Ehrenzeichen des Landes Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Hermann Maier]], Schifahrer (2006)
 
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*[[Felix Gottwald]], Langläufer (2006)
 
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*[[Franz Schausberger]], Politiker und Historiker (2015)
  
 
===Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg ===
 
===Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg ===

Version vom 28. Januar 2016, 18:38 Uhr

Die Ehrenzeichen des Landes Salzburg sind die von der Salzburger Landesregierung nach dem Salzburger Ehrenzeichengesetz verliehenen Auszeichnungen.

Arten

Das Salzburger Ehrenzeichengesetz sieht Ehrenzeichen als Anerkennung

  • für Verdienste um das Land Salzburg,
  • für Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung einer Gemeinde oder des Gemeinderates der Stadt Salzburg und
  • für Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten

vor.

Daneben gibt es den Ehrenbecher des Landes Salzburg.

Auszeichnungen für Verdienste um das Land Salzburg

Der Ring des Landes Salzburg

Grundlagen

Der Ring des Landes Salzburg wird für besondere Verdienste um das Land Salzburg verliehen. Er soll jährlich höchstens an zwei Personen verliehen werden.

Träger

Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg

Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg wird für Verdienste um das Land Salzburg verliehen.

Stufen

Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg wird in folgenden Stufen verliehen:

  1. Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg
  2. Großes Ehrenzeichen des Landes Salzburg
  3. Ehrenzeichen des Landes Salzburg (seit 2007)
    1. bis 2007: Goldenes Ehrenzeichen des Landes Salzburg (bis 2007)
    2. bis 2007: Silbernes Ehrenzeichen des Landes Salzburg (bis 2007)
  4. Großes Verdienstzeichen des Landes Salzburg (ab 2007)
    1. bis 2007: Goldenes Verdienstzeichen des Landes Salzburg (bis 2007)
    2. bis 2007: Silbernes Verdienstzeichen des Landes Salzburg (bis 2007)
  5. Verdienstzeichen (bis 2007: Verdienst-Medaille) des Landes Salzburg

Vergaberegeln

§ 3 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes sieht vor, dass ein Ehrenzeichen des Landes Salzburg für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg und auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen wird. Es darf nur dann verliehen werden, wenn die Verdienste nicht schon durch ein anderes Ehrenzeichen gewürdigt wurden. Die Verleihung der einzelnen Stufen richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste. Eine höhere Stufe darf nur verliehen werden, wenn seit der letzten Auszeichnung mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Verleihungsvorschläge können von den Bezirksverwaltungsbehörden oder aber grundsätzlich von jeder Person kommen.

Träger

Großkreuz des Ehrenzeichens
Großes Ehrenzeichen

Ehrenzeichen

Goldenes Ehrenzeichen des Landes Salzburg (bis 2007)
Silbernes Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Ehrenzeichen des Landes Salzburg (ab 2007)

Goldenes, Silbernes und Großes Verdienstzeichen

Goldenes Verdienstzeichen des Landes Salzburg (bis 2007)

in alphabetischer Reihenfolge

Silbernes Verdienstzeichen des Landes Salzburg (bis 2007)
Großes Verdienstzeichen (ab 2007)

Verdienstzeichen (bis 2007: Verdienst-Medaille) des Landes Salzburg

Auszeichnungen für Verdienste als Gemeindevertreter

Als Anerkennung für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg kann die Medaille für Verdienste um die Gemeinde vor.

Auszeichnungen für Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten

Auszeichnungen für Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten sind

  • das Lebensrettungs-Verdienstzeichen
  • die Feuerwehr- und Rettungs-Medaille
  • das Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz
  • das Pro Caritate-Verdienstzeichen
  • weitere von der Landesregierung kann durch Verordnung geschaffene Auszeichnungen für Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten, die in der Vollziehung Landessache sind

Das Pro-Caritate-Verdienstzeichen des Landes Salzburg

Träger:

Quellen

Fußnoten