| | [[1390]] bzw. [[1398]] erwerben die Salzburger [[Fürsterzbischöfe]] [[Pilgrim II. von Puchheim ]] und [[Gregor Schenk von Osterwitz]] von [[Passau]] die [[Herrschaft Mattsee]] mit Straßwalchen und dem [[Gericht Hochfeld]]. [[1414]] erwirbt Fürsterzbischof [[Eberhard III. von Neuhaus]] um 10.000 [[Dukaten]] von Bayern das [[Halsgericht]] für Straßwalchen auf Wiederkauf, der [[1428]] eingelöst wurde. | | [[1390]] bzw. [[1398]] erwerben die Salzburger [[Fürsterzbischöfe]] [[Pilgrim II. von Puchheim ]] und [[Gregor Schenk von Osterwitz]] von [[Passau]] die [[Herrschaft Mattsee]] mit Straßwalchen und dem [[Gericht Hochfeld]]. [[1414]] erwirbt Fürsterzbischof [[Eberhard III. von Neuhaus]] um 10.000 [[Dukaten]] von Bayern das [[Halsgericht]] für Straßwalchen auf Wiederkauf, der [[1428]] eingelöst wurde. |
| − | [[1420]] kam es zur Vereinigung der [[Pfleggericht]]e Straßwalchen mit jenem von [[Mattsee (Ort)|Mattsee]]. [[1431]] erhält das [[Erzstift Salzburg]] für 9.000 [[Gulden]] von Bayern wiederum das Hals- und oberste Gericht, aber nur pfandweise, [[1442]] kommt das Halsgericht, allerdings gegen Wiedereinlösung, erneut an Salzburg. Fürsterzbischof [[Sigmund I. von Volkersdorf]] und Herzog Ludwig von Bayern schließen [[1458]] einen Vertrag bezüglich der Mautfreiheit der Straßwalchner Bürger und im selben Jahr verleiht Fürsterzbischof Sigismund I. von Volkersdorf Straßwalchen das Marktrecht. Der Marktrichter übte die Niedergerichtsbarkeit aus, das Hals- oder Blutgericht verblieb in Bayern. Sigismund war es auch dann, der [[1464]] der Bürgerschaft das Recht verleiht, ein Wappen zu führen und die Erlaubnis zur Wahl zweier Bürgermeister erteilt. [[1493]] fällt die Halsgerichtsbarkeit über Straßwalchen wegen Wiedereinlösung an Bayern zurück. | + | [[1420]] kam es zur Vereinigung der [[Pfleggericht]]e Straßwalchen mit jenem von [[Mattsee (Ort)|Mattsee]]. [[1431]] erhält das [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]] für 9.000 [[Gulden]] von Bayern wiederum das Hals- und oberste Gericht, aber nur pfandweise, [[1442]] kommt das Halsgericht, allerdings gegen Wiedereinlösung, erneut an Salzburg. Fürsterzbischof [[Sigmund I. von Volkersdorf]] und Herzog Ludwig von Bayern schließen [[1458]] einen Vertrag bezüglich der Mautfreiheit der Straßwalchner Bürger und im selben Jahr verleiht Fürsterzbischof Sigismund I. von Volkersdorf Straßwalchen das Marktrecht. Der Marktrichter übte die Niedergerichtsbarkeit aus, das Hals- oder Blutgericht verblieb in Bayern. Sigismund war es auch dann, der [[1464]] der Bürgerschaft das Recht verleiht, ein Wappen zu führen und die Erlaubnis zur Wahl zweier Bürgermeister erteilt. [[1493]] fällt die Halsgerichtsbarkeit über Straßwalchen wegen Wiedereinlösung an Bayern zurück. |