Seit alters her war das Gasteinertal verwaltungsmäßig ein eigenständiges [[Pflegegericht]] und wurde erst mit der endgültigen Einrichtung der [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau]] im Jahr [[1868]] mit dem eigentlichen Pongau verbunden. Der Gerichtssprengel Gastein überdauerte bis in die Zeit der Zweiten Republik und wurde erst in den [[1990er]] Jahren endgültig aufgelöst. | Seit alters her war das Gasteinertal verwaltungsmäßig ein eigenständiges [[Pflegegericht]] und wurde erst mit der endgültigen Einrichtung der [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau]] im Jahr [[1868]] mit dem eigentlichen Pongau verbunden. Der Gerichtssprengel Gastein überdauerte bis in die Zeit der Zweiten Republik und wurde erst in den [[1990er]] Jahren endgültig aufgelöst. |