Ortsnamen im Land Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Aigen war ursprünglich nur der Name des [[1402]] zum ersten Mal urkundlich genannten hier gelegenen Ansitzes und wurde später auf die ganze Siedlung bzw. Gegend übertragen. Ein ''aigen'' (mittelhochdeutsch) ''eigen'' bedeutet "Eigentum, namentlich ererbtes Grundeigentum", also einen freien Eigenbesitz im Gegensatz zum Lehen. Ein Aigner ist ein freier Bauer, der ein nicht abgabepflichtiges Gut ("Aigen") besitzt. Die [[Gemeinde Aigen]] [[1. Jänner]] [[1939]] nach Salzburg eingemeindet. | Aigen war ursprünglich nur der Name des [[1402]] zum ersten Mal urkundlich genannten hier gelegenen Ansitzes und wurde später auf die ganze Siedlung bzw. Gegend übertragen. Ein ''aigen'' (mittelhochdeutsch) ''eigen'' bedeutet "Eigentum, namentlich ererbtes Grundeigentum", also einen freien Eigenbesitz im Gegensatz zum Lehen. Ein Aigner ist ein freier Bauer, der ein nicht abgabepflichtiges Gut ("Aigen") besitzt. Die [[Gemeinde Aigen]] [[1. Jänner]] [[1939]] nach Salzburg [[Eingemeindungen|eingemeindet]]. | ||
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