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Am [[18. Oktober]] [[1631]] bestätigte Kaiser [[Ferdinand II.]] [[Johann Graf Plaz|Johann von Plaz]], Verwalter der Herrschaft [[Gmünd]] (Kärnten) den hergebrachten Adel sowie das Wappen und verlieh Rotwachsfreiheit<ref>Rotwachsfreiheit: Das vom Kaiser verliehene Recht, mit rotem Wachs zu siegeln, Quelle [http://www.adelsrecht.de/Lexikon/R/Rotwachsfreiheit/rotwachsfreiheit.html www.adelsrecht.de, Lexikon, Eintrag „Rotwachsfreiheit“]</ref>. | Am [[18. Oktober]] [[1631]] bestätigte Kaiser [[Ferdinand II.]] [[Johann Graf Plaz|Johann von Plaz]], Verwalter der Herrschaft [[Gmünd]] (Kärnten), den hergebrachten Adel sowie das Wappen und verlieh Rotwachsfreiheit<ref>Rotwachsfreiheit: Das vom Kaiser verliehene Recht, mit rotem Wachs zu siegeln, Quelle [http://www.adelsrecht.de/Lexikon/R/Rotwachsfreiheit/rotwachsfreiheit.html www.adelsrecht.de, Lexikon, Eintrag „Rotwachsfreiheit“]</ref>. | ||
Nach einer weiteren urkundlichen Nachricht verständigte Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] am [[19. November]] [[1647]] das [[Salzburger Hofgericht]], dass er nach dem Abgang der Freiherren von Thurn Johann von Plaz [[St. Jakob am Thurn|Schloss Thurn]] und [[Hofmark]] Thurn zu Lehen verliehen habe und dieser mit dem Prädikat "von Thurn" tituliert und geehrt werden solle. | Nach einer weiteren urkundlichen Nachricht verständigte Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] am [[19. November]] [[1647]] das [[Salzburger Hofgericht]], dass er nach dem Abgang der Freiherren von Thurn Johann von Plaz [[St. Jakob am Thurn|Schloss Thurn]] und [[Hofmark]] Thurn zu Lehen verliehen habe und dieser mit dem Prädikat "von Thurn" tituliert und geehrt werden solle. | ||