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Obwohl er seine Schuld bestritt, wurde Schaden am [[28. Juli]] [[2017]] im Strafprozess wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegten. Am 14. Mai 2019 wurde bekannt, dass die Generalprokuratur die Bestätigung der Urteile empfiehlt. Der Oberste Gerichtshof entschied am [[2. Oktober]] [[2019]] in öffentlicher Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft. Der OGH bestätigte den Schuldspruch der früheren Instanzen und verurteilte Schaden somit rechtskräftig zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt.  
 
Obwohl er seine Schuld bestritt, wurde Schaden am [[28. Juli]] [[2017]] im Strafprozess wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegten. Am 14. Mai 2019 wurde bekannt, dass die Generalprokuratur die Bestätigung der Urteile empfiehlt. Der Oberste Gerichtshof entschied am [[2. Oktober]] [[2019]] in öffentlicher Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft. Der OGH bestätigte den Schuldspruch der früheren Instanzen und verurteilte Schaden somit rechtskräftig zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt.  
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Ende Jänner [[2020]] legte das [[Kontrollamt der Stadt Salzburg|Kontrollamt]] einen Bericht mit der Auflistung der Anwaltskosten im Swap-Verfahren vor. Auf den ehemaligen Stadtchef Heinz Schaden 504.008,66 Euro. Auf den mittlerweile zurückgetretenen [[Magistratsdirektor]] 374.774,13 Euro und auf den ehemaligen Finanzdirektor 317.758,58 Euro. Das ist aber noch nicht alles. Als gemeinsame Kosten ("Solidarhaftung") für alle drei Personen rechnet das Kontrollamt 116.194,30 Euro zusammen. Lediglich 16.388,80 Euro seien nicht zuordenbare Kosten. In Summe will die Stadt also 1.312.735 Euro zurück. Die Kosten setzen sich bei Schaden aus den (im Laufe der Jahre beiden) Rechtsanwälten, fünf Gutachten mit Kosten zwischen 3.800 und 64.000 Euro und einer PR-Beratung von 24.720 Euro zusammen. Dem Ex-Magistratsdirektor werden neben den Kosten für Anwälte drei weitere Gutachten (Kosten zwischen 8.000 und 30.000 Euro) zugerechnet.<ref>[[Salzburger Nachrichten]] vom [https://www.sn.at/salzburg/politik/stadt-salzburg-fordert-jetzt-504-000-euro-von-ex-buergermeister-schaden-zurueck-82475992 24. Jänner 2020]</ref>
    
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