Bezirksgerichte

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Die Bezirksgerichte bilden in Österreich die unterste Stufe der ordentlichen[1] Gerichtsbarkeit.

Allgemeines

Im Instanzenzug ist ihnen das Landesgericht Salzburg übergeordnet.

Im Land Salzburg bestehen folgende Bezirksgerichte:

Sprengelumschreibung

Im Einzelnen umfassen die Sprengel der Bezirksgerichte die Gebiete der folgenden Gemeinden:

Geschichte

Siehe den Artikel „Pfleggerichte

Quellen

Weblink


Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg
  1. Im Gegensatz zu Sondergerichten.