichtbar wird (mit Nummern "0/01", "0/1" u. dgl.). Erstmals wurden auch "sprechende" Abteilungsbezeichnungen in der Geschäftseinteilung festgelegt.

1989 erreichte die Abteilungszahl den Höchststand, indem nun neben der Landesamtsdirektion, der Personalabteilung und der Präsidialabteilung die Abteilungen 1 bis 16 vorhanden waren. 1993 wurden aus den Unterabteilungen "Fachabteilungen" und wurde den Referaten die Mikro-Organisationseinheit "Fachreferent(in)" zur Seite gestellt.

Anfang 2007 wurde die bisherige Abteilung 14 – die Landesbuchhaltung – zu einem Referat herabgestuft (die Nummer 14 wurde nun an die Personalabteilung vergeben), 2011 folgte die Einverleibung der Präsidialabteilung und die Zusammenlegung von Gewerbe- und Umweltabteilung, sodass neben der Landesamtsdirektion nur mehr 14 Abteilungen bestanden.

Die Strukturreform 2014

Hauptartikel Strukturreform 2014

Mit der im Herbst 2014 neu gefassten ab Anfang 2015 geltenden Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung wurde eine sogenannte "Strukturreform" verwirklicht. Deren Hauptmerkmale waren

  • die Verringerung der Zahl der Abteilungen (von 14 auf 11) und der Referate (von 80 auf 77),
  • der fast vollständige Entfall der Gliederungszwischenebene "Fachabteilung" und
  • der Entfall der (untersten) Ebene der 19 "Fachreferate" bei gleichzeitiger Schaffung von 6 (referatsgleichen) "Stabsstellen".

Durch Zusammenlegung oder Ausgliederung entstanden folgende Abteilungen:

Änderungen seit 2015

Eine größere Änderung erfolgte mit 1. Oktober 2017. Sie betraf hauptsächlich die Landesamtsdirektion und die Personalabteilung: Der Legislativ- und Verfassungsdienst, bisher eine Fachgruppe, wurde als Referat mit dem Referat für Wahlen und Staatsbürgerschaft und dem Landesarchiv in einer Fachgruppe zusammengefasst, anders gewendet: die bestehende Fachgruppe wurde um zwei Referate erweitert. Vor allem aber wurde die Abteilung 11 – Personal als Fachgruppe 0/4 – Personal in die Landesamtsdirektion eingegliedert.

Mit 1. Jänner 2019 kam es zu weiteren Änderungen, die die Landesamtsdirektion sowie die Abteilungen 2 (wegen der Schaffung der Bildungsdirektion für Salzburg), 3, 5, 6, 8 und 10 betrafen.

Standorte (Amtsgebäude)

Chiemseehof, Innenhofansicht
BZB - Bürgerzentrum am Bahnhof

Rechtsgrundlagen

Quellen

Einzelnachweise