Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)

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Begriffsklärung
Dieser Artikel behandelt die Stadt Salzburg als Gebietskörperschaft. Einen allgemeinen Artikel über die Stadt findest Du unter Salzburg.
Weitere Begriffserklärungen über "Salzburg", die sich nicht auf die Gebietskörperschaft und die Stadtgemeinde beziehen, findest Du im Artikel Salzburg (Begriff).


Karte

Die Stadt Salzburg ist nach der Bundes- und der Landesverfassung eine Gebietskörperschaft, die auf dem Gebiet der Stadt Salzburg einerseits als staatliche Bezirksverwaltungsbehörde die Vollziehung von Bundes- und Landesgesetzen selbst zu besorgen berechtigt ist und andererseits als Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich viele Leistungen für die Bürger als Trägerin von privaten Rechten durch eigene Organisationen (Betriebe, Vereine, ...) selbst erbringt oder durch Förderungen oder Beteiligungen finanziert.

Stadt mit eigenem Statut

Die Stadt Salzburg ist seit 1850[1] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.[2]

Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

Aufgaben

Bezirksverwaltungsbehörde (= Stadt mit eigenem Statut)

  • Hoheitsverwaltung für Bund und Land (Personenstandsregister, Einwohnermeldeamt, allgemeine politische Wahlen, Markt-, Veterinär- und Gesundheitsamt, Amt für öffentliche Ordnung),
  • Finanzierung, Förderungen und Beteiligungen für Verkehr und Wohnbau (Salzburg AG, Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft, ...)
  • Finanzierung von sozialen Leistungen (Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt, Behindertenhilfe, ...)
  • Erhaltung und Betrieb von öffentlicher Infrastruktur (alle Schulen der Stadt Salzburg, Straßen der Stadt Salzburg, Berufsfeuerwehr, ...).

Stadtgemeinde

Organe

Die Gebietskörperschaft Stadt Salzburg wird durch folgende oberste Organe[4] vertreten:

  • Bürgermeister der Stadt Salzburg als Organ der Bundesverwaltung in den Ländern (Vollziehung von Bundesgesetzen), Organ der Landesverwaltung (Vollziehung von Landesgesetzen) sowie Organ der Stadt im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
  • Stadtratskollegium, die Regierung der Stadt Salzburg im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
  • Gemeinderat, die Gemeindevertretung für alle Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
  • Stadtsenat, der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten der Stadtgemeinde,

Der Magistrat der Stadt Salzburg ist der administrative Hilfsapparat[5] für die Stadt Salzburg und ihre Organe, für Aufgaben der Bezirksverwaltung und der Gemeindeverwaltung. Die Mitarbeiter der Stadt Salzburg sind Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete. Der oberste Beamte ist der Magistratsdirektor.

Die Stadt mit eigenem Statut ist berechtigt, die nachprüfende Kontrolle der Vollziehung durch ein eigenes Organen zu besorgen, das ist das Kontrollamt der Stadt Salzburg.

Adresse

Stadt Salzburg
Magistrat der Stadt Salzburg
Postfach 63
5024 Salzburg

Kontakt

Telefon: (06 62) 8072-0
Telefax: (06 62) 8072-2085
E-Mail: post@stadt-salzburg.at
zentrale Poststelle: Schloss Mirabell (Bürgerservice), Mirabellplatz 4
Bankverbindung: Salzburger Sparkasse
IBAN: AT83 2040 4000 0001 0009
BIC: SBGSAT2S
Konto-Nr.: 10009
BLZ: 20404
UID: ATU36768002
DVR-Nummer: 0089443

Quelle

Einzelnachweise

  1. Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff
  2. Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)
  3. Stadt Salzburg/Beteiligungen
  4. Stadt Salzburg/Stadtpolitik
  5. Stadt Salzburg/Stadtverwaltung