Nach einer weiteren urkundlichen Nachricht verständigte Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] am [[19. November]] [[1647]] das [[Salzburger Hofgericht]], dass er nach dem Abgang der Freiherren von Thurn Johann von Plaz [[St. Jakob am Thurn|Schloss Thurn]] und [[Hofmark]] Thurn zu Lehen verliehen habe und dieser mit dem Prädikat "von Thurn" tituliert und geehrt werden solle. | Nach einer weiteren urkundlichen Nachricht verständigte Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] am [[19. November]] [[1647]] das [[Salzburger Hofgericht]], dass er nach dem Abgang der Freiherren von Thurn Johann von Plaz [[St. Jakob am Thurn|Schloss Thurn]] und [[Hofmark]] Thurn zu Lehen verliehen habe und dieser mit dem Prädikat "von Thurn" tituliert und geehrt werden solle. |