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| | Mit 22 zu 18 Stimmen wurde die Zivilklage gegen Dr. Schaden am [[16. September]] 2020 im [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossen. Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im ''Swap''-Verfahren wollte die Stadt die Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von 542.000 Euro zurück (sie war auch gesetzlich dazu verpflichtet, um nicht selbst wegen Untreue angezeigt zu werden). Schaden hatte über seine Anwältin vor der Abstimmung noch ein Angebot zum Vergleich vorgelegt. Doch das war Bürgermeister [[Harald Preuner]] (ÖVP) zu wenig. Die Klage belief sich auf einen Gesamtstreitwert von 592.740 Euro.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/beschluss-steht-fest-stadt-salzburg-klagt-ex-buergermeister-schaden-auf-fast-600-000-euro-92901964 www.sn.at], 16. September 2020</ref> | | Mit 22 zu 18 Stimmen wurde die Zivilklage gegen Dr. Schaden am [[16. September]] 2020 im [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossen. Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im ''Swap''-Verfahren wollte die Stadt die Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von 542.000 Euro zurück (sie war auch gesetzlich dazu verpflichtet, um nicht selbst wegen Untreue angezeigt zu werden). Schaden hatte über seine Anwältin vor der Abstimmung noch ein Angebot zum Vergleich vorgelegt. Doch das war Bürgermeister [[Harald Preuner]] (ÖVP) zu wenig. Die Klage belief sich auf einen Gesamtstreitwert von 592.740 Euro.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/beschluss-steht-fest-stadt-salzburg-klagt-ex-buergermeister-schaden-auf-fast-600-000-euro-92901964 www.sn.at], 16. September 2020</ref> |
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| − | Im Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen Heinz Schaden kam es am [[1. September]] [[2021]] zu einer kleinen Überraschung. Die beiden Parteien einigten sich auf einen bedingten Vergleich. Schaden zahlt 250.000 Euro an die Stadt zurück - allerdings nur, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) positiv über seinen Pensionsbescheid urteilt. Schaden wurde im Oktober 2017 ein Ruhebezug von rund 5.900 Euro zuerkannt. Mit dem rechtskräftigen Urteil wurde die Pension auf rund 1.400 Euro gekürzt. Der VfGH wollte über den Pensionsanspruch von strafgerichtlich verurteilten Politiker bereits im Frühjahr 2021 entscheiden. Nun soll es in der Oktober-Session soweit sein. Schaden erhielt aktuell laut eigenen Angaben derzeit 18 Prozent der ursprünglichen Summe, die ihm als Ruhebezug von der Stadt zustehe. Er habe als Politiker in 26 Jahren in Summe 270.000 Euro an Pensionsbeiträgen einbezahlt. Es sei quasi sein Geld.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/ex-buergermeister-schaden-einigung-auf-250-000-euro-vor-gericht-108866242 www.sn.at], 1. September 2021</ref> | + | Im Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen Heinz Schaden am [[1. September]] [[2021]] einigten sich die beiden Parteien auf einen bedingten Vergleich. Schaden zahlt 250.000 Euro an die Stadt zurück - allerdings nur, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) positiv über seinen Pensionsbescheid urteilt.<ref name="VfGH">[https://www.sn.at/salzburg/politik/ex-buergermeister-schaden-einigung-auf-250-000-euro-vor-gericht-108866242 www.sn.at], 1. September 2021</ref> |
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| | + | Nach der Entscheidung des VfGH (siehe nächsten Absatz) gab es auf Anwaltsebene erneut Verhandlungen und Vergleichsgespräche. Die [[SN]] berichteten in ihrer Ausgabe vom [[10. Dezember]] 2021<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/230-000-euro-einigung-zwischen-stadt-salzburg-und-heinz-schaden-in-griffweite-113780170 www.sn.at], 10. Dezember 2021</ref> dass Schadens Anwältin der Stadt ein weiteres Angebot in der Höhe von 230.000 Euro unterbreitet habe. Und das dürfte jetzt von der Stadt auch akzeptiert werden. Bürgermeister Harald Preuner sagte auf Nachfrage, der Anwalt der Stadt empfehle den Abschluss dieses Vergleiches jetzt. "Das Thema gehört einmal abgeschlossen", meint Preuner. Die "Reduktion" könne man auch rechtfertigen. Heinz Schaden stehe mit 67 Jahren nicht mehr im Erwerbsleben. "Und wenn man berücksichtigt, dass ihm die Stadt keine Politikerpension mehr zahlen muss, dann sparen wir uns wohl eine Million Euro", sagt Preuner. Der Stadtchef lässt nun von der Magistratsdirektion einen entsprechenden Amtsbericht vorbereiten, der mittels Dringlichkeit auf die Tagesordnung für die Sitzung des Stadtsenats am Montag gesetzt werden soll. Denn sowohl Senat als auch Gemeinderat müssen einem Vergleich auf 230.000 Euro erst einmal zustimmen. |
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| | === VfGH-Entscheidung 2021: Kürzung der Pension eines rechtskräftig verurteilten Politiker ist rechtskonform === | | === VfGH-Entscheidung 2021: Kürzung der Pension eines rechtskräftig verurteilten Politiker ist rechtskonform === |
| | + | Schaden wurde im Oktober 2017 ein Ruhebezug von rund 5.900 Euro zuerkannt. Mit dem rechtskräftigen Urteil wurde die Pension auf rund 1.400 Euro gekürzt. Der VfGH wollte über den Pensionsanspruch von strafgerichtlich verurteilten Politiker bereits im Frühjahr 2021 entscheiden. Nun soll es in der Oktober-Session soweit sein. Schaden erhielt aktuell laut eigenen Angaben derzeit 18 Prozent der ursprünglichen Summe, die ihm als Ruhebezug von der Stadt zustehe. Er habe als Politiker in 26 Jahren in Summe 270.000 Euro an Pensionsbeiträgen einbezahlt. Es sei quasi sein Geld.<ref name="VfGH"></ref> |
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| | Darf man einem rechtskräftig verurteilten Politiker die Pension kürzen? Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im Oktober 2019 und ließ es damit in Rechtskraft erwachsen. Daraufhin kürzte die Stadt Salzburg ihrem langjährigen Bürgermeister den Ruhebezug. Schaden legte Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt ein. Das [[Landesverwaltungsgericht]] wies diese Beschwerde als unbegründet ab. Heinz Schaden wandte sich mit seinem Anwalt an den Verfassungsgerichtshof. In seiner Beschwerde machte er geltend, dass die Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetzes 1992 in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig seien. | | Darf man einem rechtskräftig verurteilten Politiker die Pension kürzen? Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im Oktober 2019 und ließ es damit in Rechtskraft erwachsen. Daraufhin kürzte die Stadt Salzburg ihrem langjährigen Bürgermeister den Ruhebezug. Schaden legte Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt ein. Das [[Landesverwaltungsgericht]] wies diese Beschwerde als unbegründet ab. Heinz Schaden wandte sich mit seinem Anwalt an den Verfassungsgerichtshof. In seiner Beschwerde machte er geltend, dass die Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetzes 1992 in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig seien. |
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| − | Seit Dienstag, [[12. Oktober]] 2021 liegt eine Entscheidung des VfGH vor. Die Höchstrichter lehnten die Beschwerde ab. "Die Neubemessung des Ruhebezugs wurde vom | + | Seit Dienstag, [[12. Oktober]] 2021 lag die Entscheidung des VfGH vor. Die Höchstrichter lehnten die Beschwerde ab. "Die Neubemessung des Ruhebezugs wurde vom |
| − | Verfassungsgerichtshof als verhältnismäßig qualifiziert, weil sie an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpft und auf die Dauer der tatsächlich entrichteten Pensionsbeiträge abstellt. Eine unsachliche ,Benachteiligung' eines pensionierten Politikers gegenüber aktiven Politikern oder aktiven Beamten konnte nicht erkannt werden, weil für diese beiden Gruppen jeweils unterschiedliche Regelungssysteme vorgesehen sind; zudem hat Schaden in das nun für ihn geltende System freiwillig optiert", heißt es in einer Aussendung des VfGH. | + | Verfassungsgerichtshof als verhältnismäßig qualifiziert, weil sie an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpft und auf die Dauer der tatsächlich entrichteten Pensionsbeiträge abstellt. Eine unsachliche ,Benachteiligung' eines pensionierten Politikers gegenüber aktiven Politikern oder aktiven Beamten konnte nicht erkannt werden, weil für diese beiden Gruppen jeweils unterschiedliche Regelungssysteme vorgesehen sind; zudem hat Schaden in das nun für ihn geltende System freiwillig optiert", heißt es in einer Aussendung des VfGH.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/niederlage-fuer-heinz-schaden-vor-dem-vfgh-hoechstrichter-lehnen-beschwerde-ab-110775574 www.sn.at], 12. Oktober 2021</ref> |
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| − | Die Frage ist nun, wie es mit der Rückzahlung der Anwaltskosten für Schaden weitergeht.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/niederlage-fuer-heinz-schaden-vor-dem-vfgh-hoechstrichter-lehnen-beschwerde-ab-110775574 www.sn.at], 12. Oktober 2021</ref>
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| | == Quellen == | | == Quellen == |