Salzburger Altstadterhaltungsgesetz

Aus Salzburgwiki
(Weitergeleitet von Altstadterhaltungsgesetz)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz von 1980 regelt die Erhaltung und Pflege der historischen Altstadt von der Stadt Salzburg und war bei seiner Inkraftsetzung das erste Gesetz dieser Art in Österreich.

Allgemeines

Das Altstadterhaltungsgesetz von 1980 ist festgelegt in den Landesgesetzblättern 50/1980, 77/1995 und der Novelle des Altstadterhaltungsgesetzes von 1967. Als erstes Gesetz dieser Art in Österreich regelt es die Erhaltung und Pflege der von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärten historischen Altstadt von Salzburg und stellt das, wegen seines einzigartigen, für die Salzburger Bautradition charakteristischen Gepräges, bedeutsame Gebiet unter Schutz. Das Gesetz dient der Erhaltung der charakteristischen Bauten in den beiden Schutzzonen und legt die äußere Gestalt von Neubauten sowie den Verwendungszweck von Bauten fest. Die im Jahr 1982 nach § 9 A erlassene Altstadterhaltungsverordnung gibt zudem zahlreiche Vorgaben über die Gestaltung der Fassaden, Fenster, Dächer, des Erdgeschossbereiches sowie Form und Größe von Markisen, Beleuchtungen und Reklameaufschriften.

Mit Einführung des Altstadterhaltungsgesetzes wurde eine Sachverständigenkommission eingerichtet und zudem der "Salzburger Altstadterhaltungsfond" gegründet. Mit Geldern aus dem Fonds werden den Liegenschaftseigentümern jene Mehrkosten ersetzt, die aus der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetztes erwachsen. Außerdem fördert der Fonds Baumaßnahmen, die der Erhaltung charakteristischer Bauten dienen.

Im Jahr 1995 erfolgte eine Ausweitung des Schutzgebietes über die bisherige Kernzone hinaus. Neu einbezogen wurden Teile der Neustadt und der Inneren Riedenburg (Schutzzone II). Zum Altstadterhaltungsgebiet gehören somit heute die Altstadt selbst, der Mönchsberg, Festungsberg und Teile des Kapuzinerberges, Innerer und Äußerer Stein, Bürglstein, die Neustadt mitsamt Schloss Mirabell und Teile von Riedenburg, Mülln und Nonntal.

Probleme

Der Magistrat hat den Lokalen Schirme in der Farbe Beige vorgeschrieben. Lindys Weinbar am Kajetanerplatz hatte 2021 seit 13 Jahren eine rote Markise und rote Tische. "Aber wir alle müssen beige Schirme nehmen. Wir hätten uns gewünscht, dass es zumindest eine Alternativfarbe wie Dunkelgrün oder Weinrot gibt. Die wäre dankbarer und würde nicht so rasch verschmutzen", sagt Lindy Leitner.

Aus dem Lokal Balthazar an der Kaigasse war im Jänner 2020 das HeiMadeck geworden. Kurz vor Beginn der Coronapandemie hatten es zwei junge Gastronomen übernommen, die zum ersten Mal selbstständig wurden. Unmittelbar danach folgten monatelange Lockdowns. Die Gastronomen wurden finanziell arg gebeutelt. Mit einem Kredit der Tourismusbank haben die beiden versucht, die Zeit zu überbrücken. Anfang August 2021 erhielten auch sie ein Schreiben des Magistrats. Darin heißt es, es seien bauliche Maßnahmen zur Ausführung gelangt, etwa die Anbringung eines Leuchtschildes, die Änderung des Steckschildes oder die Beklebung am Eingangsportal und Seitenfenster sowie eine Markisenneubespannung. Diese vorgefundenen und nicht bewilligten baulichen Maßnahmen würden einen Verwaltungstatbestand darstellen. Die Lokalbetreiber hätten zwei Wochen Zeit, sich zu melden, ansonsten werde ein Beseitigungsauftrag erlassen.

Die beiden Jung-Gastronomen waren sehr überrascht zumal sie seit der Übernahme des Lokals keine Veränderungen vorgenommen hätten. Im Gegenteil: Die dunkelgrüne Markise, die dem Vorgänger in Beige bewilligt worden sei, hänge locker seit fünf bis zehn Jahren da. Niemand habe sich seither daran gestört. "Es ist einfach ärgerlich. In dem Jahr, in dem eh alles hart ist, kommt der Magistrat und ist richtig dahinter, alles zu beanstanden. Es ist, als ob man uns pflanzen würde." Die Gastronomen haben nun alles neu beantragt, die Markise in Dunkelgrün, ein kleineres und weniger buntes Schild. Heidi und Martin hoffen, dass das bewilligt wird. Zusätzliche Kosten wären das Letzte, was sie derzeit bräuchten.

Baurechts-Amtsleiter Alexander Würfl argumentiert, dass dies die Bestimmungen des Altstadterhaltungsgesetzes seien. "Leuchtschilder sind etwas, das der Gesetzgeber aus Gründen des Stadtbildes nicht haben will." So ziemlich alles, was man an der Fassade mache, sei baubewilligungspflichtig, erklärt der Beamte. Das Ganze müsse sich ins Stadt- und Fassadenbild einfügen. "Es ist uns schon bewusst, dass man die Leute in Zeiten wie diesen nicht unbedingt noch vergrämen sollte. Eine Kollegin berät und unterstützt hier. Wir sind bemüht, dass man ihnen hilft und keinen Schaden zufügt. Aber das Stadtbild muss trotzdem erhalten bleiben." Das einheitliche Erscheinungsbild sei der Sinn und Zweck dahinter. Das sei eben auch die Aufgabe einer Behörde, die sich im Spannungsfeld bewege. Oft müsse man aber auch dem nachgehen, was angezeigt werde, sagt der Amtsleiter. "Pflanzen wollen wir die Leute nicht."[1]

Ausdehnung am Salzburger Stadtplan

Quelle

  • Kurt Straub: Entwicklung und Aspekte zum Salzburger Altstadterhaltungsgesetz. In: Bastei - Zeitschrift des Stadtvereines Salzburg für die Erhaltung und Pflege von Bauten, Kultur und Gesellschaft. Band 49, Folge 3, S. 3ff. Salzburg 2000

Einzelnachweis