Kollegiatstift Seekirchen

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Das Stiftsgebäude
Das Stiftsgebäude
Die Lage des Stiftsgebäudes im Zentrum von Seekirchen
Blick über den Friedhof zu Pfarr- und Stiftskirche und Stift

Das Kollegiatstift Seekirchen (manchmal mit Fugen-s geschrieben: Kollegiatsstift) ist ein Kirchenstift, das in erster Linie für die Pfarrseelsorge von Seekirchen bestimmt ist.

Statut

Rechtliche Stellung und Zweck

Das Kollegiatstift Seekirchen, gegründet 1679 durch den Salzburger Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg und 1879 von Papst Leo XIII. mit dem Titel "Insignes Kollegiatstift" ausgezeichnet, ist eine Einrichtung diözesanen Rechts und an die Kirchenstiftung ("Fabrica Ecclesiae") von Seekirchen gebunden.

Die Verfassung des Kollegiatstiftes und die Rechte und Pflichten der Kanoniker sind im Statut des Insignen Kollegiatstiftes Seekirchen geregelt. Dieses Statut kann nur durch den Erzbischof von Salzburg geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, wobei der Stiftspropst und die Kanoniker Änderungswünsche und ‑vorschläge vorlegen können. Das derzeitige Statut gilt seit 24. September 2019 und ersetzte die Bestimmungen von 1979.

Seiner Errichtungsurkunde entsprechend dient das Kollegiatstift in erster Linie der Pfarrseelsorge von Seekirchen und pflegt die Verehrung des Heiligen Bischofs Rupertus sowie die Gemeinschaft unter den Kanonikern.

Verfassung des Stiftskapitels

Das Stiftskapitel ist eine Gemeinschaft von Weltpriestern. Es besteht aus einem Propst und sechs Kanonikern. Die Kanoniker sollen nach Möglichkeit in Seekirchen wohnen und der Pfarrseelsorge zur Verfügung stehen. Einer von ihnen (idealerweise der Stiftspropst selbst) soll zugleich Stiftspfarrer von Seekirchen sein. Die weiteren Kanoniker sollen teils Seelsorger umliegender Pfarren, teils in besonderen diözesanen Diensten stehende oder im Ruhestand lebende Priester sein.

Neben den Kanonikern können bis zu drei Priester zu Ehrenkanonikern ernannt werden. Sie sind Teil der Gemeinschaft, haben jedoch kein Stimmrecht.

Besetzung von Kanonikaten

Die Besetzung vakanter Kanonikate und die Ernennung von Ehrenkanonikern erfolgt frei durch den Erzbischof von Salzburg; Propst und Kanoniker können ihm dazu unverbindliche Vorschläge unterbreiten. Den Propst ernennt der Erzbischof aus dem Kreis der Kanoniker nach deren Anhörung.

Rechte der Kanoniker

Jeder Kanoniker hat das Recht, Kanonikerkleidung gemäß der Kapitelordnung zu tragen.

Für den Lebensunterhalt der Kanoniker sowie für die Vergütung seelsorglicher Leistungen und Aushilfen die gelten die allgemeinen Regelungen über den Unterhalt der Kleriker der Erzdiözese Salzburg.

Kanoniker werden bei der Vergabe von Wohnungen in den Stiftsgebäuden bevorzugt. Bei Vereinbarungen über Wohnungsvergaben ist die Intensität der Einbindung in die Pfarrseelsorge berücksichtigen.

Pflichten der Kanoniker

Alle Kanoniker

  • sollen sich um mitbrüderliche Gesinnung und Gemeinschaft bemühen und
  • haben an den Festkapiteln und den damit verbundenen Gottesdiensten teilzunehmen.

Die in Seekirchen wohnenden Kanoniker

  • nehmen mindesten einmal wöchentlich am Chorgebet teil;
  • haben den Stiftspfarrer in allen Seelsorgsbelangen, vor allem beim Gottesdienst und in der Sakramentenspendung, zu unterstützen und sind, solange sie diesen Aufgaben nachkommen, amtliche Mitglieder des Pfarrgemeinderates.

Die außerhalb Seekirchens wohnenden Kanoniker sollen wenigstens fallweise auf Einladung des Stiftspfarrers in Seekirchen Aushilfe bei Predigten, Einkehrtagen und Ähnlichem leisten.

Zusammentritt des Stiftskapitels

Alle Kanoniker treten zweimal im Jahr zu einem Festkapitel zusammen:

  • anlässlich des Festes Peter und Paul am 29. Juni, Patrozinium der Stiftspfarrkirche, und
  • anlässlich des Festes der Diözesanpatrone Rupert und Virgil am 24. September.

Mit dem Festkapitel ist ein feierlicher Gottesdienst verbunden, den der Propst in Konzelebration mit den Kanonikern hält.

Der Propst kann nach Bedarf ein außerordentliches Kapitel einberufen.

Bei den Kapitelsitzungen werden Fragen der Seelsorge und der Gemeinschaft besprochen. Allfällige Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Kollegiatstift und Stiftspfarre

Da die Pfarrseelsorge vorrangiger Zweck des Kollegiatstiftes ist, müssen alle Kapitelangelegenheiten immer auf die Förderung der Pfarrseelsorge ausgerichtet sein. Der Propst hat darauf zu achten, dass die Kapitelagenden die Pfarrseelsorge nicht behindern, sondern fördern.

Der Stiftspfarrer ist Kirchenrektor (Rector Ecclesiae); er soll nach Möglichkeit Kanoniker sein; er kann zugleich Propst des Stiftskapitels sein.

Wenn die Ämter des Propstes und des Pfarrers nicht von derselben Person ausgeübt werden, hat in seelsorglichen Belangen der Pfarrer gegenüber dem Propst und in Kapitelangelegenheiten der Propst gegenüber dem Pfarrer den Vorrang.

Die Kanoniker sollen den Stiftspfarrer in allen pfarrlichen Aufgaben unterstützen, ohne ihn in seinen Rechten als Pfarrer zu beschneiden.

Das Kollegiatstift hat und erwirbt hat kein eigenes Vermögen, sondern nutzt das der Fabrica Ecclesiae, der Kirchenstiftung von Seekirchen. Zu dieser gehören auch die Kapitelhäuser, die aus den Stiftungserträgen erhalten werden. Die Verwaltung des Kirchenvermögens obliegt dem Stiftspfarrer unter Einbezug des Pfarrkirchenrats.

Generell unterliegen offene Fragen oder Differenzen zwischen dem Kapitel und der Pfarre oder dem Kapitel und den einzelnen Kanonikern der Entscheidung des Erzbischofs von Salzburg.

Kapitelordnung

Eine vom Stiftskapitel beschlossene, das Statut ergänzende Kapitelordnung

  • enthält Anweisungen für den Ritus der Installierung eines Kanonikers und des Propstes,
  • regelt die Kanonikerkleidung und den Ablauf des Festkapitels,
  • gibt Richtlinien für Testament und Exequien eines verstorbenen Kanonikers und
  • zählt die seelsorglichen Verpflichtungen der Kanoniker auf und
  • bestimmt die kanonischen Tageszeiten, die im Chor zu beten sind, sowie die Festtage, an denen das Kapitelhochamt vom Propst zelebriert wird.

Stiftsgebäude, Kapitelhäuser

Das Kollegiatstift hat kein eigenes Vermögen, es nutzt Vermögen der Kirchenstiftung (Fabrica Ecclesiae), der vom Stiftspfarrer verwalteten Kirchenstiftung von Seekirchen. Kanoniker werden dem Statut zufolge bei der Vergabe von Wohnungen in den Stiftsgebäuden bevorzugt.

Das Kollegiatstift zählt zu den denkmalgeschützten Objekten der Stadt.

Geschichte

Übersicht

Da der hl. Rupert die erste Kirche des Landes Salzburg in Seekirchen bauen ließ, gründete Fürsterzbischof Max Gandolf Graf Kuenburg 1679 in Anerkennung dessen ein Kollegiatstift an der nach einem Brand wieder aufgebauten Pfarrkirche in Seekirchen. Nach dem Willen des Fürsterzbischofs sollte in diesem Stift ein Dechant zusammen mit sechs Weltpriestern in einer Gemeinschaft leben, das feierliche Chorgebet verrichten, feierliche Gottesdienste abhalten und die Seelsorge für die große Pfarre Seekirchen übernehmen. Zusätzlich wurde laut Stiftungsurkunde eine Reihe anderer Bediensteter angestellt, wie z. B. ein Schulmeister, ein Cantor, ein Organist und vier Choralisten.

Durch den "Reichsdeputationshauptschluss" von 1803 fiel das Fürsterzbistum Salzburg mit dem Kollegiatstift Seekirchen an Großherzog Ferdinand III. von Toskana als nunmehrigen Kurfürsten von Salzburg. 1805 wurde das Stift aufgehoben, 1812 fiel es an Bayern, zu dem das Land von 1810 bis 1816 gehörte. 1832 wurde das Stift abermals errichtet. Anlässlich der 200-Jahrfeier 1879 wurde es durch päpstliches Privileg von einer Dechantei zu einer Propstei mit dem Titel "Collegiata insignis" erhoben.

Die Salzburger Erzbischöfe waren stets darum bemüht, herausragende Persönlichkeiten als Stiftsdechanten zu installieren. Eine der bedeutendsten Persönlichkeiten war der spätere Salzburger Erzbischof, Eduard Macheiner (1969 bis 1974). Unter Erzbischof Dr. Georg Eder wurde das seit 1980 nicht mehr besetzte Kollegium wieder vervollständigt.

Anfänge

Nach dem Brand der Stiftskirche Seekirchen 1669 setzte sich Max Gandolf umgehend für eine Wiederherstellung des bis auf die Grundmauern niedergebrannten Baus ein. Bereits als Salzburger Domherr hatte er, wohl auch familiär bedingt, eine Vorliebe für die Flachgauer Pfarre entwickelt. Sein Onkel war über Jahre hinweg als großzügiger Spender der Kirche aufgetreten. Aber nicht genug mit dem Wiederaufbau, der 1674 abgeschlossen war, vielmehr schmiedete Max Gandolf alsbald Pläne für einen umfangreicheren Dienst am Gedenken Gottes und des hl. Rupert, der in der Kirche verehrt wurde.

1675 trennte er die Pfarre Seekirchen vom Dekanat Köstendorf und setzte einen Dechanten von Seekirchen ein. Somit war die Pfarre nun direkt dem Fürsterzbischof unterstellt. Am 28. März 1679 gründete er schließlich das Kollegiatstift, dessen Kapitel sich aus einem Dechant und sechs Kanonikern zusammensetzte.

Auch die Betreuung der Pfarre wurde genau festgelegt: Der Dechant hielt die Hauptgottesdienste an den hohen Feiertagen, der Rest der Priester kümmerte sich um den Erhalt der Seelsorge an den anderen Tagen. Um die weltlichen Belange kümmerten sich ein Stiftsökonom, ein Schulmeister, ein Kantor, ein Organist und vier Choralisten.

Erster Stiftsdechant war Sigmund Abel (16791696), der am 18. Februar 1680 das erste Chorgebet abhielt. Der Beginn des Kollegiatstiftes war unter ihm von Kompetenzstreitigkeiten unter den Kanonikern gekennzeichnet.

Die Kanoniker wurden in der Regel auf sechs Jahre bestellt und nach Ablauf dieser Zeit entweder verlängert oder in ein anderes Kanonikat versetzt. In der ersten Zeit des Stifts wechselten sie allerdings häufiger – oft als Vikare oder Pfarrer in mitunter neu gegründete Pfarren oder Vikariate.

Mit der Gründung des Stifts wurde auch der große dreigeschoßige Bau des Stiftsgebäudes als gemeinsames Wohnhaus für alle Mitglieder des Kapitels erbaut.

Aufhebung des Kollegiatsstifts

Mit dem Übergang Salzburgs an das Kaisertum Österreich (1806 wurde das Stift zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgehoben. Schon im Oktober 1805 musste das Kirchensilber an Kurfürst Ferdinand übergeben werden, 1806 folgte die formelle Aufhebung. Die Bayern zogen das Stift am 24. Mai 1812 offiziell ein und überstellten die wichtigsten Archivalien nach München. Dechant Johann Georg Winklhofer resignierte am 10. Juni 1812 und übersiedelte als Vikar nach Maria Alm.

Wiedererrichtung unter Kaiser Franz I.

Nach jahrelangen Bestrebungen konnte das Stift auf Anordnung Kaiser Franz II./I. aber 1832 wieder eingerichtet werden. Es folgten Jahre der Auseinandersetzung mit Fürsterzbischof Maximilian Josef von Tarnóczy mit dem Ziel Seekirchen zum echten Stiftskapitel zu erheben. Unter Stiftsdechant Georg Hasenauer, der 1888 auch der erste Propst werden sollte, wurden neue Statuten ausgearbeitet, die der Fürsterzbischof am 27. März 1871 unterschrieb.

Sie regelten in zehn Paragraphen die organisatorischen, wirtschaftlichen und geistlichen Belange, wonach der Stiftsdechant gleichzeitig Pfarrer von Seekirchen sei und mit sechs Kanonikern das Kollegiatstift bilde. Der Dechant war Vorstand des Kollegiats und weiters für die Vermögensverwaltung und die Leitung der Seelsorge zuständig. Die Kanoniker waren in zwei Gruppen geteilt, wobei die Canonici Seniores quasi die älteren Rechte gegenüber den Canonici Juniores hatten.

Seekirchen erhält einen Propst

Unter dem neuen Fürsterzbischof Franz de Paula Albert Eder OSB wurde der Papst 1879, zum 200-Jahr Jubiläum, gebeten, das Stift mit den Privilegien eines insignen Stiftskapitels unter Leitung eines Propstes auszustatten. Am 6. Mai 1879 verlieh Papst Leo XIII. diese Rechte, am 6. März 1888 wurde der Stiftdechant, wieder vom Papst, auch mit dem Titel Propst ausgezeichnet.

Unter den Seekirchner Kanonikern befanden sich immer wieder bedeutende Namen der Erzdiözese, der berühmteste von ihnen muss wohl Eduard Macheiner sein, der Aushilfspriester, Kooperator und Pfarrprovisor in Seekirchen war und als Ehrenkanonikus von Seekirchen in das Domkapitel berufen wurde, das ihn 1969 zum Erzbischof wählte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden immer häufiger Canonici externi berufen, die nicht mehr in Seekirchen wohnten, sondern oftmals Pfarrer umliegender Gemeinden waren. Die Ernennung zum Kanoniker wurde immer mehr zu einer Auszeichnung für die Pfarrer der Erzdiözese.

Bis zum Ruhestand des Pfarrers Josef Lugstein 1973 blieb der Status der Stiftspfarre mit Propst erhalten. Nach dem Tod des letzten im Stift verbliebenen Stiftskanonikers 1979 erließ Erzbischof Karl Berg neue Statuten. Das Stift konzentrierte sich auf die Pfarrseelsorge von Seekirchen und die Verehrung des hl. Rupert. Es verfügte aber fortan über kein eigenes Vermögen mehr.

Am 29. Juni 1996 wurde das Stift wieder errichtet und der seit 1989 als Pfarrer von Seekirchen tätige Franz Graber als 22. Propst eingesetzt.

Das Ableben des Stiftspropstes Franz Graber sowie der Kanoniker Ignaz Binggl, Andreas Radauer und Roman Roither zog im Jahr 2015 eine größere personelle Erneuerung nach sich: Erzbischof Franz Lackner setzte Detlef Lenz, seit 1996 Mitglied des Stiftskapitels sowie ehemaliger Pfarrer von Zell am See und Salzburg-Leopoldskron-Moos, als neuen Stiftspropst ein. Ebenso ernannte er drei neue Kanoniker, sodass sich das Stiftskapitel nun wie folgt zusammensetzte:[1]

Bilder

 Kollegiatstift Seekirchen – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki

Quellen

Einzelnachweise