Anschluss

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"Anschluss" bedeutet in einem allgemeinen politisch-rechtlich-historischen Sinn die Eingliederung eines kleineren Territoriums in ein größeres.

Einleitung

So wird z. B. von einem Anschluss Salzburgs (1816) oder Westungarns (1921) an Österreich, vom Anschluss Liechtensteins an das Schweizer Zollgebiet udgl gesprochen.

In Österreich ist aber mit "Anschluss" gemeinhin der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich gemeint. Der Weg zum "Anschluss" im März 1938 wurde fünf Jahre lang von Adolf Hitler vorbereitet.

Anschlussbestrebungen nach dem Ersten Weltkrieg

Durch den Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstand im Jahr 1918 u. a. die Republik Deutschösterreich, die sich allerdings selbst nicht für lebensfähig hielt und den Anschluss an das – damals demokratische – Deutsche Reich anstrebte. Dieser und der Name "Deutschösterreich" wurden ihr freilich von den Siegermächten untersagt. Trotzdem blieb der Anschluss ein Thema der österreichischen Politik. So fanden in mehreren Bundesländern "Anschlussabstimmungen" statt, etwa im April 1921 in Tirol (145 302 Stimmen dafür, 1 805 dagegen) und im Mai 1921 im Land Salzburg (98 546 Stimmen dafür, 877 dagegen), allerdings aus außenpolitischen Rücksichten als "inoffiziell" erklärt. Ein vorrangiges Ziel blieb der Anschluss während der Ersten Republik für die Großdeutsche Volkspartei.

Mit dem Aufstieg der Nationalsozialisten und deren Machtübernahme (1933) im Deutschen Reich wurde der Anschluss für die größeren politischen Lager – Christlichsoziale und Sozialdemokraten – zum Horrorszenario. Er war andererseits ein vorrangiges Ziel des nationalsozialistischen Deutschen Reichs und der seit 1932 politisch erstarkten österreichischen Nationalsozialisten.

Kurze Darstellung des Anschlusses von 1938

Dem politischen Druck des nationalsozialistischen Deutschen Reichs wollte das österreichische ständestaatliche Regime eine Volksabstimmung entgegensetzen, die ein Bekenntnis zu Österreichs Eigenständigkeit ergeben hätte. Dem kam die nationalsozialistische deutsche Führung zuvor. Zunächst zwang sie die Führung des Ständestaates durch angedrohten und dann auch durchgeführten Truppeneinmarsch, die Macht einer nationalsozialistischen Bundesregierung zu überantworten.

Beginnend in den Abend- und Nachtstunden des 11. März 1938 fanden annähernd gleichzeitig

  • auf der Ebene der Bundesregierung die formale Machtübergabe an die Nationalsozialisten (Bundeskanzler Kurt Schuschnigg hatte schon um 19:47 Uhr im Radio seinen Rücktritt verkündet, die Ernennung seines nationalsozialistischen Nachfolgers erfolgte erst Stunden später) und
  • die Machtergreifung örtlicher Nationalsozialisten auf lokaler Ebene statt, dicht gefolgt (12. März) vom
  • Einmarsch deutscher Truppen (die von der Bevölkerung weithin freudig begrüßt wurden),
  • der Einreise Adolf Hitlers und anderer Träger des deutschen NS-Regimes,
  • dem Beginn einer Verhaftungswelle und
  • der Bildung einer nationalsozialistischen österreichische Bundesregierung.

Am 13. März erließ diese Bundesregierung das "Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich"[1], das zugleich durch die deutsche Reichsregierung zum deutschen Reichsgesetz erklärt wurde[2]. Damit, am 13. März 1938, war der Anschluss formal in rechtlicher Hinsicht vollzogen. Dieser Vorgang wurde nachträglich durch eine gelenkte Volksabstimmung legitimiert, die ein überwältigendes Ja ergab.

Der Anschluss in Salzburg

Nationalsozialistische Machtergreifung

In den Abendstunden des 11. März übernahmen die Salzburger Nationalsozialisten die Macht:[3]

Im Justizgebäude Salzburg fand am 12. März 1938 eine Siegesfeier (Zitat Quelle) der Richter, Staatsanwälte und Justizbeamten im festlich geschmückten Schwurgerichtssaal statt, bei der Staatsanwalt Dr. Stephan Balthasar und Oberlandesgerichtsrat Dr. Hans Meyer würdige Ansprachen hielten. Zu der Feier hatte sich auch eine große Anzahl an Rechtsanwälten eingefunden. Die Festversammlung fand unter dem Vorsitz des Gerichtsvorstehers Oberlandesgerichtsrat Dr. Karl Kick statt. [5]

Einmarsch der Wehrmacht

In den Morgenstunden des 12. März überschritt die Deutsche Wehrmacht die Grenze.

Alsbald gab es ein Todesopfer: In Salzburg traf den einheimischen Nationalsozialisten Heinrich Kurz-Goldenstein vor Freude der Schlag.[6]

Umbruch

Bis zum 22. März waren unter anderem folgende Ämter neu besetzt worden:

Rechtsanwalt Dr. Hermann Buchleitner wurde in seiner Eigenschaft als Befriedungsreferent im Neugebäude anschließend an die Amtsräume des Landesstatthalters amtswalten.[7]

Rechtliche Beurteilung

Da der Anschluss von außen gewaltsam herbeigeführt wurde, wurde seine Rechtsgültigkeit von Nachkriegsösterreich nicht anerkannt. Demnach war Österreich bis zu seiner Befreiung (1945) lediglich okkupiert und aus rechtlicher Sicht nie Teil des Deutschen Reiches ("Okkupationstheorie").

Quellen

Einzelnachweise

  1. BGBl. Nr. 75/1938.
  2. Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, RGBl. I 1938, S. 237 f.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Siegfried Göllner, Die Stadt Salzburg im Jahr 1938. Zeitungsdokumentation, S. 147 (11.3.1938).
  4. Artikel Geschichte der Stadt Salzburg
  5. anno.onb.ac.at/Salzburger Volksblatt, 12. März 1938
  6. Rainer Mayerhofer, "Wir weichen der Gewalt". Österreichs Weg zum Anschluß im März 1938. In: Wiener Zeitung, Ausgabe vom 25. Mai 1998. Hier zitiert nach www.hagalil.com/austria
  7. ANNO, "Salzburger Volksblatt", Ausgabe vom 22. März 1938, Seite 8