Planungsregion: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Planungsregionen''' sind Untergliederungen des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]], die im Rahmen der [[Raumordnung|Raumplanung]] vom [[Landesentwicklungsprogramm]] gebildet worden sind.
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Eine '''Planungsregion''' ist ein geographisch zusammenhängendes Gebiet (Region) im [[Bundesland Salzburg]], die für Zwecke der [[Raumordnung|Raumplanung]] und zur Umsetzung vom [[Landesentwicklungsprogramm]]en gebildet wurde und die das Gemeindegebiet von mehreren Gemeinden (Gebietskörperschaften) umfassen kann.
  
 
==Zweck==
 
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Version vom 11. Mai 2016, 06:48 Uhr

Planungsregionen des Landes Salzburg

Eine Planungsregion ist ein geographisch zusammenhängendes Gebiet (Region) im Bundesland Salzburg, die für Zwecke der Raumplanung und zur Umsetzung vom Landesentwicklungsprogrammen gebildet wurde und die das Gemeindegebiet von mehreren Gemeinden (Gebietskörperschaften) umfassen kann.

Zweck

Zur gemeinsamen Lösung gemeindeübergreifender Probleme, zur Vernetzung der Raumstrukturen und zur Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität sollen die Gemeinden an den Aufgaben der Landesplanung durch eine aktive Regionalplanung beteiligt werden.

Allgemeines

Die 119 Salzburger Gemeinden können auch in 16 Planungsregionen zusammengefasst werden, die strukturell und funktional zusammengehörige Gruppen bilden. In zwölf der 16 Salzburger Planungsregionen lebten Anfang 2015 mehr Menschen als zehn Jahre zuvor. Das Wachstum reichte dabei von 0,0 % (zwei Personen mehr) im Oberpinzgau bis 7,9 % im Salzach-Tennengau. Vier Planungsregionen mussten dagegen Bevölkerungsrückgänge hinnehmen: der Lungau, der auch eine eigene Planungsregion bildet, sowie je eine aus dem Tennengau, dem Pongau und dem Pinzgau. Das Gasteinertal verlor mit 8,1 % etwa jede zwölfte Einwohnerin bzw. jeden zwölften Einwohner und musste damit die stärksten Einbußen hinnehmen[1].

Bestehende Planungsregionen

Das Landesentwicklungsprogramm sieht folgende Planungsregionen vor, deren Gemeinden überdies zu folgenden Regionalverbänden zusammengefasst wurden:

Für Planungsregionen werden von den Regionalverbänden im Rahmen der Regionalplanung Regionalprogramme erstellt, deren Verbindlicherklärung der Landesregierung vorbehalten ist.

Quellen

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