Bezirksgerichte: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Bezirksgericht_Neumarkt.jpg|thumb|Schild am [[Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee]]]]
[[Datei:Bezirksgericht_Neumarkt.jpg|thumb|Schild am [[Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee]]]]
Die '''Bezirksgerichte''' bilden in Österreich die unterste Stufe der ordentlichen<ref>Im Gegensatz zu Sondergerichten.</ref> Gerichtsbarkeit.
Die '''Bezirksgerichte''' bilden in Österreich die erste Stufe der ordentlichen<ref>Im Gegensatz zu Sondergerichten.</ref> Gerichtsbarkeit.


==Allgemeines==
==Allgemeines==
Im Instanzenzug ist ihnen das [[Landesgericht Salzburg]] übergeordnet.
Im Instanzenzug ist ihnen das [[Landesgericht Salzburg]] als zweite Stufe übergeordnet.
===Stand 2016===
===Stand 2016===
====Bezirksgerichte====
====Bezirksgerichte====