Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg
Die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg ist die für das Land Salzburg zuständige Teilorganisation (konkret: Sektion 3 – Salzburg) der Wildbach- und Lawinenverbauung (dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung), also jener Organisation des Bundesdienstes, die für Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig ist.
Organisation
Die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg untersteht der Abteilung III/4 – Wildbach- und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik der Sektion III – Forstwirtschaft des für die Forstwirtschaft (und damit auch für Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung) zuständigen Bundesministeriums. Für den Zeitraum 2025–2030 ist dies das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
Sie steht unter der Leitung eines Sektionsleiters.
Wie alle (insgesamt sieben) Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV, auch "die.wildbach") ist die Sektion Salzburg, mit dem Sitz in der Stadt Salzburg, in Gebietsbauleitungen gegliedert. Es sind dies im Fall Salzburgs drei – eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau sowie eine für das übrige Landesgebiet:
- die Gebietsbauleitung 3.1 – Pinzgau mit dem Sitz in Zell am See,
- die Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau mit dem Sitz in der Stadt Salzburg und
- die Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau mit dem Sitz in Tamsweg.
Insbesondere gehört zum Zuständigkeitsgebiet der Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau
- auch das Gebiet der Stadt Salzburg,
- aber nicht der östliche Teil des Pongaus; dies umfasst das Gebiet der Gemeinden Altenmarkt im Pongau, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Radstadt und Untertauern (anders formuliert: das Gebiet des Ennspongaus mit Ausnahme seiner drei westlichsten Gemeinden). Dieser gehört zum Zuständigkeitsgebiet der Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau.[1]
Sektionsleiter und Gebietsbauleiter müssen Forstwirte sein und die Anstellungserfordernisse für den höheren forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung erfüllen.[2]
Den Sektionsleitungen obliegt die regionale Koordinierung und Überwachung aller Leistungen, die von den Gebietsbauleitungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erbracht werden. Die Gebietsbauleitungen stellen bundesweit einen flächendeckenden und vorbeugenden Schutz vor alpinen Naturgefahren sicher. Sie orientieren ihre Leistungen an den drohenden Gefahrenpotenzialen der Natur und am Sicherheitsbedürfnis der Menschen.
Insgesamt 170 Mitarbeiter gehören zur Salzburger WLV; 125 von ihnen arbeiten auf den Baustellen. Sie setzen gemeinsam mit den jeweiligen örtlichen Partnern Projekte um, die aufgrund der Gefahrenschutzpläne initiiert worden sind. Die WLV führt in Fünfjahresabständen einen Strategieprozess durch, um für veränderte Herausforderungen in Umwelt, Technik und Gefahrenplan gewappnet zu sein.
Leitbild und Selbstbild
Die WLV versteht sich als wissensgestützte Organisation des Bundes. Die Mitarbeiter definieren ihren Status durch hohe Kompetenz und spezialisierten Sachverstand. Planungen, Gutachten und Maßnahmen der WLV haben einen besonders hohen Qualitätsstandard zu erfüllen, wie dies beispielsweise für den gesetzlich geregelten Gefahrenzonenplan oder für die aus überwiegend öffentlichen Mitteln und Mitteln der Schutzwassergenossenschaften errichteten Schutzbauwerke gilt. Die größte Herausforderung für die Institution in ihrer dezentralen Struktur und Aufgabenstellung besteht darin, allen Mitarbeitern das erforderliche Wissen auf dem "Stand der Technik" bereitzustellen und die laufende Wissensvermittlung sowie Ausbildung sicherzustellen.
Aufgaben und aktuelle Herausforderungen
Die WLV soll durch Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Schutzes vor Naturgefahren im räumlich und qualitativ maximal erzielbaren Rahmen sichern.
Der Klimawandel vergrößert die von den Naturgefahren ausgehenden Herausforderungen. Bei den Niederschlagsereignissen der vergangenen Jahre lag die Schneefallgrenze im Salzburgischen bei rund 4 000 Metern. Dies bedeutet, dass mehr Regen fällt und Wasser rascher abfließt. Außerdem ist die Nullgradgrenze angestiegen – der Permafrost geht zurück, die Gletscherflächen und die Schneebedeckten Flächen schrumpfen, und bei starken Niederschlagsereignissen kann mehr Geschiebe mobilisiert werden.
Daher will die WLV zukünftig die Rolle des Schutzwaldes weiter stärken. Pro Projekt soll mindestens ein Hektar "klimafitter" Schutzwald entstehen. Es könnte auch notwendig werden, Schutzbauten im Mittellauf von Gräben zu errichten, um die Mengen von Geschiebe und Bruchholz im notwendigen Umfang zurückzuhalten.
Geschichte
Im Jahr 1870 gaben einige Naturkatastrophen den Anlass zu entsprechenden Maßnahmen. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr 1884 den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, und das "Wildbachverbauungsgesetz" wurde beschlossen.
Zu Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte die langfristige Sicherung des "Wildbachverbauungsdienstes" und die Schaffung von ortsfesten und flächendeckenden Dienststellen – den Gebietsbauleitungen.
Leiter der Sektion Salzburg waren bisher
- 1945?–1959: Dipl.-Ing. Ferdinand Paar
- 1960?–1961: Dipl.-Ing. Alarich Riß
- 1962–1964: Dipl.-Ing. Ernst Semrad
- 1965–1969: Dipl.-Ing. Hubert Koidl
- 1970–1972: Dipl.-Ing. Hans Hartwagner
- 1973–1986: Dipl.-Ing. Friedrich Hofmann
- 1986–2000: Dipl.-Ing. Wolfgang Kettl
- 2000–2001: Dipl.-Ing. Erich Scheuringer (interimistisch)
- 2001–2024: Dipl.-Ing. Leonhard Krimpelstätter
- seit 2024: Dipl.-Ing. Gebhard Neumayr
Kontakt
- Sektion 3 – Salzburg
- Bergheimer Straße 57
- 5021 Salzburg
- Telefon: (06 62) 87 81 53 - 0
- Telefax: (06 62) 87 02 15
- E-Mail: sektion.salzburg@die-wildbach.at
- Gebietsbauleitung 3.1 – Pinzgau
- Hofmannsthalstraße 37
- 5700 Zell am See
- Telefon: (0 65 42) 723 78 - 0 od. 725 50 - 0
- Telefax: (0 65 42) 728 91
- E-Mail: zellamsee@die-wildbach.at
- Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flach- und Tennengau
- Bergheimer Straße 57
- 5020 Salzburg
- Telefon: (06 62) 87 81 54 - 0
- Telefax: (06 62) 87 81 54 - 250
- E-Mail: salzburg@die-wildbach.at
- Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau
- Johann-Löcker-Straße 3
- 5580 Tamsweg
- Telefon: (0 64 74) 22 56 - 0
- Telefax: (0 64 74) 22 56 - 17
- E-Mail: tamsweg@die-wildbach.at
Quellen
- Web-Auftritt der WLV: die.wildbach in Österreich
- ORF Salzburg, 19. Oktober 2024: Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung
- SALZBURGWIKI-Artikel "Wildbach- und Lawinenverbauung", Fassung vom 3. März 2023
- Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der geltenden Fassung, VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 8. Dezember 2025)
- Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich. Herausgegeben vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III/4 – Wildbach- und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik. Autoren: Raphaela Beer, Anna-Lena Ferstl, Kilian Heil, Alexander Starsich, Valentin Stilc. Wien, 2024. Download (PDF, 8,2 MB).
- Artikel über die jeweiligen Leiter
Einzelnachweise
- ↑ § 1 der Wildbach- und Lawinenverbauung-Dienststellenverordnung, BGBl. II Nr. 35/2013, in der geltenden Fassung (abgerufen am 8. Dezember 2025)
- ↑ § 102 Abs. 2 ForstG