Salzburger Domdechanten: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[1927]]–[[1948]]? [[Jakob Obweger]] (* [[1857]], † [[1948]])
 
* [[1927]]–[[1948]]? [[Jakob Obweger]] (* [[1857]], † [[1948]])
 
* [[1949]]–1951? [[Daniel Etter]]
 
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* [[1956]]–[[1958]] [[Albert Lungkofler]] (* [[1875]], † [[1958]])
 
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* [[1960]]–19?? [[Franz Simmerstätter]]
 
* [[1960]]–19?? [[Franz Simmerstätter]]

Version vom 20. August 2012, 07:01 Uhr

Der Domdechant (auch: Domdekan) ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit bischöflich verfasster Kirchen.

Der Domdechant steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist.

Das Amt ist zu unterscheiden von dem des Generaldechanten.

Der Domdechant leitet die Kapitelsitzungen und ist für die Liturgie im Dom sowie die Belange der Dommusik verantwortlich. Außerdem verwaltet er das Vermögen des Domkapitels. Zu den wichtigsten Aufgaben des Salzburger Domkapitels gehört das Recht, den Erzbischof aus einem Dreiervorschlag des Vatikans zu wählen; der Domdechant leitet diese Wahl.


Salzburger Domdechanten

(unvollständig)

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Quellen