Die beiden Stadträte der Stadt Salzburg bilden nach dem Salzburger Stadtrecht zusammen mit dem Bürgermeister und den beiden Bürgermeister-Stellvertretern das Stadtratskollegium.

Die Zusammensetzung des Stadtratskollegiums wird entsprechend dem jeweiligen Mandatsstand der im Gemeinderat vertretenen Parteien (Proporz) vorgenommen.

Derzeitige Zusammensetzung des Stadtratskollegiums

Das Stadtratskollegium besteht aus

Ressortzuständigkeiten

Den Mitgliedern des Stadtratskollegiums sind Ressorts zugeordnet, die sie in Eigenverantwortung führen:

Bürgermeister Dr. Heinz Schaden:

  • Magistratsdirektion – ohne Beauftragtencenter
  • Magistratsabteilung 2 – Kultur, Bildung und Wissen – ohne Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (MA 2/02)
  • Magistratsabteilung 4 – Finanzen
  • Kontrollamt

Bürgermeister-Stellvertreter Dipl.-Ing. Harald Preuner:

  • Magistratsabteilung 1 – Allgemeine und Bezirksverwaltung
  • Magistratsabteilung 7 – Betriebe
  • Kongress, Kurhaus & Tourismusbetriebe der Stadt Salzburg
  • Kurfonds und Kurwesen

Bürgermeister-Stellvertreterin Mag. Anja Hagenauer:

  • Magistratsdirektion – Beauftragtencenter
  • Magistratsabteilung 2/02 – Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Magistratsabteilung 3 – Soziales

Stadtrat Johann Padutsch:

  • Magistratsabteilung 5 – Raumplanung und Baubehörde

Stadträtin Dr. Barbara Unterkofler:

  • Magistratsabteilung 6 – Bauwesen

Mitglieder des Stadtratskollegiums seit 1945

(chronologisch)

Quellen

Fußnoten

  1. Bis 2006 war "Magister" (männlich) bzw. (seit 1993) "Magistra" (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. "Mag." ist die gesetzliche (§55 Universitätsgesetz 2002) Abkürzung sowohl für "Magister" als auch für "Magistra", wohingegen aber auch (aus gleichstellungspolitischen Motiven) die Abkürzung "Mag.a" für "Magistra" propagiert und verwendet wird.