Ständestaat
Als Ständestaat bezeichnet man eine Epoche der österreichischen Geschichte, die von 1934 bis 1938 dauerte.
Geschichte
Der Name "Ständestaat" beruht auf der von der Bundesverfassung ("Maiverfassung") von 1934 vorgesehenen ständischen Gliederung, welche die Demokratie mit ihren Parteiengegensätzen ersetzen sollte. Diese Staatskonstruktion wurde allerdings tatsächlich nur in Ansätzen verwirklicht, in Wahrheit handelte es sich um eine Diktatur der 1933 als Einheitspartei des Dollfuß-Regimes gegründeten Vaterländischen Front.
Die Entwicklung zur Diktatur war schon im Jahr 1933 eingeleitet worden, als die von der Christlichsozialen Partei geführte Bundesregierung nach der sogenannten "Selbstausschaltung des Parlaments" einen autoritären Kurs einschlug sowie die NSDAP, die KPÖ und nach der Niederschlagung des sozialdemokratischen Februaraufstandes auch die Sozialdemokratische Partei verbot.
Im Land Salzburg fiel diese Diktatur eher gemäßigt aus. Landeshauptmann Franz Rehrl galt als konsensbereiter Politiker, der sich nach den Februar-Unruhen des Jahres 1934 für die verfolgten Sozialdemokraten einsetzte. Als Landeshauptmann-Stellvertreter musste er nun Alois Wagenbichler, den stellvertretenden Landesleiter der Vaterländischen Front, annehmen.
Die Epoche des Ständestaates wurde im März 1938 durch den gewaltsamen Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich (den Beginn der NS-Zeit) beendet.
Sie fällt in die größere Epoche der 1. Republik (1918 bis 1938) und der Zwischenkriegszeit (1918 bis 1939).
Literatur
- Hubert Stock: »… nach Vorschlägen der Vaterländischen Front«. Die Umsetzung des christlichen Ständestaates auf Landesebene, am Beispiel Salzburg. Wien / Köln / Weimar 2010.
Weiterführend
- Wikipedia-Artikel Ständestaat (Österreich)