Bezirksgerichte

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 18. September 2010, 20:05 Uhr von Karl Irresberger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Bezirksgerichte bilden in Österreich die unterste Stufe der ordentlichen[1] Gerichtsbarkeit.

Allgemeines

Im Instanzenzug ist ihnen das Landesgericht Salzburg übergeordnet.

Im Land Salzburg bestehen folgende Bezirksgerichte:

Sprengelumschreibung

Im Einzelnen umfassen die Sprengel der Bezirksgerichte die Gebiete der folgenden Gemeinden:

Geschichte

Siehe den Artikel „“Pfleggerichte

Quellen

Weblink


Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg
  1. Im Gegensatz zu Sondergerichten.