Priesterrat der Erzdiözese Salzburg

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Der Priesterrat der Erzdiözese Salzburg ist ein Gremium zur Beratung des Erzbischofs von Salzburg.

Aufgaben

Der Priesterrat hat die Aufgabe, den Erzbischof in der Leitung der Erzdiözese zu unterstützen, um das pastorale Wohl der diesem anvertrauten Gläubigen nach Möglichkeit zu fördern. Ihm obliegt auch die Wahrnehmung aller Interessen und Fragen, die Dienst und Leben der Priester und Diakone betreffen.

Der Priesterrat hat in verschiedenen Angelegenheiten ein Anhörungsrecht.

Der Priesterrat bestellt aus einem Vorschlag des Erzbischofs vier Pfarrer, von denen jeweils zwei bei einem Verfahren zur Amtsenthebung oder Versetzung von Pfarrern gemäß mitzuwirken haben.

Zusammensetzung

Der Priesterrat setzt sich aus Mitgliedern von Amts wegen, gewählten Mitgliedern und vom Erzbischof frei berufenen Mitgliedern zusammen:

Mitglieder des Priesterrates können nur Priester sein, die in der Erzdiözese Salzburg inkardiniert sind oder in dieser kraft oberhirtlicher Beauftragung einen kirchlichen Dienst ausüben und in der Erzdiözese Salzburg Wohn- oder Nebenwohnsitz haben.

Die durch Wahl zu bestimmenden 14 Mitglieder des Priesterrates werden wie folgt ermittelt:

  • Neun Mitglieder werden aus der Gruppe aller aktiv in der Pfarrseelsorge tätigen Diözesan- und Ordenspriester (Pfarrer, Pfarrprovisoren, priesterliche Mitarbeiter, in der kategorialen Seelsorge Stehende, Priesterprofessoren, ‑Dozenten und ‑Assistenten, Kooperatoren, Leiter selbständiger Seelsorgestellen sowie nicht bereits anders erfasste Priester, die in der Erzdiözese ihren Wohnsitz haben) gewählt.
  • Ein Mitglied wird aus der Gruppe der Kooperatoren gewählt oder ist, wenn es nur einen Kooperator gibt, dieser, und wenn es gar keinen Kooperator gibt, ist es der jüngste Priester des letzten Weihejahrganges.
  • Ein Mitglied ist Vertreter der Orden, Kongregationen und Gesellschaften des Apostolischen Lebens; es wird auf Vorschlag der Oberen der klösterlichen Niederlassungen vom Erzbischof berufen.
  • Drei Mitglieder werden von den im Ruhestand befindlichen Priestern aus einer eigenen Liste gewählt.

Als Gewählte gelten jene Priester, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Bei der Auszählung wird aber auch darauf geachtet, dass jede Region durch zumindest einen Priester im Priesterrat vertreten ist. Die Priester mit nächsthöchster Stimmenzahl gelten als Ersatzmitglieder.

Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre.

Vorstand

Der Priesterrat hat einen fünfköpfigen Vorstand und zwei Kassaprüfer. Vorstand, Obmann und Kassaprüfer werden vom Priesterrat in dessen konstituierender Sitzung gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes bedürfen der Bestätigung durch den Erzbischof. Der Vorstand wählt seinerseits den Obmannstellvertreter, den Schriftführer, den Kassier und den Organisationsreferenten.

Arbeitsweise

Den Vorsitz führt der Erzbischof, in seiner Abwesenheit oder auf seinen Wunsch der Generalvikar oder der vom Erzbischof bezeichnete Vertreter.

Der Priesterrat tagt wenigstens dreimal im Jahr. Alle Priester und Diakone der Erzdiözese haben das Recht, als Gäste an den Sitzungen des Priesterrates teilzunehmen.

Mitglieder

Nach der Neubestellung vom 18. November 2021 setzt sich der Priesterrat wie folgt zusammen:

Geschichte

Nach der Wahl vom 17. März 2016 hatte sich der Priesterrat wie folgt zusammengesetzt:

Ap. Protonotar Dr. Matthäus Appesbacher, Mag. Ägydius Außerhofer, GR P. Anton Außersteiner SVD, Mag. Michael Blassnigg, Mag. Roman Michael Eder, Mag. Dr. Rainer Hangler, Mag. Mag. Josef Hirnsperger, em. Univ.-Prof. Dr. Peter Hofer, P. Severin Korsin SVD, Mag. Matthias Kreuzberger, GR Mag. Johann Kurz, em.Domkap. Sebastian Manzl, Mag. Ralf Peter, KR P. Rupert Schwarzl OFM, Msgr. Dr. Ignaci Siluvai, KR Mag. P. Andreas Steiner MSC, P. Clement Temba MA CSSp, Mag. Christian Walch

Nach der Wahl vom 17. März 2011 hatte die Zusammensetzung gelautet:
Bischofsvikar Dr. Matthäus Appesbacher, Mag. Ägydius Außerhofer, GR Vinzenz Baldemair, Thomas Bergner, KR Kan. Josef Eisl, GR Kan. Mag. Nikolaus Erber, Msgr. Josef Erharter, GR Mag. Gerhard Erlmoser, Mag. Helmut Friembichler, Univ.Prof. DDr. Franz Gmainer-Pranzl, Dech. Mag. Peter Hausberger, GR Franz Hirn, Mag. Mag. Josef Hirnsperger, Generalvikar Prälat Domkap. Dr. Hansjörg Hofer, Gerichtsvikar Prälat KR MMag. Dr. Gerhard Holotik, Mag. Matthias Kreuzberger, GR Mag. Johann Kurz, Regens Domkap. KR Dr. Gottfried Laireiter, Auxiliarbischof Dr. Andreas Laun OSFS, Gen.dech. Prälat Domkap. Sebastian Manzl, MMag. Dr. Michael Max, Mag. Erwin Neumayer, KR Dr. Franz Padinger, GR P. Alfred Pucher OSCam, KR Mag. Rupert Reindl, Bischofsvikar Domkap. Mag. Dr. Johann Reißmeier, Administrator Mag. P. Benedikt Röck, OSB KR Kan. Mag. Peter Röck, Dech. GR Mag. Christian Schreilechner, Gen.dech. Prälat Domkap. Balthasar Sieberer, Mag. Simon Weyringer.

Quellen