Bezirksgericht Radstadt

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Ehemaliges Bezirksgericht am Stadtplatz in Radstadt
Karte

Das Bezirksgericht Radstadt war ein Bezirksgericht im Bundesland Salzburg.

Geschichte

Die Gerichtsbarkeit im Raum Radstadt geht auf das Jahr 1246 zurück. Das einstige Pfleggericht wurde 1850 in ein Bezirksgericht umgewandelt.[1] Der letzte Pfleger und vermutlich erste Bezirksrichter war Martin Carl Schweighofer.

Das Gerichtsgebäude war ursprünglich zweistöckig erbaut, nach einem Brand 1865 aber nur mehr einstöckig wiedererrichtet worden. Neben dem Bezirksgericht waren hier zuletzt auch noch der Gendarmerieposten und das Finanzamt untergebracht.

Mit der "Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg"[2] wurde das Bezirksgericht Radstadt zum 1. Jänner 2005 aufgelöst. Der Gerichtssprengel, der die Gemeinden Altenmarkt im Pongau, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Hüttau, Radstadt, St. Martin am Tennengebirge und Untertauern umfasste, wurde dem des Bezirksgerichts Sankt Johann im Pongau zugeschlagen. Am Schluss betreute das Bezirksgericht Radstadt ca. 7 700 Fälle pro Jahr und war für gut 17 000 Personen zuständig.

Vorsteher des Bezirksgerichts

Dr. Ernst Kindler war langjähriger Vorsteher des Bezirksgerichts.

Ihm folgte bis zur Auflösung des Bezirksgerichts Dr. Peter Masser.

Quelle

Einzelnachweise

Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg
Ehemalige Bezirksgerichte in Salzburg