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Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch „Bundesräte“ genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt.
 
Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch „Bundesräte“ genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt.
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Auf das [[Land Salzburg]] entfielen nach den Entschließungen des Bundespräsidenten aus dem Jahr<br/>
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