| | Im Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen Heinz Schaden am [[1. September]] [[2021]] einigten sich die beiden Parteien auf einen bedingten Vergleich. Schaden zahlt 250.000 Euro an die Stadt zurück – allerdings nur, wenn der [[Verfassungsgerichtshof]] (VfGH) positiv über seinen Pensionsbescheid urteilt.<ref name="VfGH">[https://www.sn.at/salzburg/politik/ex-buergermeister-schaden-einigung-auf-250-000-euro-vor-gericht-108866242 www.sn.at], 1. September 2021</ref> | | Im Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen Heinz Schaden am [[1. September]] [[2021]] einigten sich die beiden Parteien auf einen bedingten Vergleich. Schaden zahlt 250.000 Euro an die Stadt zurück – allerdings nur, wenn der [[Verfassungsgerichtshof]] (VfGH) positiv über seinen Pensionsbescheid urteilt.<ref name="VfGH">[https://www.sn.at/salzburg/politik/ex-buergermeister-schaden-einigung-auf-250-000-euro-vor-gericht-108866242 www.sn.at], 1. September 2021</ref> |
| − | Nach der Entscheidung des VfGH (siehe nächsten Absatz) gab es auf Anwaltsebene erneut Verhandlungen und Vergleichsgespräche. Die [[SN]] berichteten in ihrer Ausgabe vom [[10. Dezember]] 2021<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/230-000-euro-einigung-zwischen-stadt-salzburg-und-heinz-schaden-in-griffweite-113780170 www.sn.at], 10. Dezember 2021</ref> dass Schadens Anwältin der Stadt ein weiteres Angebot in der Höhe von 230.000 Euro unterbreitet habe. Und das dürfte jetzt von der Stadt auch akzeptiert werden. Bürgermeister Harald Preuner sagte auf Nachfrage, der Anwalt der Stadt empfehle den Abschluss dieses Vergleiches jetzt. "Das Thema gehört einmal abgeschlossen", meint Preuner. Die "Reduktion" könne man auch rechtfertigen. Heinz Schaden stehe mit 67 Jahren nicht mehr im Erwerbsleben. "Und wenn man berücksichtigt, dass ihm die Stadt keine Politikerpension mehr zahlen muss, dann sparen wir uns wohl eine Million Euro", sagt Preuner. Der Stadtchef lässt nun von der Magistratsdirektion einen entsprechenden Amtsbericht vorbereiten, der mittels Dringlichkeit auf die Tagesordnung für die Sitzung des [[Stadtsenat]]s am Montag gesetzt werden soll. Denn sowohl Senat als auch Gemeinderat müssen einem Vergleich auf 230.000 Euro erst einmal zustimmen. | + | Nach der Entscheidung des VfGH (siehe nächsten Absatz) gab es auf Anwaltsebene erneut Verhandlungen und Vergleichsgespräche. Die [[SN]] berichteten in ihrer Ausgabe vom [[10. Dezember]] 2021,<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/230-000-euro-einigung-zwischen-stadt-salzburg-und-heinz-schaden-in-griffweite-113780170 www.sn.at], 10. Dezember 2021</ref> dass Schadens Anwältin der Stadt ein weiteres Angebot in der Höhe von 230.000 Euro unterbreitet habe, und, dass dieses von der Stadt Salzburg akzeptiert werden dürfte. Bürgermeister Harald Preuner meinte dazu auf Nachfrage, der Anwalt der Stadt empfehle den Abschluss dieses Vergleiches, und: "Das Thema gehört einmal abgeschlossen". Die "Reduktion" könne man auch rechtfertigen. Heinz Schaden stehe mit 67 Jahren nicht mehr im Erwerbsleben. "Und wenn man berücksichtigt, dass ihm die Stadt keine Politikerpension mehr zahlen muss, dann sparen wir uns wohl eine Million Euro", sagt Preuner. Der Stadtchef lässt nun von der Magistratsdirektion einen entsprechenden Amtsbericht vorbereiten, der mittels Dringlichkeit auf die Tagesordnung für die Sitzung des [[Stadtsenat]]s am Montag gesetzt werden soll. Denn sowohl Senat als auch Gemeinderat müssen einem Vergleich auf 230.000 Euro erst einmal zustimmen. |
| | Ende Jänner [[2022]] wurde dann aber bekannt, dass die Stadtgemeinde Salzburg den gerichtlichen Vergleich mit Heinz Schaden aufkündigen will. Wenige Tage nach der Zustimmung zum Vergleich tauchten Bedenken steuerrechtlicher Natur auf. Denn die beiden Vergleiche, die mit den ebenfalls verurteilten Spitzenbeamten des Magistrats recht rasch geschlossen worden sind, riefen das Finanzamt auf den Plan. Die Finanz sehe für die übernommenen Kosten nämlich einen vermögenswerten Vorteil, hieß es. Sobald die Stadt also einen "Nachlass" gewähre, werde eine Einkommenssteuer vorgeschrieben. Aber wer zahlt diese? Wiederum die Stadt als Dienstgeberin? Seit Mittwoch, den [[26. Jänner]] ist nun klar: Die Stadt wird den bedingten Vergleich, der im September vor Gericht mit Heinz Schaden getroffen worden ist, widerrufen. Die Frist dafür geht bis [[1. März]].<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/stadt-salzburg-will-gerichtlichen-vergleich-mit-heinz-schaden-aufkuendigen-116102569 www.sn.at], 27. Jänner 2022</ref> | | Ende Jänner [[2022]] wurde dann aber bekannt, dass die Stadtgemeinde Salzburg den gerichtlichen Vergleich mit Heinz Schaden aufkündigen will. Wenige Tage nach der Zustimmung zum Vergleich tauchten Bedenken steuerrechtlicher Natur auf. Denn die beiden Vergleiche, die mit den ebenfalls verurteilten Spitzenbeamten des Magistrats recht rasch geschlossen worden sind, riefen das Finanzamt auf den Plan. Die Finanz sehe für die übernommenen Kosten nämlich einen vermögenswerten Vorteil, hieß es. Sobald die Stadt also einen "Nachlass" gewähre, werde eine Einkommenssteuer vorgeschrieben. Aber wer zahlt diese? Wiederum die Stadt als Dienstgeberin? Seit Mittwoch, den [[26. Jänner]] ist nun klar: Die Stadt wird den bedingten Vergleich, der im September vor Gericht mit Heinz Schaden getroffen worden ist, widerrufen. Die Frist dafür geht bis [[1. März]].<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/stadt-salzburg-will-gerichtlichen-vergleich-mit-heinz-schaden-aufkuendigen-116102569 www.sn.at], 27. Jänner 2022</ref> |