Bezirkshauptmannschaft Zell am See: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Bezirkshauptmannschaft Zell am See''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH–ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Pinzgau]].  
 
Die '''Bezirkshauptmannschaft Zell am See''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH–ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Pinzgau]].  
  

Version vom 17. Oktober 2018, 04:47 Uhr

Datei:Bezirkshauptmannschaft Zell am See 01.jpg
Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Karte

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH–ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den Pinzgau.

Bezirkshauptmannschaft

Bezirkshauptmann

Bezirkshauptmann ist Mag. Dr. Bernhard Gratz, MBA.

Die Liste der bisherigen Bezirkshauptleute umfasst folgende Namen:

Adresse

Stadtplatz 1
5700 Zell am See
Telefon: (0 65 42) 760
E-Mail: bh–zell@salzburg.gv.at

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Amtsstunden

(Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbringen gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt.)

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:15 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr

Keine Amtsstunden an Feiertagen, am 24. Dezember und am 31. Dezember.

Quellen

Weblink

Salzburger Bezirkshauptmannschaften