Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg''' ist die für das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] zuständige Teilorganisation (genau: ''Sektion 3 – Salzburg'') der ''Wildbach- und Lawinenverbauung'' (des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung), der für Angelegenheiten der [[Wildbach- und Lawinenverbauung<!--im Bundesland Salzburg-->]] zuständigen Organisation des Bundesdienstes.
{{Dieser Artikel|informiert über die für das Land Salzburg zuständige Teilorganisation. Allgemeine Information bietet der Artikel [[Wildbach- und Lawinenverbauung]].}}
Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg''' ist die für das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] zuständige Teilorganisation (konkret: ''Sektion 3 – Salzburg'') der ''Wildbach- und Lawinenverbauung'' (dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung), also jener Organisation des Bundesdienstes, die für Angelegenheiten der [[Wildbach- und Lawinenverbauung<!--im Bundesland Salzburg-->]] zuständig ist.


== Organisation ==
== Organisation ==
Die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg untersteht der ''Abteilung III/4 - Wildbach- und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik'' der ''Sektion III – Forstwirtschaft'' des für die Forstwirtschaft (und damit auch für Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung) zuständigen Bundesministeriums (das ist für den Zeitraum 2025–2030 das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft).
Die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg untersteht der ''Abteilung III/4 Wildbach- und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik'' der ''Sektion III – Forstwirtschaft'' des für die Forstwirtschaft (und damit auch für Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung) zuständigen Bundesministeriums. Für den Zeitraum [[2025]]–[[2030]] ist dies das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.


Sie steht unter der Leitung eines Sektionsleiters.
Sie steht unter der Leitung eines Sektionsleiters.


Wie alle (insgesamt sieben) Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV, auch "die.wildbach") ist die Sektion Salzburg, mit dem Sitz in der [[Stadt Salzburg]], in Gebietsbauleitungen gegliedert. Es sind dies im Fall Salzburgs drei – eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau und eine für das übrige Landesgebiet:
Wie alle (insgesamt sieben) Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV, auch "die.wildbach") ist die Sektion Salzburg, mit dem Sitz in der [[Stadt Salzburg]], in Gebietsbauleitungen gegliedert. Es sind dies im Fall Salzburgs drei – eine für den [[Pinzgau]], eine für den [[Lungau]] und den östlichen [[Pongau]] sowie eine für das übrige Landesgebiet:
* die ''Gebietsbauleitung 3.1 – Pinzgau'' mit dem Sitz in [[Zell am See]],
* die ''Gebietsbauleitung 3.1 – Pinzgau'' mit dem Sitz in [[Zell am See]],
* die ''Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau'' mit dem Sitz in der Stadt Salzburg und  
* die ''Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau'' mit dem Sitz in der [[Stadt Salzburg]] und
* die ''Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau'' mit dem Sitz in [[Tamsweg]].  
* die ''Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau'' mit dem Sitz in [[Tamsweg]].
Insbesondere gehört zum Zuständigkeitsgebiet der Gebietsbauleitung ''3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau''  
 
Insbesondere gehört zum Zuständigkeitsgebiet der Gebietsbauleitung ''3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau''
* auch das Gebiet der Stadt Salzburg,
* auch das Gebiet der Stadt Salzburg,
*aber nicht der östliche Teil des [[Pongau]]s, umfassend das Gebiet der Gemeinden [[Altenmarkt im Pongau]], [[Eben im Pongau]], [[Filzmoos]], [[Flachau]], [[Forstau]], [[Radstadt]] und [[Untertauern]] (anders gewendet, ist dies das Gebiet des [[Ennspongau]]s mit Ausnahme seiner drei westlichsten [[Gemeinden im Bundesland Salzburg|Gemeinden]]); dieser gehört zum Zuständigkeitsgebiet der ''Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau''.<ref> § 1 der Wildbach- und Lawinenverbauung-Dienststellenverordnung, BGBl. II Nr. 35/2013, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008229 geltenden Fassung] (abgerufen am 8. Dezember 2025)</ref>
* aber nicht der östliche Teil des Pongaus; dies umfasst das Gebiet der Gemeinden [[Altenmarkt im Pongau]], [[Eben im Pongau]], [[Filzmoos]], [[Flachau]], [[Forstau]], [[Radstadt]] und [[Untertauern]] (anders formuliert: das Gebiet des [[Ennspongau]]s mit Ausnahme seiner drei westlichsten [[Gemeinden im Bundesland Salzburg|Gemeinden]]). Dieser gehört zum Zuständigkeitsgebiet der ''Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau''.<ref> § 1 der Wildbach- und Lawinenverbauung-Dienststellenverordnung, BGBl. II Nr. 35/2013, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008229 geltenden Fassung] (abgerufen am 8. Dezember 2025)</ref>


Sektionsleiter und Gebietsbauleiter müssen Forstwirte sein und die Anstellungserfordernisse für den höheren forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung erfüllen.<ref>§ 102 Abs. 2 ForstG</ref>
Sektionsleiter und Gebietsbauleiter müssen Forstwirte sein und die Anstellungserfordernisse für den höheren forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung erfüllen.<ref>§ 102 Abs. 2 ForstG</ref>


Den Sektionsleitungen obliegt die regionale Koordinierung und Überwachung aller Leistungen, die von den Gebietsbauleitungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erbracht werden. Die Gebietsbauleitungen stellen bundesweit einen flächendeckenden und vorbeugenden Schutz vor alpinen Naturgefahren her. Sie orientieren ihre Leistungen an den drohenden Gefahrenpotenzialen der Natur und dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen.
Den Sektionsleitungen obliegt die regionale Koordinierung und Überwachung aller Leistungen, die von den Gebietsbauleitungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erbracht werden. Die Gebietsbauleitungen stellen bundesweit einen flächendeckenden und vorbeugenden Schutz vor alpinen Naturgefahren sicher. Sie orientieren ihre Leistungen an den drohenden Gefahrenpotenzialen der Natur und am Sicherheitsbedürfnis der Menschen.


Insgesamt 170 Mitarbeiter gehören zur Salzburger WLV; 125 von ihnen arbeiten auf den Baustellen. Sie setzen gemeinsam mit den jeweiligen örtlichen Partnern Projekte um, die aufgrund der Gefahrenschutzpläne initiiert worden sind. Die WLV führt in Fünfjahresabständen einen Strategieprozess durch, um für geänderte Herausforderungen in Umwelt, Technik und Gefahrenplan gewappnet zu sein.
Insgesamt 170 Mitarbeiter gehören zur Salzburger WLV; 125 von ihnen arbeiten auf den Baustellen. Sie setzen gemeinsam mit den jeweiligen örtlichen Partnern Projekte um, die aufgrund der Gefahren­schutzpläne initiiert worden sind. Die WLV führt in Fünfjahresabständen einen Strategieprozess durch, um für veränderte Herausforderungen in Umwelt, Technik und Gefahrenplan gewappnet zu sein.


== Leitbild und Selbstbild ==
== Leitbild und Selbstbild ==
Die WLV versteht sich als wissensgestützte Organisation des Bundes. Die Mitarbeiter definieren ihren Status über hohe Kompetenz und spezialisierten Sachverstand. Planungen, Gutachten und Maßnahmen der WLV haben einen besonders hohen Qualitätsstandard zu erfüllen, wie dies beispielsweise für den gesetzlich geregelten Gefahrenzonenplan oder für die aus meist öffentlichen Mitteln bzw. Mitteln der Schutzwassergenossenschaften errichteten Schutzbauwerke gilt. Die größte Herausforderung für die Institution in ihrer dezentralen Struktur und Aufgabenstellung wird darin gesehen, allen Mitarbeitern das erforderliche Wissen auf dem "Stand der Technik" zur Verfügung zu stellen und für die laufende Wissensvermittlung und Ausbildung Sorge zu tragen.
Die WLV versteht sich als wissensgestützte Organisation des Bundes. Die Mitarbeiter definieren ihren Status durch hohe Kompetenz und spezialisierten Sachverstand. Planungen, Gutachten und Maßnahmen der WLV haben einen besonders hohen Qualitätsstandard zu erfüllen, wie dies beispielsweise für den gesetzlich geregelten Gefahrenzonenplan oder für die aus überwiegend öffentlichen Mitteln und Mitteln der Schutzwassergenossenschaften errichteten Schutzbauwerke gilt. Die größte Herausforderung für die Institution in ihrer dezentralen Struktur und Aufgabenstellung besteht darin, allen Mitarbeitern das erforderliche Wissen auf dem "Stand der Technik" bereitzustellen und die laufende Wissensvermittlung sowie Ausbildung sicherzustellen.


==Aufgaben und aktuelle Herausforderungen ==
== Aufgaben und aktuelle Herausforderungen ==
Die WLV soll durch Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Schutzes vor Naturgefahren im räumlich und qualitativ maximal erzielbaren Rahmen sichern.
Die WLV soll durch Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Schutzes vor Naturgefahren im räumlich und qualitativ maximal erzielbaren Rahmen sichern.


Der Klimawandel vergrößert die von den Naturgefahren ausgehenden Herausforderungen. Bei den Niederschlagsereignissen der vergangenen Jahre lag die Schneefallgrenze im Salzburgischen bei rund 4&nbsp;000 [[Meter über Adria|Metern]]. Dies bedeutet, dass mehr Regen fällt und Wasser rascher abfließt. Außerdem ist die Nullgradgrenze angestiegen – der Permafrost geht zurück, die [[Gletscher]]flächen, die [[schnee]]bedeckten Flächen schrumpfen und bei starken Niederschlagsereignissen kann mehr Geschiebe mobilisiert werden.
Der Klimawandel vergrößert die von den Naturgefahren ausgehenden Herausforderungen. Bei den Niederschlagsereignissen der vergangenen Jahre lag die Schneefallgrenze im Salzburgischen bei rund 4&nbsp;000 [[Meter über Adria|Metern]]. Dies bedeutet, dass mehr Regen fällt und Wasser rascher abfließt. Außerdem ist die Nullgradgrenze angestiegen – der Permafrost geht zurück, die [[Gletscher]]flächen und die [[Schnee]]bedeckten Flächen schrumpfen, und bei starken Niederschlagsereignissen kann mehr Geschiebe mobilisiert werden.


Daher will die WLV zukünftig die Rolle des Schutzwaldes weiter stärken. Pro Projekt soll auch mindestens ein Hektar "klimafitter" Schutzwald entstehen. Auch könnte es notwendig werden, Schutzbauten im Mittellauf von Gräben zu errichten, um die Mengen von Geschiebe und Bruchholz im notwendigen Umfang zurückzuhalten.
Daher will die WLV zukünftig die Rolle des Schutzwaldes weiter stärken. Pro Projekt soll mindestens ein Hektar "klimafitter" Schutzwald entstehen. Es könnte auch notwendig werden, Schutzbauten im Mittellauf von Gräben zu errichten, um die Mengen von Geschiebe und Bruchholz im notwendigen Umfang zurückzuhalten.


==Geschichte==
==Geschichte==
Im Jahr [[1870]] gaben einige Naturkatastrophen den Anlass zu entsprechenden Maßnahmen. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr [[1884]] den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung und es wurde das "Wildbachverbauungsgesetz" beschlossen.
Im Jahr [[1870]] gaben einige Naturkatastrophen den Anlass zu entsprechenden Maßnahmen. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr [[1884]] den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, und das "Wildbachverbauungsgesetz" wurde beschlossen.
 
Zu Anfang des [[20. Jahrhunderts]] erfolgte die langfristige Sicherung des "Wildbachverbauungsdienstes" und die Schaffung von ortsfesten und flächendeckenden Dienststellen – den Gebietsbauleitungen.


Zu Anfang des [[20. Jahrhundert]]s kam es zur langfristigen Sicherung des "Wildbachverbauungsdienstes" und zur Schaffung von ortsfesten und flächendeckenden Dienststellen – den Gebietsbauleitungen.


Leiter der Sektion Salzburg waren bisher
Leiter der Sektion Salzburg waren bisher
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* 1945?–[[1959]]: Dipl.-Ing. [[Ferdinand Paar]]
* 1945?–[[1959]]: Dipl.-Ing. [[Ferdinand Paar]]
* 1960<sup>?</sup>–[[1961]]: Dipl.-Ing. [[Alarich Riß]]
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Version vom 30. Dezember 2025, 19:13 Uhr

Begriffsklärung
Dieser Artikel informiert über die für das Land Salzburg zuständige Teilorganisation. Allgemeine Information bietet der Artikel Wildbach- und Lawinenverbauung.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg ist die für das Land Salzburg zuständige Teilorganisation (konkret: Sektion 3 – Salzburg) der Wildbach- und Lawinenverbauung (dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung), also jener Organisation des Bundesdienstes, die für Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig ist.

Organisation

Die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg untersteht der Abteilung III/4 – Wildbach- und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik der Sektion III – Forstwirtschaft des für die Forstwirtschaft (und damit auch für Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung) zuständigen Bundesministeriums. Für den Zeitraum 20252030 ist dies das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.

Sie steht unter der Leitung eines Sektionsleiters.

Wie alle (insgesamt sieben) Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV, auch "die.wildbach") ist die Sektion Salzburg, mit dem Sitz in der Stadt Salzburg, in Gebietsbauleitungen gegliedert. Es sind dies im Fall Salzburgs drei – eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau sowie eine für das übrige Landesgebiet:

  • die Gebietsbauleitung 3.1 – Pinzgau mit dem Sitz in Zell am See,
  • die Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau mit dem Sitz in der Stadt Salzburg und
  • die Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau mit dem Sitz in Tamsweg.

Insbesondere gehört zum Zuständigkeitsgebiet der Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flachgau und Tennengau

Sektionsleiter und Gebietsbauleiter müssen Forstwirte sein und die Anstellungserfordernisse für den höheren forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung erfüllen.[2]

Den Sektionsleitungen obliegt die regionale Koordinierung und Überwachung aller Leistungen, die von den Gebietsbauleitungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erbracht werden. Die Gebietsbauleitungen stellen bundesweit einen flächendeckenden und vorbeugenden Schutz vor alpinen Naturgefahren sicher. Sie orientieren ihre Leistungen an den drohenden Gefahrenpotenzialen der Natur und am Sicherheitsbedürfnis der Menschen.

Insgesamt 170 Mitarbeiter gehören zur Salzburger WLV; 125 von ihnen arbeiten auf den Baustellen. Sie setzen gemeinsam mit den jeweiligen örtlichen Partnern Projekte um, die aufgrund der Gefahren­schutzpläne initiiert worden sind. Die WLV führt in Fünfjahresabständen einen Strategieprozess durch, um für veränderte Herausforderungen in Umwelt, Technik und Gefahrenplan gewappnet zu sein.

Leitbild und Selbstbild

Die WLV versteht sich als wissensgestützte Organisation des Bundes. Die Mitarbeiter definieren ihren Status durch hohe Kompetenz und spezialisierten Sachverstand. Planungen, Gutachten und Maßnahmen der WLV haben einen besonders hohen Qualitätsstandard zu erfüllen, wie dies beispielsweise für den gesetzlich geregelten Gefahrenzonenplan oder für die aus überwiegend öffentlichen Mitteln und Mitteln der Schutzwassergenossenschaften errichteten Schutzbauwerke gilt. Die größte Herausforderung für die Institution in ihrer dezentralen Struktur und Aufgabenstellung besteht darin, allen Mitarbeitern das erforderliche Wissen auf dem "Stand der Technik" bereitzustellen und die laufende Wissensvermittlung sowie Ausbildung sicherzustellen.

Aufgaben und aktuelle Herausforderungen

Die WLV soll durch Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Schutzes vor Naturgefahren im räumlich und qualitativ maximal erzielbaren Rahmen sichern.

Der Klimawandel vergrößert die von den Naturgefahren ausgehenden Herausforderungen. Bei den Niederschlagsereignissen der vergangenen Jahre lag die Schneefallgrenze im Salzburgischen bei rund 4 000 Metern. Dies bedeutet, dass mehr Regen fällt und Wasser rascher abfließt. Außerdem ist die Nullgradgrenze angestiegen – der Permafrost geht zurück, die Gletscherflächen und die Schneebedeckten Flächen schrumpfen, und bei starken Niederschlagsereignissen kann mehr Geschiebe mobilisiert werden.

Daher will die WLV zukünftig die Rolle des Schutzwaldes weiter stärken. Pro Projekt soll mindestens ein Hektar "klimafitter" Schutzwald entstehen. Es könnte auch notwendig werden, Schutzbauten im Mittellauf von Gräben zu errichten, um die Mengen von Geschiebe und Bruchholz im notwendigen Umfang zurückzuhalten.

Geschichte

Im Jahr 1870 gaben einige Naturkatastrophen den Anlass zu entsprechenden Maßnahmen. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr 1884 den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, und das "Wildbachverbauungsgesetz" wurde beschlossen.

Zu Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte die langfristige Sicherung des "Wildbachverbauungsdienstes" und die Schaffung von ortsfesten und flächendeckenden Dienststellen – den Gebietsbauleitungen.


Leiter der Sektion Salzburg waren bisher

Kontakt

Sektion 3 – Salzburg
Bergheimer Straße 57
5021 Salzburg
Telefon: (06 62) 87 81 53 - 0
Telefax: (06 62) 87 02 15
E-Mail: sektion.salzburg@die-wildbach.at

Gebietsbauleitung 3.1 – Pinzgau
Hofmannsthalstraße 37
5700 Zell am See
Telefon: (0 65 42) 723 78 - 0 od. 725 50 - 0
Telefax: (0 65 42) 728 91
E-Mail: zellamsee@die-wildbach.at

Gebietsbauleitung 3.2 – Pongau, Flach- und Tennengau
Bergheimer Straße 57
5020 Salzburg
Telefon: (06 62) 87 81 54 - 0
Telefax: (06 62) 87 81 54 - 250
E-Mail: salzburg@die-wildbach.at

Gebietsbauleitung 3.3 – Lungau
Johann-Löcker-Straße 3
5580 Tamsweg
Telefon: (0 64 74) 22 56 - 0
Telefax: (0 64 74) 22 56 - 17
E-Mail: tamsweg@die-wildbach.at

Quellen

Einzelnachweise

  1. § 1 der Wildbach- und Lawinenverbauung-Dienststellenverordnung, BGBl. II Nr. 35/2013, in der geltenden Fassung (abgerufen am 8. Dezember 2025)
  2. § 102 Abs. 2 ForstG