| − | Im Juni 2020 wurde das Paracelsusbad wegen seiner diskriminierenden Badeordnung stark kritisiert. Die Badeordnung von Oktober 2019 sei ein Beispiel, dafür, wie "eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht" zu "Bevormundungen" führe.<ref>http://www.hannahwahl.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> Man würde nicht anerkennen, dass alle Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und barrierefrei die Bäder betreten können müssen. Die diskriminierenden Passagen lauten: „BesucherInnen mit Neigung zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herzkreislauferkrankungen sowie geistigen Behinderungen, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Betreuungsperson gestattet.” Sowie: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und umkleiden können, dürfen das Freizeitbad nur in Begleitung einer volljährigen und geeigneten Aufsichtsperson besuchen. Es gilt die allgemeine Aufsichtspflicht im Freizeitbad durch die Erziehungsberechtigten.”<ref>https://www.bizeps.or.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> Kritik erfolgte von Seiten Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Anti-Diskriminierungsstelle der Stadt Salzburg, dem Verein knack:punkt - Selbstbestimmt Leben Salzburg sowie dem Salzburger Monitoringausschuss. Monika Schmerold (knack:punkt Salzburg): „Es ist unglaublich, dass in Salzburg die UN-Behindertenrechtskonvention scheinbar noch nicht angekommen ist und Menschenrechte nicht anerkannt werden. Wie anders lässt es sich sonst erklären, dass 2019 in einem neuen Bad, das auch noch mit öffentlichen Geldern errichtet wurde, nicht nur im Ablauf der Besuche und in der Ausstattung, sondern auch in den Baderegeln derart diskriminierende Bestimmungen zu finden sind.” Auch die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Salzburg stellt fest: „Menschen mit verschiedenen Behinderungen dürfen das Bad nicht alleine und selbstbestimmt besuchen. Dabei werden vermeintlich sachliche Rechtfertigungen angeführt, die genauerer Betrachtung nicht standhalten”<ref>http://www.hannahwahl.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> Gerhard Smöch, Betriebsleiter des Bades, sieht in der Badeordnung keine Diskriminierung.ref>https://www.bizeps.or.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> | + | Im Juni 2020 wurde das Paracelsusbad wegen seiner diskriminierenden Badeordnung stark kritisiert. Die Badeordnung von Oktober 2019 sei ein Beispiel, dafür, wie "eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht" zu "Bevormundungen" führe.<ref>http://www.hannahwahl.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> Man würde nicht anerkennen, dass alle Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und barrierefrei die Bäder betreten können müssen. Die diskriminierenden Passagen lauten: „BesucherInnen mit Neigung zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herzkreislauferkrankungen sowie geistigen Behinderungen, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Betreuungsperson gestattet.” Sowie: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und umkleiden können, dürfen das Freizeitbad nur in Begleitung einer volljährigen und geeigneten Aufsichtsperson besuchen. Es gilt die allgemeine Aufsichtspflicht im Freizeitbad durch die Erziehungsberechtigten.”<ref>https://www.bizeps.or.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> Kritik erfolgte von Seiten Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Anti-Diskriminierungsstelle der Stadt Salzburg, dem Verein knack:punkt - Selbstbestimmt Leben Salzburg sowie dem Salzburger Monitoringausschuss. Monika Schmerold (knack:punkt Salzburg): „Es ist unglaublich, dass in Salzburg die UN-Behindertenrechtskonvention scheinbar noch nicht angekommen ist und Menschenrechte nicht anerkannt werden. Wie anders lässt es sich sonst erklären, dass 2019 in einem neuen Bad, das auch noch mit öffentlichen Geldern errichtet wurde, nicht nur im Ablauf der Besuche und in der Ausstattung, sondern auch in den Baderegeln derart diskriminierende Bestimmungen zu finden sind.” Auch die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Salzburg stellt fest: „Menschen mit verschiedenen Behinderungen dürfen das Bad nicht alleine und selbstbestimmt besuchen. Dabei werden vermeintlich sachliche Rechtfertigungen angeführt, die genauerer Betrachtung nicht standhalten”<ref>http://www.hannahwahl.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> Gerhard Smöch, Betriebsleiter des Bades, sieht in der Badeordnung keine Diskriminierung. <ref>https://www.bizeps.or.at/diskriminierend-und-veraltet-handlungsbedarf-in-sachen-staedtische-baeder/</ref> |