Landesstraße

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Datei:Strassenkarte salzburg 07 01 2010.jpg
das Salzburger Landesstraßennetz, Stand 2010, das Bild kann man durch Anklicken vergrößern

Landesstraßen sind Straßen, deren Erhalter das Land ist.

Das Bundesland Salzburg verfügt über

Landesstraßen B

Hauptartikel Bundesstraßen

Landesstraßen L

Die Landesstraßen werden in Landesstraßen I. Ordnung und Landesstraßen II. Ordnung eingeteilt:[1]

  • Als Landesstraßen I. Ordnung sind Straßen bezeichnet, die für den Verkehr oder die Wirtschaft des Landes oder größere Teile desselben von besonderer Bedeutung sind.
  • Landesstraßen II. Ordnung sind alle übrigen Landesstraßen und -wege.

Landesstraßen I. Ordnung

Landesstraßen II. Ordnung

Bildergalerie

Quellen, Weblinks

  1. § 17 des Landesstraßengesetzes, LGBl. Nr. 119/1972
  2. aufgelassen durch das Gesetz LGBl. Nr. 127/2006; siehe nunmehr die L 275 Kirchhamer Landesstraße
  3. aufgelassen durch das Gesetz LGBl. Nr. 18/2012
  4. 4,0 4,1 geschaffen durch das Gesetz LGBl. Nr. 127/2006
  5. geschaffen durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2012