Bezirksgerichte: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Bezirksgericht_Neumarkt.jpg|thumb|Schild am [[Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee]]]]
 
Die '''Bezirksgerichte''' bilden in Österreich die unterste Stufe der ordentlichen<ref>Im Gegensatz zu Sondergerichten.</ref> Gerichtsbarkeit.
 
Die '''Bezirksgerichte''' bilden in Österreich die unterste Stufe der ordentlichen<ref>Im Gegensatz zu Sondergerichten.</ref> Gerichtsbarkeit.
  

Version vom 2. August 2013, 09:51 Uhr

Die Bezirksgerichte bilden in Österreich die unterste Stufe der ordentlichen[1] Gerichtsbarkeit.

Allgemeines

Im Instanzenzug ist ihnen das Landesgericht Salzburg übergeordnet.

Im Land Salzburg bestehen folgende Bezirksgerichte:

Sprengelumschreibung

Im Einzelnen umfassen die Sprengel der Bezirksgerichte die Gebiete der folgenden Gemeinden:

Geschichte

Siehe den Artikel „Pfleggerichte

Quellen

Weblink


Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg
  1. Im Gegensatz zu Sondergerichten.