Pfleggericht Mattsee

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Das Pfleg- und Landgericht Mattsee war bis 1850 eines der Salzburger Pfleggerichte, also Gerichts- und Verwaltungseinheit.

Aus der Besitz- und Strafrechtsgeschichte

Das Stift, oder Kloster am Mattsee wurde schon im 8. Jahrhundert von dem bayrischen Herzog Tassilo II. errichtet und von diesem, danach auch von anderen Herrschern reich begütert.

Zu Anfang des 10. Jahrhunderts wurde das Kloster Mattsee vom Kaiser an die Herzöge in Bayern verschenkt. Im 11. Jahrhundert erwarb das Hochstift Passau die Landeshoheit über Mattsee. Es gab aber immer wieder Übergriffe seitens der benachbarten bayrischen Herrschaften, und so entschloss sich das Hochstift Passau, die aus seiner Sicht entlegene Herrschaft Mattsee zunächst an das Erzstift Salzburg zu verpfänden und durch salzburgische Beamte (Friederich Berghammer und nach ihm Conrad Kuchler) verwalten zu lassen, und schließlich im Jahr 1398, es an das Erzstift Salzburg zu verkaufen.

Verpfändungen der Herrschaft an Bayern gaben Anlass zu Streitigkeiten, die letztlich in den Jahren 1527 und 1530 durch Vergleich (Saalbuch von 1527 und Erläuterung von 1530) bereinigt wurden. Dabei wurde Salzburg die Landeshoheit zugestanden, jedoch mit Ausnahme der Halsgerichtsbarkeit und der Auslieferung der Malefiz-Verbrecher.[1].

In Durchführung der Regelung von 1527 und 1530 erfolgte die Auslieferung der Malefiz-Verbrecher mit umständlicher Feierlichkeit auf offenem See zu Niedertrum: der bayerische Beamte hatte dem mattseeischen Pfleger bis an den Sattelbogen des Pferdes in den See hinein entgegenzureiten und die Akten zu übernehmen. Gleichzeitig wurde der Auszuliefernde von dem mattseeischen Amtmann auf einem eigenen Schiff dem bayerischen Amtmann noch auf dem See übergeben und erst danach an Land gebracht. Bei zugefrorenem See erfolgte die Auslieferung am Retten- oder Königsbichl. Wurde der Ausgelieferte hingerichtet, so war das Pfleggericht Mattsee schriftlich zu verständigen, anderenfalls war er dem Pfleggericht Mattsee wieder zurückzuliefern.

Gebietsumfang und Einteilung

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war das Pfleggericht in sechs Ämter eingeteilt:

Jedes dieser Ämter war in Obmannschaften unterteilt – Das Amt Mattsee zerfiel in vier Obmannschaften: die erste, die zweite, die Hausstätter und die Fischer; das Amt Schleedorf in zwei, Obertrum in vier, Seeham in zwei, Berndorf in vier und Lochen ebenfalls in vier.

Das Pfleggericht umfasste insgesamt 17 Dörfer: Mattsee, Steffel, Schalkham, Schleedorf, Obertrum, Absmann, Müllbach, Lochen, Astätt, Thannberg, Petersham, Babenham, Kerchham, Unterweißau, Oberweißau, Berndorf und Seeham.

Bedienstetenstand

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren an Beamten vorhanden: Der Pfleger, ein Kasten- und Ungeldsinspektor, der Kastner, Ungelder und Gerichtsschreiber, ein untergeordneter Schreiber und sonstiges Gerichtspersonal.

Liste der Pfleger

Von 1546 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts waren Pfleger:[2]

Kirchliche Einteilung

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die Geistlichen dieses PfleggerichtS gehören zu drei verschiedenen Diözesen: Der Passauer, der Salzburger und der Linzer:

Ende und Fortsetzung

Das Pfleggericht Mattsee bestand bis 1850 und wurde dann in ein Bezirksamt und weiter in das Bezirksgericht Mattsee übergeleitet, das bis 1923 bestand.[3]

Quellen

  • Hübner, Lorenz: Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik. Erster Band. Das Salzburgische flache Land.; Salzburg 1796, S. 253 ff.
  1. Ausführlich: Kleimayrn, Johann Franz Thaddäus von: Nachrichten von Iuvavia S. 314-317 u. S. 461-467, sowie Kreittmayr, Wiguläus Freiherr von, Grundriß des des Allgemeinen, Deutsch- und Bayrischen Staatsrechtes § 137. S. 265; beides hier zitiert nach Hübner, aaO S. 260.
  2. Hübner aaO, ab 1792 aber die Hof- und Staatskalender dieser Zeit, zB 1805, S. 77.
  3. Artikel Bezirksgericht Mattsee.