Hohe Salzburger Landschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Entwicklung der '''Salzburger Landstände''' weist keine großen Unterschiede zu jenen Entwicklungen in den meisten anderen Fürstentümern des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation auf. Der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten.  
 
Die Entwicklung der '''Salzburger Landstände''' weist keine großen Unterschiede zu jenen Entwicklungen in den meisten anderen Fürstentümern des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation auf. Der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten.  
  
==Geschichte==
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== Geschichte ==
 
Schon im [[10. Jahrhundert]] begannen die [[Salzburger Erzbischöfe]] mit Kauf-und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der [[13. Jahrhundert]]s – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in die [[Ministerialen]] aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. [[1473]] fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr [[1528]] stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Salzburger Landstände.
 
Schon im [[10. Jahrhundert]] begannen die [[Salzburger Erzbischöfe]] mit Kauf-und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der [[13. Jahrhundert]]s – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in die [[Ministerialen]] aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. [[1473]] fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr [[1528]] stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Salzburger Landstände.
  
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Nach der Säkularisierung löste die bayerische Regierung die Salzburgische Landschaft am [[4. Oktober]] [[1811]] auf.  
 
Nach der Säkularisierung löste die bayerische Regierung die Salzburgische Landschaft am [[4. Oktober]] [[1811]] auf.  
  
Nach dem Anschluss [[1816]] an das Kaisertum Österreich wurde eine neuerliche Einrichtung der Salzburger Landstände ins Auge gefasst. Die Zahl der 1811 in der Adelsmatrikel eingetragenen Familien hatte sich mittlerweile beträchtlich vermindert. 1819 konnten nur noch 31 Angehörige des landtäfeligen Ritterstandes mit Wohnort namhaft gemacht werden; von neun wußte man nicht den Aufenthaltsort und von weiteren 30 nicht einmal, ob sie noch lebten.
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Nach dem Anschluss [[1816]] an das Kaisertum Österreich wurde eine neuerliche Einrichtung der Salzburger Landstände ins Auge gefasst. Die Zahl der 1811 in der Adelsmatrikel eingetragenen Familien hatte sich mittlerweile beträchtlich vermindert. 1819 konnten nur noch 31 Angehörige des landtäfeligen Ritterstandes mit Wohnort namhaft gemacht werden; von neun wusste man nicht den Aufenthaltsort und von weiteren 30 nicht einmal, ob sie noch lebten.
  
 
In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war [[Kaiser Franz I.]] bereit. Allerdings wurde erwogen, die Salzburger Landstände mit denen des Landes [[Oberösterreich|Österreich ob der Enns]], mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am [[18. April]] [[1827]] der sich einhellig für eigene Salzburger Landstände aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten [[Alois Fischer]] wiederbelebt wurde.
 
In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war [[Kaiser Franz I.]] bereit. Allerdings wurde erwogen, die Salzburger Landstände mit denen des Landes [[Oberösterreich|Österreich ob der Enns]], mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am [[18. April]] [[1827]] der sich einhellig für eigene Salzburger Landstände aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten [[Alois Fischer]] wiederbelebt wurde.
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Da zur Zeit des Absolutismus nicht der Bestand einer eigenen Landesregierung, die ja nur eine landesfürstliche Verwaltungsbehörde war, sondern ua. die Existenz von Landständen ein Merkmal der Selbstständigkeit eines österreichischen Erblandes war, blieb damit auch die Frage der staatsrechtlichen Eigenständigkeit des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] mehr als 30 Jahre lang in Schwebe.
 
Da zur Zeit des Absolutismus nicht der Bestand einer eigenen Landesregierung, die ja nur eine landesfürstliche Verwaltungsbehörde war, sondern ua. die Existenz von Landständen ein Merkmal der Selbstständigkeit eines österreichischen Erblandes war, blieb damit auch die Frage der staatsrechtlichen Eigenständigkeit des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] mehr als 30 Jahre lang in Schwebe.
  
Als Salzburg im Jahr 1861 einen ständisch zusammengesetzten Landtag erhielt, zählte der Historiker [[Anton von Schallhammer]] bloß 26 noch nicht erloschene Familien des salzburgischen landständischen Adels.
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Als Salzburg am [[6. April]] [[1861]] einen ständisch zusammengesetzten Landtag erhielt, zählte der Historiker [[Anton von Schallhammer]] bloß 26 noch nicht erloschene Familien des salzburgischen landständischen Adels.
  
==Ritterstand==
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== Ritterstand ==
 
Das folgende Verzeichnis jener Familien, welche zur Gänze oder mit einzelnen Linien dem Ritterstand des Salzburger Landtages angehört haben – der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten – beruht auf der Landtafel von 1739.  
 
Das folgende Verzeichnis jener Familien, welche zur Gänze oder mit einzelnen Linien dem Ritterstand des Salzburger Landtages angehört haben – der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten – beruht auf der Landtafel von 1739.  
  
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* [[Alberti von Poja]] (1763)
 
* [[Alberti von Poja]] (1763)
 
* [[Gutrater|Alten-Gutrath, von]] (1713, *1860)
 
* [[Gutrater|Alten-Gutrath, von]] (1713, *1860)
* Antretter, des Heiligen Römischen Reichs Edle von (1762)
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* [[Antretter]], des Heiligen Römischen Reichs Edle von (1762)
* Arco, Grafen von (1739)
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* [[Arco]], Grafen von (1739)
 
* [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer von Winkl, Freiherren Gold von Lampoting]] (1528)
 
* [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer von Winkl, Freiherren Gold von Lampoting]] (1528)
 
* [[Cammerlohr von Weichingen]] (1762, *1860)
 
* [[Cammerlohr von Weichingen]] (1762, *1860)
* Caspis, von (1693, *1860)
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* [[Caspis]], von (1693, *1860)
 
* [[Hieronymus Cristani von Rall|Christani von Rall, Freiherrn]] (1732, *1860)
 
* [[Hieronymus Cristani von Rall|Christani von Rall, Freiherrn]] (1732, *1860)
 
* [[Dückher von Haßlau zu Urstein und Winckl|Dückher, Freiherren von Haslau]] (1651, *1860)
 
* [[Dückher von Haßlau zu Urstein und Winckl|Dückher, Freiherren von Haslau]] (1651, *1860)
* Ehing, Freiherren von (1713)
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* [[Ehing]], Freiherren von (1713)
 
* [[Feyertag von Oberhausen]] (1675, *1860)
 
* [[Feyertag von Oberhausen]] (1675, *1860)
 
* [[Zillertal|Fieger]], Grafen, und Freiherrn zu Friedberg (1746)
 
* [[Zillertal|Fieger]], Grafen, und Freiherrn zu Friedberg (1746)
 
* [[Firmian]], Grafen von (1739, *1860)
 
* [[Firmian]], Grafen von (1739, *1860)
 
* [[Gentilotti von Engelsbrunn|Gentilotti, Freiherren von Engelsbrunn]] (1729, *1860)
 
* [[Gentilotti von Engelsbrunn|Gentilotti, Freiherren von Engelsbrunn]] (1729, *1860)
* Gerster, Edle von Gershof (1731)
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* [[Gerster]], Edle von Gershof (1731)
 
* [[Graf von Schernberg]] (1620)
 
* [[Graf von Schernberg]] (1620)
 
* [[Grimming]], von (1528, *1860)
 
* [[Grimming]], von (1528, *1860)
* Halden, Freiherrn von der (1716)
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* [[Halden]], Freiherrn von der (1716)
* Hegi, Ritter von (1762)
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* [[Hegi]], Ritter von (1762)
* Hofmühlen, Frei- und Edle Herrn von (1749)
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* [[Hofmühlen]], Frei- und Edle Herrn von (1749)
 
* [[Hallegg_(Adelsgeschlecht)|Hallegg]], Freiherren (1654)
 
* [[Hallegg_(Adelsgeschlecht)|Hallegg]], Freiherren (1654)
 
* [[Kuen-Belasi|Khuen von Auer und Belasi]], Grafen (1592, *1860)
 
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* [[Lasser, Freiherren von]] (1620)
 
* [[Lasser, Freiherren von]] (1620)
 
* [[Lasser zu Zollheim|Lasser von Zollheim]] (1740, *1860)
 
* [[Lasser zu Zollheim|Lasser von Zollheim]] (1740, *1860)
* Lehrbach, Grafen von und zu (1795)
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* [[Lehrbach]], Grafen von und zu (1795)
 
* [[Lodron]], Grafen von (1629, zwischen 1709–1712 und 1734, *1860), [[Salzburger Erbämter|Erblandmarschalle]]
 
* [[Lodron]], Grafen von (1629, zwischen 1709–1712 und 1734, *1860), [[Salzburger Erbämter|Erblandmarschalle]]
 
* [[Lürzer von Zehental]] (1737 und 1757, *1860)
 
* [[Lürzer von Zehental]] (1737 und 1757, *1860)
* May, von (1679)
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* [[May]], von (1679)
* Meurer, Freiherrn von (1712)
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* [[Meurer]], Freiherrn von (1712)
 
* [[Felix Anton von Mölk|Mölckh]], Edle von (1762)
 
* [[Felix Anton von Mölk|Mölckh]], Edle von (1762)
* Montfort, Grafen von (1706)
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* [[Montfort]], Grafen von (1706)
 
* [[Motzl von Schernberg zu Grueb]], Freiherren (1654)
 
* [[Motzl von Schernberg zu Grueb]], Freiherren (1654)
* Negri, de (1767)
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* [[Negri]], de (1767)
* Neuenburg, Grafen von (*1860)
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* [[Neuenburg]], Grafen von (*1860)
* Neuhaus, Grafen von (*1860)
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* [[Schloss Neuhaus|Neuhaus]], Freiherrn von (1693)
 
* [[Schloss Neuhaus|Neuhaus]], Freiherrn von (1693)
 
* [[Pauernfeind von Eyß]] (1693, *1860)
 
* [[Pauernfeind von Eyß]] (1693, *1860)
* Paumann, Edle von Palmburg (1723)
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* [[Paumann]], Edle von Palmburg (1723)
* Paumgarten, von (1709)
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* [[Paumgarten]], von (1709)
* Pechmann, Freiherrn von (1782)
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* [[Pechmann]], Freiherrn von (1782)
 
* [[Pichl (Adelsgeschlecht)|Pichl, von]] (1769, *1860)
 
* [[Pichl (Adelsgeschlecht)|Pichl, von]] (1769, *1860)
* Platz, Grafen von (1647, *1860)
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* [[Plaz]], Grafen von (1647, *1860)
* Pranckh, Freiherrn von (1651 und 1765, *1860)
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* [[Pranckh]], Freiherrn von (1651 und 1765, *1860)
 
* [[Rehlingen]], Freiherren von (*1860)
 
* [[Rehlingen]], Freiherren von (*1860)
 
** zu [[Schloss Goldenstein|Goldenstein]] (1620)
 
** zu [[Schloss Goldenstein|Goldenstein]] (1620)
** zu Knörringen (1709)
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** zu Ainhofen (1728)
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* Salis, Grafen von (1734)
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* [[Salis]], Grafen von (1734)
* Schaffmann, Freiherren von Hämmerles und Carnarowitz (1693)
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* [[Schaffmann]], Freiherren von Hämmerles und Carnarowitz (1693)
 
* [[Joachim Ferdinand von Schidenhofen|Schidenhofen von Stumb]] (1707, *1860)
 
* [[Joachim Ferdinand von Schidenhofen|Schidenhofen von Stumb]] (1707, *1860)
 
* Schmid, Freiherren von Haslach (1764)
 
* Schmid, Freiherren von Haslach (1764)
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** von (1794)
 
** von (1794)
 
* [[Überacker|Uiberackher (Ueberacker)]] zu [[Schloss Sieghardstein|Sieghardstein]] und zu [[Schloss Pfongau|Pfongau (Pfangau)]], Grafen von (1545, *1860)
 
* [[Überacker|Uiberackher (Ueberacker)]] zu [[Schloss Sieghardstein|Sieghardstein]] und zu [[Schloss Pfongau|Pfongau (Pfangau)]], Grafen von (1545, *1860)
* Wasner von Wasenau (1719)
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* [[Wasner von Wasenau]] (1719)
 
* [[Zillner von Zillerberg]] (1704)
 
* [[Zillner von Zillerberg]] (1704)
  
==Literatur==
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== Siehe auch ==
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* [[Salzburger Landtag]]
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== Literatur ==
 
* [[Karl Ledochowski|Carl Ledóchowski]]: ''Verzeichnis der Salzburger landständischen Familien'', in Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute, Jg. 1929 (Verlag Tyrolia, Innsbruck 1929), Seite 81 ff.
 
* [[Karl Ledochowski|Carl Ledóchowski]]: ''Verzeichnis der Salzburger landständischen Familien'', in Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute, Jg. 1929 (Verlag Tyrolia, Innsbruck 1929), Seite 81 ff.
 
* [[Hanns Haas]]: ''Salzburg in der Habsburgermonarchie'', in: ''[[Heinz Dopsch|Dopsch, Heinz]]/[[Hans Spatzenegger|Spatzenegger, Hans]]'' (Hrsg.): Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band 2, Teil 2, Neuzeit und Zeitgeschichte; [[Verlag Anton Pustet]] Salzburg 1988; ISBN 3-7025-0243-4. S. 671, 721.
 
* [[Hanns Haas]]: ''Salzburg in der Habsburgermonarchie'', in: ''[[Heinz Dopsch|Dopsch, Heinz]]/[[Hans Spatzenegger|Spatzenegger, Hans]]'' (Hrsg.): Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band 2, Teil 2, Neuzeit und Zeitgeschichte; [[Verlag Anton Pustet]] Salzburg 1988; ISBN 3-7025-0243-4. S. 671, 721.
==Quellen==
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== Quellen ==
 
* [[Lorenz Hübner]]: ''Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik)'', Salzburg 1793. [http://books.google.at/books?id=kWYAAAAAcAAJ&pg=PA256&lpg=PA256&dq=%22H%C3%BCbner%22+%22Franz+Rochus%22&source=bl&ots=mzInsxSkAK&sig=MUCjRNNQyqiDQAXwrE2Z6XDZu-Q&hl=de&ei=lhQ2S87GKdGx4QaF0qWqCA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAgQ6AEwAA#v=onepage&q=&f=false S. 256 ff.] und (Landmannschaft in hochfürstlichen Diensten (1793) [http://books.google.at/books?id=kWYAAAAAcAAJ&pg=PA352 S. 352.]
 
* [[Lorenz Hübner]]: ''Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik)'', Salzburg 1793. [http://books.google.at/books?id=kWYAAAAAcAAJ&pg=PA256&lpg=PA256&dq=%22H%C3%BCbner%22+%22Franz+Rochus%22&source=bl&ots=mzInsxSkAK&sig=MUCjRNNQyqiDQAXwrE2Z6XDZu-Q&hl=de&ei=lhQ2S87GKdGx4QaF0qWqCA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAgQ6AEwAA#v=onepage&q=&f=false S. 256 ff.] und (Landmannschaft in hochfürstlichen Diensten (1793) [http://books.google.at/books?id=kWYAAAAAcAAJ&pg=PA352 S. 352.]
 
* Anton von Schallhammer: Über die Stände-Verfassung im Herzogthume Salzburg, in: Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 1, 1860/61, S. 15-16
 
* Anton von Schallhammer: Über die Stände-Verfassung im Herzogthume Salzburg, in: Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 1, 1860/61, S. 15-16

Version vom 6. April 2011, 07:16 Uhr

Die Entwicklung der Salzburger Landstände weist keine großen Unterschiede zu jenen Entwicklungen in den meisten anderen Fürstentümern des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation auf. Der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten.

Geschichte

Schon im 10. Jahrhundert begannen die Salzburger Erzbischöfe mit Kauf-und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der 13. Jahrhunderts – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in die Ministerialen aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. 1473 fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr 1528 stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Salzburger Landstände.

Aus der Regierungszeit des Erzbischofs Friedrich V. von Schaunberg stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten. Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Salzburger Landstände. Erst unter Erzbischof Paris Graf Lodron werden ihre Rechte durch eine neue Verfassung 1620 wieder gestärkt. Die letzte Landtafel wurde 1739 unter Erzbischof Leopold Anton Freiherr von Firmian verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt.

Nach der Säkularisierung löste die bayerische Regierung die Salzburgische Landschaft am 4. Oktober 1811 auf.

Nach dem Anschluss 1816 an das Kaisertum Österreich wurde eine neuerliche Einrichtung der Salzburger Landstände ins Auge gefasst. Die Zahl der 1811 in der Adelsmatrikel eingetragenen Familien hatte sich mittlerweile beträchtlich vermindert. 1819 konnten nur noch 31 Angehörige des landtäfeligen Ritterstandes mit Wohnort namhaft gemacht werden; von neun wusste man nicht den Aufenthaltsort und von weiteren 30 nicht einmal, ob sie noch lebten.

In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war Kaiser Franz I. bereit. Allerdings wurde erwogen, die Salzburger Landstände mit denen des Landes Österreich ob der Enns, mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am 18. April 1827 der sich einhellig für eigene Salzburger Landstände aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten Alois Fischer wiederbelebt wurde.

Da zur Zeit des Absolutismus nicht der Bestand einer eigenen Landesregierung, die ja nur eine landesfürstliche Verwaltungsbehörde war, sondern ua. die Existenz von Landständen ein Merkmal der Selbstständigkeit eines österreichischen Erblandes war, blieb damit auch die Frage der staatsrechtlichen Eigenständigkeit des Herzogtums Salzburg mehr als 30 Jahre lang in Schwebe.

Als Salzburg am 6. April 1861 einen ständisch zusammengesetzten Landtag erhielt, zählte der Historiker Anton von Schallhammer bloß 26 noch nicht erloschene Familien des salzburgischen landständischen Adels.

Ritterstand

Das folgende Verzeichnis jener Familien, welche zur Gänze oder mit einzelnen Linien dem Ritterstand des Salzburger Landtages angehört haben – der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten – beruht auf der Landtafel von 1739.

Die den Namen beigefügten Jahreszahlen geben an, seit wann die Familien die Salzburgische Landstandschaft besaßen, der Ausdruck „*1860“ hingegen, dass die Familie auch (laut Schallhammer) im Jahr 1860 noch als landständisch (weder ausgestorben noch zu einem der mittlerweile vom Land abgetrennten Gebiete (Rupertiwinkel, Zillertal, Brixental u.a. gehörig) betrachtet wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Carl Ledóchowski: Verzeichnis der Salzburger landständischen Familien, in Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute, Jg. 1929 (Verlag Tyrolia, Innsbruck 1929), Seite 81 ff.
  • Hanns Haas: Salzburg in der Habsburgermonarchie, in: Dopsch, Heinz/Spatzenegger, Hans (Hrsg.): Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band 2, Teil 2, Neuzeit und Zeitgeschichte; Verlag Anton Pustet Salzburg 1988; ISBN 3-7025-0243-4. S. 671, 721.

Quellen

  • Lorenz Hübner: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 256 ff. und (Landmannschaft in hochfürstlichen Diensten (1793) S. 352.
  • Anton von Schallhammer: Über die Stände-Verfassung im Herzogthume Salzburg, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 1, 1860/61, S. 15-16
  • austroarchiv.com