Ehemalige Luftkurorte im Land Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Um die "Erholung zur Stärkung der Gesundheit" von der "''Anwendung eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels''", d.h. der medizinischen Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterscheidbar abzugrenzen, wurde [[1930]] das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens, BGBL. 88/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Heilquellen- und Kurortewesen, BGBL. 88/1930]</ref> und in allen Bundesländern entsprechende Ausführungsgesetze erlassen; Für Salzburg wurde [[1930]] das Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1930&page=101&size=45 Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930]</ref> erlassen. | Um die "Erholung zur Stärkung der Gesundheit" von der "''Anwendung eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels''", d.h. der medizinischen Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterscheidbar abzugrenzen, wurde [[1930]] das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens, BGBL. 88/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Heilquellen- und Kurortewesen, BGBL. 88/1930]</ref> und in allen Bundesländern entsprechende Ausführungsgesetze erlassen; Für Salzburg wurde [[1930]] das Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1930&page=101&size=45 Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930]</ref> erlassen. | ||
| − | Seither genießt der Begriff "Kur" und "[[Kurort]]" einen notwendigen (Marken-)Schutz durch diese Gesetze. In der Folge werden medizinische Wirkungen wissenschaftlich erforscht und kann - bei nachgewiesener Wirksamkeit - ein natürliches Heilvorkommen durch die Landesregierung anerkannt werden. | + | Seither genießt der Begriff "[[Kur]]" und "[[Kurort]]" einen notwendigen (Marken-)Schutz durch diese Gesetze. In der Folge werden medizinische Wirkungen wissenschaftlich erforscht und kann - bei nachgewiesener Wirksamkeit - ein natürliches Heilvorkommen durch die Landesregierung anerkannt werden. |
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Version vom 27. Februar 2018, 11:35 Uhr
Dieser Artikel listet ehemalige Luftkurorte im heutigen Bundesland Salzburg.
Geschichte
Zwischen 1865 und 1920 beginnt der Tourismus, auch in Salzburg. Es entstehen eine Reihe von sogenannten "Sommerfrischen" und die Gasthöfe und Hotels machen mit "guter Luft" und mit "Höhenlage" rege Werbung. Nach deutschem Vorbild wird bald auch mit der Bezeichnung "Luftkurort" geworben.
Um die "Erholung zur Stärkung der Gesundheit" von der "Anwendung eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels", d.h. der medizinischen Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterscheidbar abzugrenzen, wurde 1930 das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens, BGBL. 88/1930 [1] und in allen Bundesländern entsprechende Ausführungsgesetze erlassen; Für Salzburg wurde 1930 das Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930 [2] erlassen.
Seither genießt der Begriff "Kur" und "Kurort" einen notwendigen (Marken-)Schutz durch diese Gesetze. In der Folge werden medizinische Wirkungen wissenschaftlich erforscht und kann - bei nachgewiesener Wirksamkeit - ein natürliches Heilvorkommen durch die Landesregierung anerkannt werden.
Begriffe
Der Gesetzgeber verwendet leider keine Legaldefinition. Die Begriffe Luftkurort, Heilklimatischer Kurort und Bäderkurort (= Bad Gemeindename) ergeben sich heute aus einer Kurorte-Richtlinie. [3]
Luftkurort
Im Luftkurort wird vor allem der aufbauende (roborierende) Effekt von Luft und Klima für die allgemeine Regeneration und Rehabilitation genutzt. Daher ist keine spezielle Indikationsliste (Heilanzeigen) erforderlich. Besondere Voraussetzungen für den Luftkurort stellen neben den geforderten klimatischen Faktoren vor allem der Nachweis der Einhaltung humanmedizinisch begründeter Richtwerte für Luftschadstoffe und Geruch dar. Luftkurorte zeichnen sich ganz allgemein durch „saubere“ Luft aus, wobei neben den üblichen Schad- und Geruchsstoffen auch biogene Verunreinigungen (aerogene Allergene) gering sein sollten, ohne dass hierfür quantitative Vorgaben in dieser Richtlinie gegeben werden.
Heilklimatischer Kurort
Heilklimatische Kurorte zeichnen sich durch einen klimatischen und lufthygienischen Zustand aus, der eine therapeutische Wirkung für spezifische Indikationen entfaltet. Therapeutisch wirksame Faktoren können neben Wirkungen auch Nebenwirkungen besitzen. Ihre Anwendung unterliegt einer humanmedizinischen Indikationsstellung bzw. sind ebenso Kontraindikationen zu beachten.
Bäderkurort
In Bäder-Kurorten kommt der ortsgebundenen Nutzung des natürliche Heilmittels, der Heilquelle, die höchste Priorität bei der Bewertung zur Eignung als Kurort zu. Daher können im Vergleich zum Luftkurort oder Heilklimatischen Kurort geringere Anforderungen an die Qualität der Luft toleriert werden.
Liste Stand 1970
Diese Liste wird in der Quelle unter dem Titel Luftkurorte geführt. In dieser Quelle gibt es eine zweite Liste mit dem Titel Heilbäder und heilklimatische Kurorte. Hier werden nur die Luftkurorte aus dem Jahr 1970 auflistet. Eine Liste aller aktuellen Kurorte beider Arten findest du unter Kurorte in Salzburg.
Nachstehend die Höhenangabe des Ortes in m ü. A.
| Abtenau, 715 | Leogang, 797 | St. Veit, 763 |
| Dorfgastein, 836 | Lofer, 625 | Tamsweg, 1 024 |
| Eben im Pongau, 856 | Mittersill, 789 | Uttendorf, 800 |
| Filzmoos, 1 057 | Mühlbach, 853 | Wagrain, 898 |
| Flachau, 925 | Muhr, 1 124 | Wald im Pinzgau, 884 |
| Fuschl am See, 669 | Saalbach, 1 003 bis 2 007 | Werfenweng, 901 - 1 00 |
| Goldegg, 825 | St. Gilgen, 554 | Zell am See, 758 |
| Golling, 476 | St. Johann im Pongau, 653 | |
| Krimml, 1 076 | St. Martin bei Hüttau, 950 | |
| Kuchl, 469 | St. Michael im Lungau, 1 068 |
Hinweis
Dabei handelt es um bestehende sowie nicht mehr bestehende heilklimatische Kurorte im Sinne der heute gültigen rechtlichen Grundlage für die Anerkennung als heilklimatische Kurort im Bundesland Salzburg, dem Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997, StF: LGBl Nr 101/1997 (WV) i.d.g.F. [4]
Quelle
- Land Salzburg und Salzkammergut, Grieben Verlag GmbH München, Ausgabe 1970
Fußnoten
Projekt Bad Abtenau oder Abtenau Bad · Wildbad Aigen · Bad Fusch · Bad Golling · Bad Großarlerklamm · Heilklimatischer Kurort Großgmain · Bad Kaltenhausen · Kuranstalt Kreuzbrückl · Bad Leogang · Kuranstalt Marienbad · Moorbad Mattsee · Bad Mauterndorf · Heilbad Neunbrunnen · Moorbad Hochmoos St. Martin bei Lofer · Bad Schwarzenbach · Bad Söllheim · Schloss-Kurhotel Neydharting Strobl am Wolfgangsee · Bad Oberrain · Bad Werfen · Bad Zell am See
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