Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun

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Blick auf die Brücke zwischen der Talstation (links) und der Tunneleinfahrt.

Die Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun am 11. November 2000, bei der 155 Menschen ums Leben kamen, ist bis dato die größte Katastrophe der 2. Republik.

Ort des Geschehens

ORF erste Nachrichten am Tag der Katastrophe, zwei Minuten Video

Die Gletscherbahn 2 war eine Standseilbahn, die auf 3 900 Metern Länge - davon 3nbsp;298 Meter im Tunnel - vom Kapruner Tal südlich des Ortszentrums von Kaprun zum Alpincenter Kaprun auf dem Gletscher führte. Die Bahn verband das Tal mit dem Schmiedingerkees, dem Gletscher unterhalb des Gipfelbereichs des Kitzsteinhorns, einem Ganzjahresschigebiet in den Hohen Tauern.

Die Katastrophe

Um 09:02 Uhr verlässt die Zuggarnitur "Kitzsteingams" mit 162 Menschen die Talstation. Zwei Minuten später kommt sie wieder zum Stillstand. Sie hat zu diesem Zeitpunkt die 600 Meter Wegstrecke über die Brücke sowie weitere 600 Meter im Berginneren zurückgelegt. Der Zugführer meldet über Datenleitung an die Bergstation, dass in der Garnitur Feuer ausgebrochen sei. Die Betriebsleitung weist ihn an, die Türen zu öffnen und die Passagiere zum Aussteigen aufzufordern. Dann reißt der Sprechkontakt ab, der Strom fällt aus.

Das Feuer ist im führerlosen Ende des Zuges ausgebrochen, nach Augenzeugenberichten bereits vor der Einfahrt in den Tunnel. Als der Zug zum Stehen kommt dauert es noch geraume Zeit, bis sich die Türen öffnen lassen. In den unteren Abteilen werden Fenster eingeschlagen, damit sich Menschen ins Freie retten können. In Panik fliehen viele bergwärts in den Tunnel - und damit in den sicheren Tod, da die Flammen wie durch einen Kamin mit hohem Tempo Richtung Alpinzentrum rasen. Nur zwölf Menschen fliehen zum unteren Tunnelausgang und überleben die Katastrophe. 150 Personen aus der "Kitzsteingams", drei Personen im Alpinzentrum und zwei Personen in der talwärts fahrenden Garnitur "Gletscherdrache" verbrennen oder ersticken in der Rauchgaswolke.

Um 09:10 Uhr geht der Alarm beim Roten Kreuz ein, die ersten Rettungskräfte können aber nicht an die Unglücksstelle vorrücken. Um 09:29 Uhr wird Großalarm gegeben. Elf Helikopter fliegen ein. Nur mit schwerem Atemschutz kommen Feuerwehrleute im verqualmten Tunnel voran. Die Männer dringen von unten und oben sowie von einem Seitenstollen in den Tunnel ein. Doch erst nach Stunden erreichen sie den ausgebrannten Zug.

Am 15. November um 15.:00 Uhr wird das letzte Opfer aus dem Tunnel geborgen. Insgesamt 92 Österreicher, 37 Deutsche, acht Amerikaner, zehn Japaner, vier Slowenen, zwei Niederländer, ein Engländer und ein Tscheche sterben. Von den 155 Toten sind 31 unter 18 Jahren.

Das Alpincenter unterhalb des Schmiedingerkees nimmt am 7. Dezember 2000 wieder seinen Betrieb auf, die Auffahrt erfolgt mit der Seilbahn.

Der intakte Gletscherdrache wird geborgen

Am 28. Februar 2001 wird der Unglückszug ins Tal gelassen, der intakte aber stark verrusste "Gletscherdrache" wird dadurch zum Alpincenter manövriert. Eine Woche später wird auch die zweite Garnitur am 8. März 2001 ins Tal gebracht und für den Transport nach Linz, wo Sachverständige das Wrack untersuchen, in zwei Teile zerlegt.

Am 11. Mai 2001 werden im Gedenken an die 155 Opfer der Brandkatastrophe entlang der zur Gletscherbahn Kaprun führenden Straße 155 Kreuze aufgestellt. Nur drei Tage später werden die Kreuze von einem Mann, der zu einer Kapruner Familie gehört, die bei dem Unglück ein Kind verloren hat, mit einem Auto niedergefahren. Er gibt an, die ständige Konfrontation mit dem Unglück nicht mehr ausgehalten zu haben.

Ursachen

Als wahrscheinlichste Ursache wurde angenommen, dass die im Führerstand in unmittelbarer Nähe zu einem Heizlüfter des Herstellers Fakir verlegten Hydraulikleitungen an ihren Verbindungsstücken Öl verloren, das an den 600 °C heißen Heizstern des Heizgeräts gelangte und sich entzündete. Der nun brennende Heizlüfter wiederum setzte in der Folge weitere Hydraulikleitungen in Brand. Da die Leitungen unter Druck standen, trat das Öl mit rund 190 bar aus; die Hydraulikflüssigkeit verbreitete und unterhielt aufgrund ihrer Entzündbarkeit den Brand. Ein starker Luftzug (Kamineffekt), der vom unteren Ende des Tunnels zur Bergstation zog, fachte das Feuer an und brachte die giftigen Rauchgase in den oberen Teil des Tunnels bis zur Bergstation.

Nach ersten Gutachten von mehreren Brandsachverständigen wurde der Brand der Gletscherbahn aufgrund eines technischen Defekts eines im unteren, nicht besetzten Führerstand eingebauten Heizlüfters und der hierdurch hervorgerufenen Inbrandsetzung von 180 Litern ausgelaufenem Hydrauliköl ausgelöst.

Ausweislich später im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn erstellter Gutachten sei jedoch kein technischer Defekt im Heizlüfter, sondern vielmehr der unsachgemäße Einbau des zudem gar nicht für die Verwendung in Fahrzeugen vorgesehenen Geräts entgegen dessen Gebrauchsanweisung ursächlich für die Entzündung des Hydrauliköls gewesen. Durch die beim Einbau vorgenommenen Modifikationen am Gehäuse war der ursprünglich vorhandene Schutz gegen auf das Gerät tropfende Flüssigkeiten nicht mehr gegeben; alle Prüfzeichen (VDE, GS) am Heizlüfter waren dadurch aufgehoben.

Dem wurde wiederum entgegengehalten, dass die Standseilbahn nach österreichischem Recht nicht als Fahrzeug, sondern als Fahrbetriebsmittel eingestuft war, und dass technische Anforderungen, die für Fahrzeuge gelten, auf Fahrbetriebsmittel nicht anwendbar sind. Diese juristische Differenzierung wies der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Heilbronn jedoch ausdrücklich zurück. Außerdem wurden darin unerlaubte technische Veränderungen durch das mit dem Einbau beauftragte Unternehmen als weitere Unglücksursache benannt.

Zum tragischen Verlauf des Unglücks trug weiterhin bei, dass keine Fluchtwege und keine Notausgänge vorhanden waren, die für die Eingeschlossenen selbst zu öffnen waren, und dass die Abteile über keine Sprechanlage verfügten, die Kontakt zum Fahrer und somit ein früheres Anhalten der Bahn ermöglicht hätte.

Kaprun-Prozess

Am 18. Juni 2002 begann unter der Leitung von Richter Manfred Seiss der Kaprun-Prozess in der Stadt Salzburg. Am 19. Februar 2004 wurden alle 16 Angeklagten, denen Fahrlässigkeiten im Zusammenhang mit der Gletscherbahn vorgeworfen wurden, freigesprochen. Der Oberlandesgerichtshof Linz bestätigte dieses Urteil am 27. September 2005.

Ein im deutschen Heilbronn angestrengter Prozess gegen den Hersteller des Heizlüfters, Fakir, endete im September 2007 ebenfalls mit einem Freispruch.

Von den Zivilverfahren, die gegen die Gletscherbahnen Kaprun AG und die Republik Österreich eingeleitet wurden, wurde 2007 eines außergerichtlich mit einem Vergleich abgeschlossen: Ein Arzt, dessen Sohn verunglückt war, erhält von den Gletscherbahnen aus dem Titel der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung laut Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 220.000 Euro.

Ursprünglich forderten rund 240 Kläger Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Gesamthöhe von 9,5 Mill Euro. Diese Verfahren ruhten bis zum Abschluss der Vermittlungskommission unter Leitung des Nationalbank-Gouverneurs Klaus Liebscher. Dort wurde nach einer finanziellen Pauschalentschädigung für die Hinterbliebenen und Opfer der Kaprun-Tragödie gesucht.

Am 6. November 2007 erzielte die Vermittlungskommission mit den Rechtsvertretern der Opfer bzw. deren Hinterbliebenen eine weitgehende, noch vorläufige, Übereinstimmung. Für die Schmerzensgeldansprüche standen 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem Punktesystem vergeben wurden. Dieses Angebot wurde von 400 Hinterbliebenen (95 %) am 6. Februar 2008 grundsätzlich angenommen. Am 12. Juni 2008 unterschrieben alle 451 Anspruchssteller das Vergleichsanbot über nun 13,9 Mill. Euro. Mit der Einigung sollte auch ein Rechtsfrieden eintreten, der weitere Klagen unterbinden würde.

Im Frühjahr 2006 wurde eine Klage gegen den Staat Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Dieser hatte die Beschwerde im Dezember 2007 zurückgewiesen.

Am 31. Oktober 2008 warf ein deutscher Gutachter, der für den Heizlüfter-Hersteller "Fakir" tätig war, in einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg den Sachverständigen des Prozesses "Vertuschung" vor. Das Justizministerium in Wien genehmigte die Fortführung des Verfahrens, das Oberstaatsanwaltschaft in Linz (.) entschied aber, das Verfahren mangels Nachweises eines vorsätzlich falsch erstatteten Gutachtens einzustellen.

In New York (USA) führte der amerikanische Anwalt Ed Fagan einen separaten Prozess für Opfer und deren Angehörige. Dabei war der Anwalt selbst wegen eines Privatkonkurses vom Prozess ausgeschlossen. Das Verfahren wurde wegen der Unzuständigkeit amerikanischer Gerichte abgelehnt, Ed Fagan in weiterer Folge 2009 die Anwaltslizenz entzogen.

Zivilprozess von japanischen Opferangehörigen

Ein 2003 am Landesgericht Salzburg eröffneter Zivilprozess um das Kaprun-Unglück, in dem 19 japanische Opferangehörige von den Gletscherbahnen Kaprun (GBK) 627.500 Euro Schadenersatz forderten, wurde von Richter Friedrich Gruber am 28. März 2010 abgeschlossen. Das Verfahren wurde schon 2004 mit Einverständnis beider Seiten unterbrochen, um das rechtskräftige Ende des Kaprun-Strafprozesses (2005/16 Freisprüche) abzuwarten. 2008 kam es dann zwischen 451 Angehörigen der 155 Opfer und – unter anderem – der GBK zu einem von einer unabhängigen Vermittlungskommission ausgehandelten Generalvergleich. Die Hinterbliebenen, darunter die 19 Japaner, erhielten insgesamt 13,9 Mill. Euro Entschädigung. Die Japaner hatten den Vergleich unterzeichnet, der im Gegenzug mit "ewigem Ruhen" aller Verfahren verbunden ist.

Unmittelbar nach Unterzeichnung lehnten die japanischen Opferangehörigen die Vereinbarung aber ab – sie sei angeblich "arglistig" zustande gekommen. Jahrelang passierte im Zivilverfahren dann nichts – ehe die Gletscherbahnen im August 2009 eine Fortsetzung des unterbrochenen Prozesses beantragten – mit dem Begehren der Feststellung, dass der Kommissionsvergleich sehr wohl wirksam sei. Zudem, sagte GBK-Anwalt Thomas Frad, sei neben der "Unschlüssigkeit" der Klage ohnehin bereits Verjährung eingetreten, da die vom Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik vertretenen Kläger das Verfahren "nicht gehörig fortgesetzt" hätten.

Die Gedenkstätte

Hauptartikel Gedenkstätte Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun
Gedenkstätte mit Blick auf Tunnel

Am 11. November 2004 nehmen rund 300 Angehörige an der Einweihung einer Gedenkstätte für die Opfer der Seilbahnkatastrophe gegenüber der Talstation teil.

Betreuung der Angehörigen und Bergung der Opfer

Das Drama von Kaprun in Zahlen: 1 800 Menschen versuchten zu helfen und in Tausenden Stunden die Folgen des Unglücks aufzuarbeiten.

  • 771 Feuerwehrleute von 58 verschiedenen Ortsfeuerwehren wurden nach Kaprun abkommandiert. Die Anfahrten erfolgten in 129 Fahrzeugen. Die genau auflistenden Florianis leisteten 5 441,5 Arbeitsstunden.
  • Das Rote Kreuz bot 346 Helfer auf, 25 von ihnen waren Notärzte.
  • Die Exekutive stellte 270 Personen ab (allein die Gendarmerie war mit 235 Beamten im Einsatz).
  • Das Bundesheer rückte mit 150 Soldaten an.
  • In der Einsatzbilanz werden auch fünf Gerichtsmediziner, zwölf Bergrettungsleute, 45 Psychologen, 50 Bedienstete von Gemeinde und Gletscherbahnen Kaprun, 36 Mitarbeiter einer Telefon-Hotline in München, 30 Mitarbeiter von Landespressebüro und Bezirkshauptmannschaft und mindestens 80 weitere Freiwillige aus dem Raum Kaprun mitgezählt.

Quellen