Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)
Weitere Begriffserklärungen über "Salzburg", die sich nicht auf die Gebietskörperschaft und die Stadtgemeinde beziehen, findest Du im Artikel Salzburg (Begriff).
Die Stadt Salzburg ist nach der Bundes- und der Landesverfassung eine Gebietskörperschaft, die auf dem Gebiet der Stadt Salzburg einerseits als staatliche Bezirksverwaltungsbehörde die Vollziehung von Bundes- und Landesgesetzen selbst zu besorgen berechtigt ist und andererseits als Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich viele Leistungen für die Bürger als Trägerin von privaten Rechten durch eigene Organisationen (Betriebe, Vereine, ...) selbst erbringt oder durch Förderungen oder Beteiligungen finanziert.
Stadt mit eigenem Statut
Die Stadt Salzburg ist seit 1850[1] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.[2]
Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.
Aufgaben
Bezirksverwaltungsbehörde (= Stadt mit eigenem Statut)
- Hoheitsverwaltung für Bund und Land (Personenstandsregister, Einwohnermeldeamt, allgemeine politische Wahlen, Markt-, Veterinär- und Gesundheitsamt, Amt für öffentliche Ordnung),
- Finanzierung, Förderungen und Beteiligungen für Verkehr und Wohnbau (Salzburg AG, Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft, ...)
- Finanzierung von sozialen Leistungen (Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt, Behindertenhilfe, ...)
- Erhaltung und Betrieb von öffentlicher Infrastruktur (alle Schulen der Stadt Salzburg, Straßen der Stadt Salzburg, Berufsfeuerwehr, ...).
Stadtgemeinde
- eigenes Marktrecht und Marktaufsicht
- öffentliche Dienstleistungen (Paracelsusbad, Kurhaus Salzburg, alle Seniorenheime der Stadt Salzburg, alle Kindergärten der Stadt Salzburg, Kommunalfriedhof, Stadtbibliothek, Stadtarchiv, ...)
- Beteiligungen und Subventionen für Kultur (Landestheater, Salzburg Museum, Residenzgalerie, DomQuartier ...)
- Beteiligungen an Betrieben (Flughafen Salzburg, Messezentrum Salzburg, Salzburg Congress, Tourismus Salzburg GmbH, Zoo Salzburg, Untersbergbahn, Osterfestspiele Salzburg, Salzburger Parkgaragen, Stadt Salzburg Immobilien GmbH, ...) [3]
- u. a.m.
Organe
Die Gebietskörperschaft Stadt Salzburg wird durch folgende oberste Organe[4] vertreten:
- Bürgermeister der Stadt Salzburg als Organ der Bundesverwaltung in den Ländern (Vollziehung von Bundesgesetzen), Organ der Landesverwaltung (Vollziehung von Landesgesetzen) sowie Organ der Stadt im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
- Stadtratskollegium, die Regierung der Stadt Salzburg im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
- Gemeinderat, die Gemeindevertretung für alle Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
- Stadtsenat, der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten der Stadtgemeinde,
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist der administrative Hilfsapparat[5] für die Stadt Salzburg und ihre Organe, für Aufgaben der Bezirksverwaltung und der Gemeindeverwaltung. Die Mitarbeiter der Stadt Salzburg sind Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete. Der oberste Beamte ist der Magistratsdirektor.
Die Stadt mit eigenem Statut ist berechtigt, die nachprüfende Kontrolle der Vollziehung durch ein eigenes Organen zu besorgen, das ist das Kontrollamt der Stadt Salzburg.
Adresse
- Stadt Salzburg
- Magistrat der Stadt Salzburg
- Postfach 63
- 5024 Salzburg
Kontakt
- Telefon: (06 62) 8072-0
- Telefax: (06 62) 8072-2085
- E-Mail: post@stadt-salzburg.at
- zentrale Poststelle: Schloss Mirabell (Bürgerservice), Mirabellplatz 4
- Bankverbindung: Salzburger Sparkasse
- IBAN: AT83 2040 4000 0001 0009
- BIC: SBGSAT2S
- Konto-Nr.: 10009
- BLZ: 20404
- UID: ATU36768002
- DVR-Nummer: 0089443
Quelle
Einzelnachweise
- ↑ Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff
- ↑ Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)
- ↑ Stadt Salzburg/Beteiligungen
- ↑ Stadt Salzburg/Stadtpolitik
- ↑ Stadt Salzburg/Stadtverwaltung