Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch „Bundesräte“ genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt. | Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch „Bundesräte“ genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt. |