Tourismusverband

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Ein Tourismusverband ist im Land Salzburg (wie auch in anderen Bundesländern) eine Körperschaft öffentlichen Rechtes "zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft".

Aufgaben

Zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus obliegen dem Tourismusverband insbesondere:

  • die Organisation des Tourismus im Ort, vor allem die Führung einer Geschäfts- und Informationsstelle;
  • die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information, Unterhaltung und Gestaltung von Freizeitaktivitäten;
  • die Mitgestaltung des Angebotes in den Tourismusorten durch eigene Initiativen und durch Koordination der vielen Einzelangebote;
  • die Schaffung und Führung von Tourismuseinrichtungen und -anlagen sowie die Beteiligung an solchen;
  • die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung des Tourismus;
  • die Werbung und die Verkaufsförderung für den Tourismus sowie die Koordination des Verkaufs;
  • Förderung und Erhaltung von Kultur und Landschaft;
  • die Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur (Ortsmarketing).

Errichtung, Zusammenschluss und Auflösung

Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, also keine Vereine. Die Mitgliedschaft ist daher auch keine freiwillige. Ob und für welche Gemeinden ein Tourismusverband gegründet wird, bestimmt die Landesregierung durch Verordnung. Eine solche Verordnung ist zu erlassen, wenn sich die Mehrheit der Unternehmer, die als Pflichtmitglieder (siehe unten) in Betracht kommen, dafür ausspricht.

Einem Zusammenschluss von Tourismusverbänden zu einem regionalen Verband oder einem Beitritt eines Tourismusverbandes zu einem regionalen Verband gehen Beschlüsse der Vollversammlungen der beteiligten Verbände Beschlüsse über den Zusammenschluss voraus. Der Zusammenschluss erfolgt durch Verordnung der Landesregierung.

Einen Tourismusverband ist durch Verordnung der Landesregierung aufzulösen, wenn

  • die Vollversammlung dies mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat,
  • eine Notwendigkeit zur Wahrnehmung der örtlichen Belange des Tourismus nicht mehr besteht sowie
  • der Tourismusverband nicht für fremde Schulden haftet und seine Verbindlichkeiten erfüllt hat.

Der Zusammenschluss von Tourismusverbänden zu einem regionalen Verband oder der Beitritt eines Tourismusverbandes zu einem regionalen Verband kann nur zum Beginn eines Kalenderjahres, die Auflösung nur mit dem Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

Organe eines Tourismusverbandes

Organe jedes Tourismusverbandes sind

  • die Vollversammlung (der alle örtlichen Unternehmer angehören),
  • der Ausschuss (der alle fünf Jahre von der Vollversammlung gewählt wird) und
  • der Vorsitzende (der den Verband nach innen leitet und nach außen vertritt).

Die Organe werden alle fünf Jahre neu gewählt.

Mitgliedschaft

Mitglieder des Tourismusverbandes sind

  • als Pflichtmitglieder die örtlichen Unternehmer, deren Umsätze eine Geringfügigkeitsgrenze übersteigen,
  • als freiwillige Mitglieder andere Personen, die am Tourismus unmittelbar oder mittelbar interessiert sind und in den Tourismusverband aufgenommen werden, sowie
  • Ehrenmitglieder, die sich um den Fremdenverkehr im Land Salzburg oder seine örtlichen Belange besondere Verdienste erworben haben.

Die einzelnen Tourismusverbände des Landes

Gemäß der Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden bestehen folgende Tourismusverbände[1]:

  • Tourismusverband für die Salzburger Altstadt:
Tourismusverband Salzburger Altstadt (Altstadtverband) für die Stadt Salzburg, und zwar für das Gebiet der Schutzzone I nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 und die Gebäude, die an der äußeren Seite der den Grenzverlauf der Schutzzone I bildenden Straßen gelegen sind (seit 1. Jänner 2003)

Keine Tourismusverbände gibt es (folglich) in den Flachgauer Gemeinden Anif, Berndorf, Bürmoos, Dorfbeuern, Elixhausen, Göming, Hallwang, Nußdorf am Haunsberg, Plainfeld und Wals-Siezenheim sowie in der Tennengauer Gemeinde Oberalm und (seit 2018) der Lungauer Gemeinde Muhr.

Geschichte

Vorgeschichte

Die Anfänge finden sich im 19. Jahrhundert, als Verschönerungsvereine gegründet wurden. Noch heute bestehen solche Verschönerungsvereine, wie ein Blick ins Internet zeigt. Im Buch Salzburg Land und Stadt (Residenz Verlag, 1961) listet dann noch immer Verkehrsvereine auf. Damals hatten sie noch vor allem die Funktion der Privatzimmer-Vermittlung, oft mit einigen Auskunftskiosken. Auch das Büchlein Land Salzburg und Salzkammergut (Grieben-Reiseführer, Karl Thiemig München, 1970) spricht noch von Verkehrsvereinen. Interessant auch die damaligen Bezeichnungen wie z. B. Fremdenheime (in Rauris, eine eigene Unterkunftsart, da es auch die Bezeichnungen Pensionen und Gasthöfe schon gab.

Errichtung, Zusammenlegung und Auflösung von Fremdenverkehrsverbänden bzw. Tourismusverbänden

1986, 1987 und 1991:

Tourismusverbände – bis zum Jahr 2002 Fremdenverkehrsverbände – gibt es im Land Salzburg seit 1986.

Für bestehende Fremdenverkehrs''vereine'' udgl. wurde eine Überleitungsregelung geschaffen: Juristische Personen, deren satzungsgemäßer Zweck die umfassende Wahrnehmung der Interessen des Tourismus in der Gemeinde ist (bzw., bezogen auf das Jahr 1986, war), können innerhalb eines Jahres nach der Bildung eines Tourismusverbandes beantragen, dass durch Bescheid der Landesregierung der Tourismusverband, der in der Gemeinde seinen Sitz hat, in die Gesamtheit ihrer Rechte und Pflichten eingesetzt wird. Eine weitere Voraussetzung für diese Gesamtrechtsnachfolge ist, dass die juristische Person binnen einem Jahr ab Erlassung des Bescheides ihre Auflösung rechtswirksam beschlossen hat. Die Überleitungsregelung ist auch für erst in Zukunft zu bildende Tourismusverbände anwendbar.

Soweit nicht im Folgenden anders angegeben, wurden die örtlichen Tourismusverbände als Fremdenverkehrsverbände bereits mit Wirkung vom 1. August 1986 errichtet. Als einziger mehr als zwei Gemeinden umfassender Fremdenverkehrsverband wurde bereits damals der Tourismusverband Obertauern errichtet.

Es wurden errichtet:

  • mit Wirkung vom 14. Oktober 1986 die Tourismusverbände Annaberg im Lammertal, Badgastein, Bad Hofgastein, Henndorf am Wallersee, Hof bei Salzburg, Lend und Leogang;
  • mit Wirkung vom 15. November 1986 die Tourismusverbände Adnet, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallein, Hüttau, Neumarkt am Wallersee, Saalbach, St. Georgen bei Salzburg, Scheffau am Tennengebirge, Vigaun und Wald im Pinzgau;
  • im Jänner 1987 mit Wirkung vom 31. Dezember 1986 die Tourismusverbände Ebenau, Lamprechtshausen, Puch bei Hallein, Rußbach am Paß Gschütt und St. Koloman;
  • mit Wirkung vom 1. Mai 1991 der Tourismusverband Schleedorf.

1997 bis 2012: Durch Zusammenlegung entstanden

  • der Tourismusverband Großarltal für die Gemeinden Großarl und Hüttschlag mit Wirkung vom 1. Jänner 1997;
  • der Tourismusverband Salzburger Saalachtal für die Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach bei Lofer mit Wirkung vom 1. Jänner 1999;
  • der Tourismusverband St. Veit-Schwarzach für die Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau mit Wirkung vom 1. Jänner 1999;
  • der Tourismusverband Bruck – Fusch für die Gemeinden Bruck an der Großglocknerstraße und Fusch an der Großglocknerstraße mit Wirkung vom 1. Jänner 2005;
  • der Tourismusverband Mittersill-Hollersbach-Stuhlfelden für die Gemeinden Hollersbach im Pinzgau, Mittersill und Stuhlfelden mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 und
  • der Tourismusverband "Wagrain-Kleinarl Tourismus" für die Gemeinden Kleinarl und Wagrain mit Wirkung vom 1. Jänner 2012.

2016/2017:

2019/2020: Die Lungauer einzelnen Tourismusverbände wurden mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2020 zu zwei gemeinsamen zusammengefasst:

2022/2023: Die Tourismusverbände (des Hochköniggebietes) Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Mühlbach am Hochkönig wurden mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2023 zum Tourismusverband Hochkönig vereinigt.[2]

Blick über die Grenze

Auch in anderen Bundesländern gibt es Tourismusverbände, z. B. in Oberösterreich den Tourismusverband MondSeeLand, Mondsee – Irrsee Innerschwand.

Quellen

Anmerkungen

  1. Die Namen der Tourismusverbände ergeben sich aus der gesetzlichen Vorgabe, dass jeder Tourismusverband die Bezeichnung "Tourismusverband ...", in Kurorten die Bezeichnung "Kur- und Tourismusverband ..." führt, bei Tourismusverbänden mit mehr als einer Gemeinde oder nur für einen Teil einer Gemeinde aus der Verordnung.
  2. 2,0 2,1 Die Vereinigung der beteiligten Tourismusverbände zu einem neuen "Tourismusverband Hochkönig" wurde von deren Vollversammlungen beschlossen (Amtliche Erläuterungen zum Entwurf einer Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden und der Ortsklassenverordnung 2016, Geschäftszahl 20031-WIRT/809/100/38-2022 vom 30. August 2022), die tatsächliche Vereinigung per 1. Jänner 2023 erfolgte erst durch Verordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 87/2022
Zeitfolge
Vorgänger

Fremdenverkehrsverein und Fremdenverkehrsverband

Vom Saison-Verein zum Tourismusverband
Ende des 20. Jahrhunderts bis heute
Nachfolgerin