Landesstraße

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das Salzburger Landesstraßennetz, Stand 2016, das Bild kann man durch Anklicken vergrößern

Landesstraßen sind Straßen, deren Erhalter das Land Salzburg ist.

Einleitung

Das Bundesland Salzburg verfügt über

Landesstraßen B

Hauptartikel Bundesstraßen

Landesstraßen L

Die Landesstraßen werden in Landesstraßen I. Ordnung und Landesstraßen II. Ordnung eingeteilt:[1]

  • Als Landesstraßen I. Ordnung sind Straßen bezeichnet, die für den Verkehr oder die Wirtschaft des Landes oder größere Teile desselben von besonderer Bedeutung sind.
  • Landesstraßen II. Ordnung sind alle übrigen Landesstraßen und -wege.

Landesstraßen I. Ordnung

Landesstraßen II. Ordnung

Bildergalerie

Quellen, Weblinks

  1. § 17 des Landesstraßengesetzes, LGBl. Nr. 119/1972
  2. aufgelassen durch das Gesetz LGBl. Nr. 127/2006; siehe nunmehr die L 275 Kirchhamer Landesstraße
  3. aufgelassen durch das Gesetz LGBl. Nr. 18/2012
  4. 4,0 4,1 geschaffen durch das Gesetz LGBl. Nr. 127/2006
  5. geschaffen durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2012