Bezirksgerichte

Aus Salzburgwiki
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Die Bezirksgerichte bilden in Österreich die erste Stufe der ordentlichen[1] Gerichtsbarkeit.

Allgemeines

Im Instanzenzug ist ihnen das Landesgericht Salzburg als zweite Stufe übergeordnet.

Stand 2016

Bezirksgerichte

Im Land Salzburg bestehen folgende Bezirksgerichte:

Sprengelumschreibung

Im Einzelnen umfassen die Sprengel der Bezirksgerichte die Gebiete der folgenden Gemeinden:

Änderungen 2017

Mit Wirkung vom 1. Juli 2017 wird das Bezirksgericht Saalfelden aufgelöst und wird sein Sprengel dem des Bezirksgerichts Zell am See zugeschlagen, der somit fortan den gesamten Pinzgau umfasst.

Damit hat jeder politische Bezirk, mit Ausnahme des Flachgaus, nur mehr ein Bezirksgericht.

Änderungen 2019

Mit 1. Jänner 2019 tritt auch für den Flachgau eine große Vereinfachung ein: Dieser gehört fortan großteils zum neuen Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, nur die südlich und westlich der Landeshauptstadt gelegenen Gemeinden Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Wals-Siezenheim gehören zusammen mit der Stadt Salzburg zum Bezirksgericht Salzburg. Die Bezirksgerichte Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau hören zu bestehen auf.

Geschichte

Ältere Geschichte

Siehe den Artikel "Pfleggerichte"

Jüngere Zusammenlegungen

Am 1. Jänner 2003 wurden folgende Bezirksgerichte aufgelöst und ihre Agenden anderen Gerichten zugewiesen:

Am 1. Jänner 2005 wurden auch noch zwei weitere Bezirksgerichte aufgelöst:

Schon früher wurden aufgelöst:

Quellen

Literatur

Weblink

Einzelnachweise

  1. Im Gegensatz zu Sondergerichten.
Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg