Hohe Salzburger Landschaft

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Die Entwicklung der Hohen Salzburger Landschaft weist keine großen Unterschiede zu jenen Entwicklungen in den meisten anderen Fürstentümern des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation auf. Die ständische Vertretung, genannt "Hohe Salzburger Landschaft" oder "landschaftliches Collegium", bestand aus Vertretern des Prälatenstandes, des Adelsstandes und dem Bürgerstand und tagte im Landhaus.

Zusammensetzung[1]

Fürsterzbischof als Landesherr
Geistlicher Adel
Bischof von Chiemsee Dompropst Domdekan Abt von St. Peter Abt von Michaelbeuern Propst von Höglwörth Propst von Berchtesgaden Äbtissin vom Nonnberg Geistliche Adelsvertreter
Weltlicher Adel
Erbmarschall Erbkämmerer Erbtruchseß Erbmundschenk Ritter und Knechte
zwischen 1473 und 1543: je zwei bürgerliche Vertreter der Gerichtsbezirke
Salzburg Laufen an der Salzach Tittmoning Hallein Radstadt Mühldorf am Inn Gmünd Waging Teisendorf
Straßwalchen Neumarkt Golling Werfen St. Johann Hofgastein Taxenbach Zell am See Saalfelden
Lofer Mittersill Hopfgarten Tamsweg St. Michael Abtenau Windisch-Matrei Wagrain Kuchl
Mauterndorf
Landtafel der Stände 1739

Geschichte

Schon im 10. Jahrhundert begannen die Salzburger Erzbischöfe mit Kauf- und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der 13. Jahrhunderts – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in den Ministerialen aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. 1473 fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr 1528 stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Hohen Salzburger Landschaft.

Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im Erzstift Salzburg den Status eines vierten Standes auch durch den Großen Bauernkrieg von 1525/26 nicht erkämpfen[2].

Aus der Regierungszeit des Erzbischofs Friedrich V. von Schaunberg stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten.

Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Hohen Salzburger Landschaft. Als Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau sich 1594 mit den Landständen nicht vergleichen konnte, setzte er die Landtage kurzer Hand zur Gänze aus. Auch unter seinem Nachfolger Markus Sittikus war die Landschaft außer Übung. Erst Fürsterzbischof Paris Graf Lodron setzte durch den Freiheitsbrief vom 24. Juli 1620 (sogenannter Fundationsbrief) die Privilegien der drei Landstände und die vier Erbämter wieder ein. [3]. Erzbischof Paris erneuerte die ständische Verfassung nicht umsonst. Die Stände musste die Schulden der Hofkammer übernehmen.

Gesamt-Landtage wurden dann nur noch drei Mal einberufen: 1620 und 1637 wegen des Dreißigjährigen Krieges und 1797 am Beginn der Franzosenkriege 1797.

Die letzte Landtafel wurde 1739 unter Fürsterzbischof Leopold Anton Freiherr von Firmian verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt.

Nach der Säkularisierung löste die bayerische Regierung die Salzburgische Landschaft am 4. Oktober 1811 auf.

Nach dem Anschluss 1816 an das Kaisertum Österreich wurde eine neuerliche Einrichtung der Salzburger Landstände ins Auge gefasst. Die Zahl der 1811 in der Adelsmatrikel eingetragenen Familien hatte sich mittlerweile beträchtlich vermindert. 1819 konnten nur noch 31 Angehörige des landtäfeligen Adelsstandes mit Wohnort namhaft gemacht werden; von neun wusste man nicht den Aufenthaltsort und von weiteren 30 nicht einmal, ob sie noch lebten.

In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war Kaiser Franz I. bereit. Allerdings wurde erwogen, die Salzburger Landstände mit denen des Landes Österreich ob der Enns, mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am 18. April 1827, der sich einhellig für eigene Salzburger Landstände aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten Alois Fischer wiederbelebt wurde.

Da zur Zeit des Absolutismus nicht der Bestand einer eigenen Landesregierung, die ja nur eine landesfürstliche Verwaltungsbehörde war, sondern ua. die Existenz von Landständen ein Merkmal der Selbstständigkeit eines österreichischen Erblandes war, blieb damit auch die Frage der staatsrechtlichen Eigenständigkeit des Herzogtums Salzburg mehr als 30 Jahre lang in Schwebe.

Als Salzburg am 6. April 1861 einen ständisch zusammengesetzten Landtag erhielt, zählte der Historiker Anton von Schallhammer bloß 26 noch nicht erloschene Familien des salzburgischen landständischen Adels.

Landeshauptmann

Begriffsklärung
Dieser Artikel behandelt den Landeshauptmann der Hohen Salzburger Landschaft. Im Artikel Landeshauptmann wird die Geschichte des Landeshauptmannes seit der Zeit des Herzogtums Salzburg beschrieben.


Die Hohe Salzburger Landschaft konnte einen Vertreter des landsässigen Adels zum "Landeshauptmann" bestellen. Ein solcher wurde 1325 erstmals genannt.[4]

Literatur

  • Ledóchowski, Carl: Verzeichnis der Salzburger landständischen Familien, in: Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute, Jg. 1929 (Verlag Tyrolia, Innsbruck 1929), Seite 81 ff.
  • Haas, Hanns: Salzburg in der Habsburgermonarchie, in: Dopsch, Heinz; Spatzenegger, Hans (Hrsg.): Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band 2, Teil 2, Neuzeit und Zeitgeschichte; Verlag Anton Pustet Salzburg 1988; ISBN 3-7025-0243-4. S. 671, 721.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Quelle Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte, Reformation und katholische Reform, Band 3, Univ.-Doz. DDr. Franz Ortner, Editions du Signe, Strasbourg, Frankreich, 1996, Seite 5
  2. Historisches Lexikon Bayerns; Landstände des Fürsterzbistums Salzburg; Dr. Friederike Zaisberger
  3. Fundationsbrief vom 23. Juli 1620
  4. Quelle www.historisches-lexikon-bayerns.de Friederike Zaisberger: Landstände des Erzstifts Salzburg
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