Landessportorganisation
Die Landessportorganisation Salzburg (LSO) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und verwaltet sich selbst.
Allgemeines
Die konstituierende Sitzung des Landessportrates fand am 26. November 1947 statt. Die Aufgaben der Landessportorganisation sind im Gesetz vom 21. Oktober 1987 über die Organisation und Förderung des Sports im Lande Salzburg (Salzburger Landessportgesetz 1988) festgehalten.
§ 4 des Landessportgesetzes definiert die LSO als Körperschaft öffentlichen Rechts, die ihre Tätigkeit gemeinnützig ausübt. Sämtliche Salzburger Sportvereine sind Mitglieder der LSO. Die Landessportorganisation ist unmittelbar der Salzburger Landesregierung unterstellt.
Die Wahrnehmung der Interessen sämtlicher Salzburger Sportvereine und die Führung und Förderung derselben sind die wichtigste Aufgabe der LSO. Sie berät die Landesregierung in Sportfragen, die Sportvereine und Gemeinden in sportlichen Belangen, vergibt Fördermittel und führt Veranstaltungen von überörtlichem Interesse durch.
Organe
Die Organe der LSO sind:
- das Präsidium
- der Landessportrat
- der Sportfachrat
- die Rechnungsprüfer
Die Funktionsdauer der Organe beträgt vier Jahre. Vorsitzender der LSO ist jenes Mitglied der Landesregierung, das mit dem Ressort Sport betraut ist. Seit dem Jahr 2018 ist dies Landesrat Mag. Stefan Schnöll. Beschlüsse in den Organen werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Präsidium
Das Präsidium der Landessportorganisation Salzburg besteht aus dem Vorsitzenden der LSO als Vorsitzendem und vier weiteren Mitgliedern, die dem Landessportrat angehören müssen. Je ein Mitglied wird von jedem der drei Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ und Union) und vom Sportfachrat nominiert.
Das Präsidium setzt sich in der aktuellen Funktionsperiode (seit 2020) aus folgenden Personen zusammen: Landesrat Mag. Stefan Schnöll (Vorsitz), Dir. Mag. Gerhard Schmidt (ASKÖ), Mag. Dietmar Juriga (ASVÖ), Dkfr. Michaela Eva Bartel (Union), Dr. Carmen Kiefer (Vertreter der Fachverbände).
Landessportrat
Der Landessportrat besteht aus dem Vorsitzenden der LSO, je vier Vertretern der drei Dachverbände und zwölf Vertretern der Sportfachverbände und Sportfachvertretungen.
Sportfachrat
Der Sportfachrat ist ein Gremium, in das jeder Sportfachverband und jede Sportfachvertretung des Landes einen Vertreter entsendet.
Ihm obliegt die Vertretung aller sportfachlichen Interessen im Rahmen der Landessportorganisation, insbesondere auch die Erstellung der Liste jener Disziplinen, in denen der Titel eines Salzburger Landesmeisters vergeben werden kann.
Landessportbüro
Zur administrativen Erledigung der Geschäfte der Landessportorganisation Salzburg ist das Landessportbüro berufen.
Das Landessportbüro besteht nach dem Gesetz aus dem Geschäftsführer (einem Landesbediensteten) und der erforderlichen Anzahl von Mitarbeitern. Von 2005 bis 2021 fungierte Ing. Mag. Walter Pfaller als Geschäftsführer. Aktuelle Geschäftsführerin ist Andrea Zarfl
Das Landessportbüro hat seinen Sitz im Haus des Sports im EM-Stadion Wals-Siezenheim.
Geschichte
Die Landessportorganisation Salzburg wurde am 26. November 1947 als erste Sportverwaltung Österreichs gegründet. 40.000 Schilling betrug das Sportbudget damals, es gab acht Sportfachverbände und 170 Sportvereine.
Vorsitzende der LSO waren (wie oben erwähnt, das jeweils für den Sport zuständige Mitglied der Landesregierung:)
- Franz Peyerl (1947–1966),
- Karl Steinocher (1966–1976),
- Herbert Moritz (1976–1984),
- Othmar Raus (1984–2007),
- David Brenner (2007–2013),
- Martina Berthold (2013–2018),
- Stefan Schnöll (ab 2018).
Adresse
- Haus des Sports, EM-Stadion,
- Oberst-Lepperdinger-Straße 21
- 5071 Wals-Siezenheim
- Telefon: (06 62) 80 42 - 25 24
- E-Mail: sport@salzburg.gv.at
Quellen
- Salzburger Nachrichten (Egon Theiner)
- RIS – Österreichisches Rechtsinformationssystem: Salzburger Landessportgesetz 1988
- Land Salzburg: Die Landessportorganisation Salzburg (LSO)
- Land Salzburg: Organe und Ausschüsse der LSO. Funktionsperiode 2020 bis 2023 (abgerufen am 11. Jänner 2020)