Landeskonservatorat für Salzburg

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Das Landeskonservatorat für Salzburg ist als "Abteilung für Salzburg" eine Außenstelle des Bundesdenkmalamtes.

Mission und Aufgaben

Das Landeskonservatorat für Salzburg versteht sich als die erste Ansprechstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Bundesland Salzburg.

Die Genehmigung und Betreuung von Restaurierungen, Umbauten und Revitalisierungsvorhaben von denkmalgeschützten Objekten sowie Unterschutzstellungen und archäologische Grabungen zählen zu Aufgabenschwerpunkten des Landeskonservatorates.

Kontakt

Landeskonservatorat für Salzburg
Sigmund-Haffner-Gasse 8/II
Telefon: (01) 53415 850700
E-Mail: salzburg@bda.gv.at
5020 Salzburg

Landeskonservator

Landeskonservatorin, also Leiterin des Landeskonservatorates (der Abteilung für Salzburg), ist Dipl.-Ing. Eva Hody.

Geschichte

Konservatoren

Schon das im Jahr 1873 erlassene Statut der damaligen k. k. Centralcommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale[1] sah als Hilfsorgane der Zentralkommission die Konservatoren vor. Die Zentralkommission war in drei Sektionen gegliedert (§ 3 des Statuts):

  • I. Sektion: Objekte der prähistorischen Zeit und der antiken Kunst (Monumente, Geräte etc.);
  • II. Sektion: Objekte der Architektur, Plastik, Malerei und zeichnenden Kunst, kirchliche oder profane, des Mittelalters und der neueren Zeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts;
  • III. Sektion: Verschiedene historische Denkmale, von der ältesten Zeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.

Die Konservatoren konnten nun für eine bestimmte Sektion oder für alle drei Sektionen ernannt sein und hatten die Aufgabe, die Zwecke der Kommission innerhalb des ihnen zugewiesenen Bezirks zu wahren und zu fördern. Der Umkreis ihres Wirkens konnte sich auf ein oder mehrere Kreise oder Kronländer erstrecken. Ihre Funktionsdauer betrug fünf Jahre (§ 9).

Die zeitliche Begrenzung des Wirkungsbereiches der II. und der III. Sektion wurde durch das geänderte Statut von 1899[2] bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ausgedehnt.

Der örtliche Wirkungsbereich eines Konservators konnte sich auf einen oder mehrere politische Bezirke, eventuell auch auf verschiedene Kronländer erstrecken. Für jede der drei Sektionen war ein Konservator vorgesehen, sodass schließlich für jeden Bezirk der österreichischen Reichshälfte drei Konservatoren vorhanden sein sollten (aber unterschiedliche örtliche Zuständigkeitsbereiche haben konnten).

Konservatoren waren unter anderen:

Landeskonservatorate

Die Einrichtung und Tätigkeit der Landeskonservatoren beruhte auf dem Statut der (nunmehr so benannten) k. k. Zentralkommission für Denkmalpflege von 1911[3] und verschiedenen Instruktionen, so den Instruktionen für die Landeskonservatoren von 1912[4].

Das Statut sah erstmals ein Staatsdenkmalamt sowie für jedes (Kron-)Land (oder "Gebiet") je einen kunsthistorischen und einen technischen Landeskonservator vor (§ 10). Diese waren definitive Staatsbeamte und exponiert (also nicht in der Zentrale tätig), aber ausschließlich dem Staatsdenkmalamt unterstellt. Ihnen war auch das erforderliche Personal für Kanzleidienst und Denkmalpflege beizugeben. Von den beiden Landeskonservatoren hatte der rangältere gewisse Vorrechte. Die im Jahr 1916 vorgenommene Änderung des Statuts[5] sah hingegen vor, dass einer der Landeskonservatoren (deren Zahl und Fachbereiche waren nun nicht mehr angegeben) mit der Geschäftsleitung zu betrauen war (§ 11). In der Praxis allerdings erfolgte die im Statut vorgesehene Bestellung auch eines technischen Landeskonservators bis nach dem Zweiten Weltkrieg ohnehin nur vereinzelt (und nur in anderen Ländern)[6].

Neben den Landeskonservatoren gab es nach Bedarf Denkmalpfleger (die an die Stelle der bisherigen Konservatoren traten) und Korrespondenten (§ 17). In der Fassung des Statuts von 1914 waren neuerlich (ehrenamtliche) Konservatoren vorgesehen, die im ihnen zugewiesenen Bezirk die Interessen der Denkmalpflege wahrzunehmen und die Landeskonservatoren durch Mitteilungen zB über Funde zu unterstützen hatten (§ 17).

Im Jahr 1936 erging ein Bundesverfassungsgesetz, das für die Position eines Landeskonservators eine kunsthistorische Vorbildung, in der Regel ein Doktorat, verlangte.[7]

Im Gefolge der Einrichtung der Reichsgaue im Jahr 1939 wurden aus den Landeskonservatoren für ein paar Jahre Gaukonservatoren, die dem jeweiligen Reichsstatthalter unterstellt waren.[8]

Landeskonservatoren waren:

Konservatoren im Sinne des Statuts von 1911/1914 waren u.a. Dipl.-Ing. Martin Hell (ab 1917), Franz Martin (ab 1917), Simon Rettenbacher (Pfarrer von Vigaun, ab 1917 Konservator für den Bezirk Hallein), Max Silber (ab 1928) und Sebastian Greiderer.

Quellen

  • Website des Bundesdenkmalamtes www.bda.at > Organisation > Stabsstelle Qualitätsmanagement > Landeskonservatorate > Landeskonservatorat für Salzburg (abgerufen am 12. Dezember 2010)
  • Frodl-Kraft, Eva: Gefährdetes Erbe. Österreichs Denkmalschutz und Denkmalpflege 1918-1945 im Prisma der Zeitgeschichte. Wien, Köln 1997 (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege, 16), insb. S. XXXI f, 127, 246.
  • Salzburgwiki-Artikel zu den einzelnen Landeskonservatoren und Konservatoren
  • Walderdorff, Imma: Inventarisierung und stilgerechte Restaurierung': Die primären Aufgaben der institutionellen Denkmalpflege im Kronland Salzburg. Diplomarbeit, Salzburg 2005.

Einzelnachweise

  1. RGBl. Nr. 131/1873 (idF RGBl. Nr. 93/1892).
  2. RGBl. Nr. 55/1899 (idF RGBl. Nr. 112/1910).
  3. RGBl. Nr. 153/1911 (idF RGBl. Nr. 37/1914)
  4. Erlass des k. k. Ministeriums des Kultus und Unterrichts vom 30. September 1912, Zl. 16.160.
  5. RGBl. Nr. 110/1916.
  6. Frodl-Kraft, aaO S. 127.
  7. Bundesverfassungsgesetz, betreffend die Organisation des Denkmalschutzes im Bereiche der Länder und der Stadt Wien, RGBl. Nr. 67/1936.
  8. Frodl-Kraft, aaO S. 246.