Salzburger Domdechanten: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[1849]]–[[1851]] [[Karl Harl]] (* 1772), danach Dompropst
 
* [[1849]]–[[1851]] [[Karl Harl]] (* 1772), danach Dompropst
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* [[1851]]-1856/57 [[Balthasar Schitter]] (1793-1868), danach Dompropst, Weihbischof von Salzburg ([[1850]]-[[1868]])
  
  

Version vom 19. März 2011, 10:16 Uhr

Der Domdechant (auch: Domdekan) ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst (Weihbischof Dr. Andreas Laun) die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist.

Es ist zu unterscheiden vom Amt des Generaldechanten.

Der Domdechant leitet die Kapitelsitzungen und ist für die Liturgie im Dom sowie die Belange der Dommusik verantwortlich. Außerdem verwaltet er das Vermögen des Domkapitels. Zu den wichtigsten Aufgaben des Salzburger Domkapitels gehört das Recht, den Erzbischofs aus einem Dreiervorschlag des Vatikans zu wählen; der Domdechant leitet diese Wahl.


Salzburger Domdechanten

(unvollständig)



  • 13891392 Ortolf von Offenstetten († 1392)
  • um 1429: Johann von Ebs


  • .... –1510 Leonhard von Peuerl (danach Bischof von Lavant)


Quellen