Denkmalschutz
In Stadt und Land Salzburg stehen zahlreiche Gebäude unter Denkmalschutz.
Allgemeines
Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das Paracelsusbad als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.
2014 wurden auch Parkanlagen in einer eigenen Verordnung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt. Davon sind im Land Salzburg fünf betroffen[1]:
- Nr. 28 Anif, Schlosspark vom Wasserschloss Anif
- Nr. 29 Stadt Salzburg, Schlosspark Hellbrunn
- Nr. 30 Wals-Siezenheim, Park von Schloss Kleßheim
- Nr. 31 Stadt Salzburg, Riedenburg, Schlosspark Leopoldskron
- Nr. 32 Stadt Salzburg, Mirabellgarten, Kernzone
Im Juli 2015 gab die Großglockner Hochalpenstraßen AG bekannt, dass die Großglockner Hochalpenstraße als nationales Monument unter Denkmalschutz gestellt wurde[2].
Kulturgüterschutzliste
Neben der Denkmalliste gibt es eine Kulturgüterschutzliste, die sich sich auf die Haager Konvention von 1954 bezieht. In Salzburg stehen unter diesem Schutz folgende Objekte:
- Bad Gastein Ensemble (pdf)
- Benediktinerabtei Michaelbeuern in Dorfbeuern (pdf)
- Halleiner Altstadt-Ensemble (pdf)
- Hallein, Denkmalanlage Dürrnberg (pdf)
- Schloss Leopoldskron (pdf)
- Salzburger Altstadt (pdf)
- Schloss Hellbrunn (pdf)
- Schloss Kleßheim (pdf)
- Festung Hohenwerfen (pdf)
Übersichten
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Siehe auch
Bilder
Denkmalschutz – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki
Quelle
- Bundesdenkmalamt, jeweils aktuelle Denkmalschutzliste