Landesforstdirektion

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Die Landesforstdirektion ist ein Referat (Referat 4/02) der Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Aufgaben

Zum Aufgabenbereich der Landesforstdirektion gehören

  • Angelegenheiten der Forst- und Holzwirtschaft insbesondere in den Bereichen Forstschutz (einschließlich Waldschäden– auch durch jagdbares Wild und Weidevieh); Schutzwaldbewirtschaftung und Waldbau (einschließlich fachliche Betreuung von Erhaltung- und Sanierungsprojekten);
  • forstlicher Amtssachverständigendienst;
  • forstliche Pläne (einschließlich Gefahrenzonenplanung WLV);
  • Förderungsmaßnahmen der EU, des Bundes und des Landes auf dem Gebiet der Forstwirtschaft einschließlich Zahlstellenfunktion;
  • Verwaltung des Landesforstgartens;
  • Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung;
  • forstliche Erschließung (einschließlich Projektierung, Errichtung und Bauaufsicht für Forststraßen);
  • Abwicklung und Sicherstellung der forstrechtlichen Behördenaufgaben [in der] Forstaufsicht sowie sachlich in Betracht kommende Oberbehörde [für das] Forstwesen, Beratung und Forststatistik einschließlich Holzeinschlagsmeldung;
  • forstliche Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik.

Dem Referat angegliedert ist die Landschaftliche Forstverwaltung.

Landesforstdirektor

"Landesforstdirektor" ist ein "Besonderer Amtstitel", der dem Leiter des forsttechnischen Dienstes beim Amt der Landesregierung zusteht (für den Stellvertreter des Landesforstdirektors ist der Besondere Amtstitel "Landesforstinspektor" vorgesehen).[1] Von 2011 bis 2020 war der Leiter der Landesforstdirektion nicht zugleich Landesforstdirektor.

Leiter der Landesforstdirektion (Landesforstdirektoren) waren in der Zweiten Republik:

Weblink

Quellen

Einzelnachweise