Statut über die Landesvertretung im Herzogtum Salzburg von 1860
Das Statut über die Landesvertretung im Herzogthum Salzburg vom 20. Oktober 1860 war die erste moderne gesetzliche Grundlage für eine Landesvertretung im Herzogtum Salzburg. Es leitete den Übergang von der historischen Landschaftsvertretung zu einem strukturierten Landesorgan ein und gilt als unmittelbare Vorläuferregelung der späteren Landesordnung für das Herzogtum Salzburg von 1861.
Geschichte
Das Statut entstand im Zuge der Reformen nach dem "Oktoberdiplom" des Jahres 1860, mit dem der Kaiser den österreichischen Kronländer wieder größere Mitwirkungsrechte einräumte. Für Salzburg wurde damit erstmals eine gesetzlich geregelte Landesvertretung geschaffen, die die Interessen des Kronlandes gegenüber der Zentralverwaltung vertreten sollte.
Das Statut definierte die Zusammensetzung und Aufgaben der Landesvertretung und legte fest, wie diese in Verwaltungs- und Gesetzgebungsfragen mitzuwirken hatte. Es stellte damit einen Übergang zwischen der alten ständischen Landschaft und einem modernen Landesparlament dar.
Bereits ein Jahr später wurde das Statut durch die umfassendere Landesordnung für das Herzogtum Salzburg von 1861 ersetzt, die die Landesvertretung zu einem vollwertigen Landtag ausbaute und die verfassungsrechtliche Stellung des Kronlandes Salzburg dauerhaft regelte. Die Landesordnung blieb bis 1918 in Kraft und bildete die Grundlage der Landesorgane in der späten Monarchie.
Weblink
Quellen
- ALEX – Österreichische Gesetzesdatenbank: Statut über die Landesvertretung im Herzogthum Salzburg (20. Oktober 1860). alex.onb.ac.at
- Franz Baltzarek: Die Entwicklung der Landesvertretungen in den österreichischen Kronländern, Wien 1968.
- Google Books: Die Landesvertretung im Herzogthum Salzburg, Vorschauansicht. books.google.a
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