Habsburgermonarchie

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Syodow-Wagner methodischer Schul-Atlas, Gotha, 1891: Die Donauländer - rot umrahmt die Länder der k.u.k. Habsburgermonarchie.
Syodow-Wagner methodischer Schul-Atlas, Gotha, 1891: Eine Übersichtskarte von Europa.

Unter dem inoffiziellen Begriff Habsburgermonarchie fasst die Geschichtswissenschaft die europäischen Herrschaftsgebiete zusammen, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 direkt regierte. Andere Begriffe dafür sind auch Habsburger, Habsburgische oder österreichische Monarchie, Donaumonarchie oder Habsburgerreich.

Erklärung

Da große Teile des Fürsterzbistums Salzburg 1816 Teil dieser Habsburgermonarchie wurde, sind einige Erläuterungen hier sinnvoll zum besseren Verständnis mancher Artikel oder Begriffe hier im Salzburgwiki.

Geschichte

1816 als Herzogtum Salzburg in die Habsburgermonarchie integriert wurde Salzburg 1850 zum selbstverwalteten Kronland Salzburg der Habsburgermonarchie erhoben.

Strukturen in der Habsburgermonarchie

Die Bezeichnung Statthalter für einen Vertreter des Monarchen und seiner Regierung wurde in der Habsburgermonarchie lange Zeit nur selten verwendet. 1849 ersetzte sie den Titel Gouverneur. 1861 erließ Kaiser Franz Joseph I. ein Staatsgrundgesetz, das später als Februarpatent bezeichnet wurde, um es von anderen Verfassungstexten leicht unterscheiden zu können. In den diesem Gesetz beiliegenden Landesordnungen für die einzelnen Kronländer wird der Statthalter als bestehendes Staatsorgan mit seinen Rechten gegenüber dem Landtag genannt, aber nicht mit allen seinen Kompetenzen definiert.

1868 erfolgte für Cisleithanien, beschlossen vom Reichsrat auf Antrag der Bürgerministerium genannten k.k. Regierung, eine präzise gesetzliche Festlegung. Es wurde bestimmt, dass die Vertreter der kaiserlichen Zentralgewalt, die Landeschefs, in der Mehrzahl der Kronländer Statthalter heißen (sodass sich dieser Titel in Öffentlichkeit und Literatur für alle Kronländer durchsetzte); der Statthalter war Vorsteher der Statthalterei.

In manchen Kronländern gab es vom Kaiser ernannte Landeschef den Titel Landespräsident, der nicht nur nicht eine Statthalterei, sondern eine Landesregierung leitete. In anderen Kronländern wurden bis 1918 vom Kaiser K.k. Statthalter berufen. Darunter befand sich auch das Herzogtum Steiermark.

An der Spitze stand also der Landeshauptmann - Statthalter. Darunter gab es den Bezirkshauptmann, dem zur Seite der Bezirkskommissär stand. Manchen Bezirkshauptleute wurde vom Kaiser der Titel Stattaltereirat(h) verliehen.

Das Personal der Kreis- und Bezirksinstanzen

  • Bezirkshauptmann
    • Kommissäre der Bezirke und Kreise wurden nach 1848 aufgrund ihrer einschlägigen Vordienste bevorzugt zu Bezirkshauptleuten ernannt
      • Kreishauptmann: die ersten Kreishauptleute mussten sich mit einem von ihnen selbst bezahlten Sekretär, Adjunkten oder Substituten begnügen

Ämter

In den gemischten Bezirksämtern der Jahre 1854 bis 1868 versahen Adjunkte, Aktuare, Kanzlisten und Diener den Dienst. Sie waren dem Bezirksvorsteher unterstellt. Dieser sollte auch die Befähigung zum Richteramt haben. In Bezirksämtern waren auch Auskultanten und Konzeptspraktikanten tätig.

Kronländer

Zum Zeitpunkt als Salzburg Kronland wurde (1849), gab es die folgenden Kronländer:

Literatur

Quellen

Einzelnachweise