Landesverfassung
Der Beschluss zu ersten Salzburger Landesverfassung wurde am 16. Februar 1921 vom Salzburger Landtag gefasst.
Geschichte
Am 28. April 2021 wurde am Beginn der Sitzung des Salzburger Landtags im Chiemseehof feierlich samt musikalischer Umrahmung und geschliffenen Reden dem 100. Geburtstag des Beschlusses des Salzburger Landtags der ersten demokratischen Landesverfassung für Salzburg gedacht.
Zum 100. Geburtstag wurde ein Jubiläumsjahr - das Jahr der Demokratie - ausgerufen. Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf (ÖVP) betonte in ihrer Rede, dass Demokratie ein großes Wagnis sei, weil sie auf Vertrauen und Loyalität angewiesen sei. Die demokratische Verfasstheit bedürfe einer immerwährenden Reflexion. "Müssen wir die Demokratie heute retten? Ist sie an ihren Grenzen angekommen? Wir müssen jedenfalls einen Diskurs über aktuelle Fragestellungen führen, deshalb wollen wir im Jubiläumsjahr über Demokratie nachdenken und der Bedeutung der Sätze der Landesverfassung auf den Grund gehen." Denn die Zukunft einer demokratischen Gesellschaft sei keineswegs Schicksal, meinte die Präsidentin.
Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) betonte in seiner Rede, dass die 100-jährige Geschichte nicht frei von Brüchen gewesen sei. Die Qualität der Landesverfassung heute sei auch an den Einstellungen ihr gegenüber zu messen. "Die Verfassung ist kein lästiges Beiwerk, sondern das Grundfundament des Zusammenlebens, auf das wir ernsthaft achten müssen, damit das Gebilde unserer Gemeinschaft keine Risse bekommt."
Was steht nun in der Landesverfassung?
Reich an Geschichte ist die Landesverfassung allemal. Aufbauend auf die Bundesverfassung, die im Oktober 1920 beschlossen worden war, verabschiedete Salzburg im Februar 1921 seine Verfassung, die noch heute Grundlage des politischen Handelns ist. Salzburg war fortan ein selbstständiges Land des Bundesstaates Österreich, der Föderalismus war geboren. Damit wurde 1921 auch das Amt des Landtagspräsidenten geschaffen. Bis dahin hatte der Landeshauptmann den Vorsitz geführt. Vieles hat heute, 100 Jahre später, noch immer Bestand. Bereits die Landesverfassung 1921 legte fest, dass die Bevölkerung ihren Willen durch Volksabstimmung und Volksbegehren äußern könne. Erst 1979 kam die Volksbefragung hinzu. Wahlberechtigt war man 1921 erst mit 20 Jahren. Auch das änderte sich, 2005 wurde das Wahlalter auf 16 gesenkt. Das Wappen ist in der Landesverfassung festgeschrieben - damals wie heute übrigens dasselbe. "Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken."
Tiefgreifendste Änderung kam 1998
Im Lauf der Jahre änderten sich Passagen im Gesetzestext immer wieder, wobei stets eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Die tiefgreifendste Änderung kam 1998, sie krempelte das politische System um. Bis dahin setzte sich die Landesregierung nach dem Proporzsystem zusammen, die Parteien waren also nach Stärkeverhältnis in der Regierung vertreten (so wie in der Stadt Salzburg immer noch). Seit 1999 gibt es die Mehrheitsregierung mit Koalitionen. Auch die Zahl der Abgeordneten hat sich immer wieder einmal geändert. Zu Beginn waren es 28. Seit 1974 sind es 36 Mandatare. Und die sind auch besonders geschützt, Stichwort Immunität. Mitglieder des Landtags dürfen wegen einer strafbaren Handlung nur mit Zustimmung des Landtags verhaftet werden. Es sei denn, sie werden auf frischer Tat beim Verüben eines Verbrechens ertappt. Ebenfalls festgeschrieben - und darum dürfte der Finanzminister viele Abgeordnete gerade beneiden: Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern des Landtags bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landtags.
Spekulationsskandal 2012 fand indirekt Eingang
Etliche Kontrollinstrumente und Minderheitenrechte kamen im Lauf der Zeit hinzu, 1984 etwa der zarte Versuch eines Landesrechnungshofs, der 1993 dann als Organ des Landtags rechtlich verankert wurde. 1979 kam das Recht zu Untersuchungsausschüssen, seit 1999 unter Beiziehung eines Richters des Landesgerichts. Auch der Finanzskandal Ende 2012 hatte Folgen für die Landesverfassung. Die SPÖ wollte umgehend ein Spekulationsverbot aufnehmen. Das wurde 2013 einstimmig beschlossen, zumindest sinngemäß. In der Landesverfassung ist von Spekulieren zwar keine Rede. Ein wenig abstrakt heißt es vielmehr, dass die Finanzgebarung "risikoavers" auszurichten sei. Und: Der Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten ist unzulässig, zumindest wenn kein Grundgeschäft existiert und das Ganze nur der Veranlagung dient.
Tiere als Mitgeschöpfe: Viele Bekenntnisse und Grundsätze
Daneben enthält die Landesverfassung eine Vielzahl von Bekenntnissen, sogenannte Staatszielbestimmungen. Sehr viele dieser Grundsätze sind ab 1999 hinzugekommen. Etwa die "Schaffung und Erhaltung von angemessenen Wohnverhältnissen". Die Liste wurde mehrfach erweitert, etwa im Jahr 2000, als die grundsätzliche Anerkennung und Erhaltung von Sonntagen als Tagen der Arbeitsruhe formuliert wurden. Dass Tiere keine Sache sind, sondern als Mitgeschöpfe des Menschen gelten, wurde 2002 aufgenommen - Gut-Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser war ein prominenter Verfechter dieser Gesetzesvorlage. Die nachhaltige Sicherung des Wassers findet sich ebenfalls in den Staatszielbestimmungen, seit 2013 auch der Schutz des Klimas.
Siehe auch
Quelle
- www.sn.at, 100. Geburtstag der Landesverfassung: Festakt im Salzburger Landtag, ein Beitrag von Heidi Huber