| − | Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem Landesherrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem örtlichen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]], auf großen [[Steiermark|steierischen]] und [[Kärntner]] Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pfleggerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''. Wenn der Sitz des landesfürstlichen Gerichtes auf einer Burg war, sprach man von einem Pfleggericht (z. B. [[Pfleggericht Wartenfels|Wartenfels]] oder [[Pfleggericht Mittersill|Mittersill]]), sonst von einem Landgericht (z. B. [[Rauris]]). Der Pfleger war militärischer Befehlshaber. Er verwaltete den Sitz des Pfleggerichts als Mittelpunkt des Gerichtsbezirkes und sorgte für die öffentliche Sicherheit. Mit 'Erzstift' ist der weltliche Hoheitsbereich des Salzburger Fürsterzbischofs als deutscher Reichsfürst bezeichnet, mit [[Erzdiözese Salzburg|Erzdiözese]] das wesentlich größere Gebiet des kirchlichen Hoheitsbereiches.<ref>siehe [[Kirchliche und Weltliche Grundherrschaften]]</ref> | + | Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem Landesherrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem örtlichen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]], auf großen [[Steiermark|steierischen]] und [[Kärntner]] Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pfleggerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''. Wenn der Sitz des landesfürstlichen Gerichtes auf einer Burg war, sprach man von einem Pfleggericht (z. B. [[Pfleggericht Wartenfels|Wartenfels]] oder [[Pfleggericht Mittersill|Mittersill]]), sonst von einem Landgericht (z. B. [[Rauris]]). Der Pfleger war militärischer Befehlshaber. Er verwaltete den Sitz des Pfleggerichts als Mittelpunkt des Gerichtsbezirkes und sorgte für die öffentliche Sicherheit. Mit 'Erzstift' ist der weltliche Hoheitsbereich des Salzburger Fürsterzbischofs als deutscher Reichsfürst bezeichnet, mit [[Erzdiözese Salzburg|Erzdiözese]] das wesentlich größere Gebiet des kirchlichen Hoheitsbereiches.<ref>siehe [[Kirchliche und weltliche Grundherrschaften]]</ref> |